Regelungsvorhaben

Anwendungsbereich in AbwV strikt auf IED-Fälle begrenzen & keine Zusatzpflichten über EU-Vorgaben

Angegeben von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106) am 01.07.2026

Beschreibung:
Der FvB kritisiert den Entwurf zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, weil der Anwendungsbereich Vergärungsanlagen zu weit erfasse und damit über das europarechtlich Erforderliche hinausgehe. Statt „Biogaserzeugung“ müsse ausschließlich die IED-Tätigkeit „Abfallbehandlung“ adressiert werden; nationale Schwellen in der 4. BImSchV lägen teils unter EU-Grenzen. Zudem fordert der Verband Entschlackung und Vermeidung von Doppelregulierung, klare Abgrenzung zu AwSV-Regeln bei Niederschlagswasser sowie eine enge Anlehnung der Einleitparameter an die BVT (u. a. TOC/CSB, Ersatzparameter BSB5, Vereinfachung Stickstoffparameter). Zusätzliche Kohlenwasserstoff-Überwachung und Vorgaben vor Vermischung sollen nicht über BVT/IED hinausgehen

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606100013 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern