Stellungnahmen/Gutachten
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18.640 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.640)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV)
EU-weite und für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) Nutzbarmachung der Daten, die über die Telematikinfrastruktur (TI) ausgetauscht werden und unter anderem in den elektronischen Patientenakten ankommen; Vorrang für international anerkannte Standards; Festlegung von Standards, Profilen und Leitfäden gemeinsam mit der MedTech-Branche
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtende Umwelt-/Klimakennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland
Ziel ist eine staatlich regulierte Klimakennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland.Damit soll der Kaufentscheidungsprozess für umweltbewusste Konsument*innen vereinfacht und die Unternehmen dabei unterstützt werden, ihren Klimafußabdruck zu identifizieren und zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Together for Climate Labelling e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umlage des EU-Eigenmittels auf Inverkehrbringer nicht-recycelter Kunststoffverpackungen
In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode wurde vereinbart: "Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird [...] auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt." Da von einer solchen Abgabe Fehlanreize, etwa durch Ausweichbewegungen auf ökologisch oft nachteiligere Materialien und wesentlich weniger gut recycelbare Verbunde zu erwarten sind, setzt sich die IK stattdessen für das ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Fondsmodell für recyclingfreundliches Verpackungsdesign und die Ausweitung des Einsatzes nicht-fossiler Rohstoffe (insbesondere Rezyklate und zertifizierte Biomasse) ein.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die IK wendet sich gegen Einzelvorschriften aus dem vorläufigen Kompromiss für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), denn dadurch sollen z.B. 100%-Mehrwegquoten für viele industrielle u. gewerbliche Transport- u. Verkaufsverpackungen im innerstaatlichen Handel eingeführt werde, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist u. Lieferketten gefährdet. Außerdem drohen unbegründete Verbote nur v. Verpackungen u. Folien aus Kunststoff sowie ungerechtfertigte Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien von den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit u. den Rezyklateinsatz.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
18. Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011
Die IK setzt sich für einen wissenschaftlich fundierten Ansatz bei der Entwicklung von Rechtsvorschriften für Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff und für eine praktikable Lösung zur Gewährleistung der Sicherheit von Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt ein.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
18. Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011
Die IK setzt sich für einen wissenschaftlich fundierten Ansatz bei der Entwicklung von Rechtsvorschriften für Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff und für eine praktikable Lösung zur Gewährleistung der Sicherheit von Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt ein.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Verschärfung von Haltungsvorschriften bei Schweinen und Rindern, die ungleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Europa schaffen und durch fehlende Eignung für die praktische Tierhaltung einen Verlust an Tierwohl verursachen können.
- Bereitgestellt von: Kreisbauernverband Limburg-Weilburg e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11049
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Auswirkungen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auf Wissenschaft und Forschung
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BT-Drs. 20/11049
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Seit Jahren weisen Verbände, Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen der antidiskriminierungsrechtlichen Praxis auf bestehende Schutzlücken des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie Schwierigkeiten für Betroffene bei der Rechtsdurchsetzung hin und fordern eine Novellierung des Gesetzes. Konkrete Empfehlungen und Vorschläge für die Reformierungdes AGGs wurden vielfach formuliert. Ein aus 100 Organisationen bestehendes zivilgesellschaftliche Bündnis eerarbeitete eine umfassende Ergänzungsliste zur AGG Novellierung und legte in einer gemeinsamen Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ zentrale Änderungen für die Stärkung des AGG vor.
- Bereitgestellt von: CLAIM gGmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/1332
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
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BT-Drs. 20/1332
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachweis der Fachkunde zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
- Bereitgestellt von: Plattform Shared Mobility am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter
Derzeit sind Sonderabschreibungen auf immaterielle Güter - also auch betriebswirtschaftliche Software auf Basis von § 7g EStG und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht sonderabzugsfähig. Diese Regelung ist angesichts der grundlegenden Rolle von betriebswirtschaftlicher Software für die Digitalisierung und damit die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht mehr zeitgemäß, erschwert nachhaltige und für Unternehmen nötige Investitionen und wirkt damit kontraproduktiv. Die Installation von Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter als politisches Instrument zur ordnungspolitischen Wirtschaftsförderung ist daher geboten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: