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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.640)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögen. Ziel ist es, im Rahmen der Gesetzgebung sicherzustellen, dass die bisher ungenutzten Mittel systematisch mobilisiert und für gemeinwohlorientierte Zwecke verfügbar gemacht werden können. Dabei soll insbesondere die Schaffung klarer Verfahren und Strukturen für die Erfassung, Verwaltung und zweckgebundene Verwendung dieser Vermögenswerte berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, der die gezielte Zuführung der nachrichtenlosen Vermögen zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Projekte, wie im Rahmen der Initiative Zukunftsmilliarden vorgesehen, ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 299/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      2. BT-Drs. 20/1534 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      3. BT-Drs. 21/1396 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögen. Ziel ist es, im Rahmen der Gesetzgebung sicherzustellen, dass die bisher ungenutzten Mittel systematisch mobilisiert und für gemeinwohlorientierte Zwecke verfügbar gemacht werden können. Dabei soll insbesondere die Schaffung klarer Verfahren und Strukturen für die Erfassung, Verwaltung und zweckgebundene Verwendung dieser Vermögenswerte berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, der die gezielte Zuführung der nachrichtenlosen Vermögen zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Projekte, wie im Rahmen der Initiative Zukunftsmilliarden vorgesehen, ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 299/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      2. BT-Drs. 20/1534 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      3. BT-Drs. 21/1396 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögen. Ziel ist es, im Rahmen der Gesetzgebung sicherzustellen, dass die bisher ungenutzten Mittel systematisch mobilisiert und für gemeinwohlorientierte Zwecke verfügbar gemacht werden können. Dabei soll insbesondere die Schaffung klarer Verfahren und Strukturen für die Erfassung, Verwaltung und zweckgebundene Verwendung dieser Vermögenswerte berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, der die gezielte Zuführung der nachrichtenlosen Vermögen zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Projekte, wie im Rahmen der Initiative Zukunftsmilliarden vorgesehen, ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 299/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      2. BT-Drs. 20/1534 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      3. BT-Drs. 21/1396 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögen. Ziel ist es, im Rahmen der Gesetzgebung sicherzustellen, dass die bisher ungenutzten Mittel systematisch mobilisiert und für gemeinwohlorientierte Zwecke verfügbar gemacht werden können. Dabei soll insbesondere die Schaffung klarer Verfahren und Strukturen für die Erfassung, Verwaltung und zweckgebundene Verwendung dieser Vermögenswerte berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, der die gezielte Zuführung der nachrichtenlosen Vermögen zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Projekte, wie im Rahmen der Initiative Zukunftsmilliarden vorgesehen, ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 299/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      2. BT-Drs. 20/1534 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      3. BT-Drs. 21/1396 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögen. Ziel ist es, im Rahmen der Gesetzgebung sicherzustellen, dass die bisher ungenutzten Mittel systematisch mobilisiert und für gemeinwohlorientierte Zwecke verfügbar gemacht werden können. Dabei soll insbesondere die Schaffung klarer Verfahren und Strukturen für die Erfassung, Verwaltung und zweckgebundene Verwendung dieser Vermögenswerte berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, der die gezielte Zuführung der nachrichtenlosen Vermögen zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Projekte, wie im Rahmen der Initiative Zukunftsmilliarden vorgesehen, ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 299/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      2. BT-Drs. 20/1534 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      3. BT-Drs. 21/1396 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Krankenhausreform muss auch die Notfallversorgung mit geregelt werden. Die Belange des Rettungsdienstes und der Luftrettung müssen berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.

    • Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 24.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die nationale Umsetzung der CSRD sollte sich im Ergebnis auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken und keinen bürokratischen Zusatzaufwand für die deutschen Unternehmen verursachen, sondern höchstmögliche Vereinfachungen zugunsten der Unternehmen schaffen. Außerdem sollten doppelte oder gleichgelagerte Berichtspflichten für die Unternehmen vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
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