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176 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KrWG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (176)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verwertung von natürlichem Gestein aus Modernisierungs- und Ausbauarbeiten an den Pumpspeicherstandorten der Schluchsee-Kaskade. Anthropogen unverändertes Ausbruchsmaterial aus Ausschachtungen und Tunnelbau soll wie Primärrohstoff aus regionalen Steinbrüchen eingesetzt werden, um Abfallaufkommen zu vermeiden, Deponiekapazitäten zu schonen und Transporte zu reduzieren. Dabei ist ein sachgerechter Umgang mit der natürlichen Hintergrundbelastung des im Südschwarzwald geogen verbreiteten Granitgesteins zu entwickeln. Hierfür ist mittel- bis langfristig eine Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Ersatzbaustoffverordnung erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Schluchseewerk AG am 23.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In dem AVU-Empfehlungskatalog zur Bundestagswahl 2025, werden konkrete Empfehlungen in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft an die Teilnehmenden der Koalitionsverhandlungen aufgelistet. Dazu zählen folgende Empfehlungen, die im Empfehlungskatalog konkretisiert werden: marktorientierte Bedingungen schaffen, Technologieoffenheit, nachhaltige Verpackungslösungen günstiger machen, Faktenbasierte Bewertung von Verpackungssystemen, EU-Regeln praxistauglich und bürokratiearm gestalten, Nachhaltige öffentliche Beschaffung stärken, Littering effektiv bekämpfen, Produktverantwortung im Wettbewerb - ein Erfolgsmodell, Eine „Plastiksteuer“ ist problematisch.

    • Bereitgestellt von: Allianz Verpackung und Umwelt e.V. (AVU) am 25.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, einen einheitlichen EU-Binnenmarkt für kritische und strategische Rohstoffe zu etablieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass entsprechende Abfälle innerhalb der EU reibungslos verbracht und von akkreditierten Einrichtungen recycelt werden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass solche Abfälle ins Ausland verbracht werden. Eine abgestimmte Gesetzgebung der verschiedenen relevanten Verordnungen ist zwingend.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kunststoffabfälle sind wertvolle Ressourcen. Eine Substitution von Kunststoffen durch andere Materialien geht häufig mit sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachteilen einher. Eine pauschale Begrenzung der Kunststoffnutzung ist deshalb nicht zielführend. Eine umweltgerechte Handhabung aller Kunststoffabfälle umfasst die Festlegung verbindlicher, sektorspezifischer und zeitlich definierter Zielvorgaben für die getrennte Sammlung, Sortierung und das Recycling sowie die Technologieneutralität von Recycling- und Verwertungstechnologien. Zur Finanzierung des Aufbaus eines Abfallmanagements braucht es kreislaufwirtschaftliche Investitionsanreize. Das globale Abkommen kann einen globalen Rollout der Kreislaufwirtschaft und ein Level Playing Field für nachhaltige Produkte vorantreiben.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 20.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kunststoffabfälle sind wertvolle Ressourcen. Eine Substitution von Kunststoffen durch andere Materialien geht häufig mit sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachteilen einher. Eine pauschale Begrenzung der Kunststoffnutzung ist deshalb nicht zielführend. Eine umweltgerechte Handhabung aller Kunststoffabfälle umfasst die Festlegung verbindlicher, sektorspezifischer und zeitlich definierter Zielvorgaben für die getrennte Sammlung, Sortierung und das Recycling sowie die Technologieneutralität von Recycling- und Verwertungstechnologien. Zur Finanzierung des Aufbaus eines Abfallmanagements braucht es kreislaufwirtschaftliche Investitionsanreize. Das globale Abkommen kann einen globalen Rollout der Kreislaufwirtschaft und ein Level Playing Field für nachhaltige Produkte vorantreiben.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 22.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie sollte Maßnahmen beinhalten, die sicherstellen, dass sich alle Akteure des Marktes an die Regeln halten und die Herstellerverantwortung für Produkte gewährleistet ist. Die nationale Strategie sollte möglichst auf bürokratiearme Maßnahmen setzen und auf europäisch einheitliche Zielvorgaben setzen.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 11.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Industrieemissionsrichtlinie der EU bedeutet erheblichen zusätzlichen Aufwand für Betreiber von Industrieanlagen. Der VCI fordert unter anderem eine stärkere Eigenverantwortung der Unternehmen zur Einhaltung von Vorschriften, die Nutzung existierender Umweltmanagementsysteme und Chemikalienverzeichnisse zur Erfüllung der neuen Anforderungen und eine angemessene Übersetzung des Begriffs "indikativ" in nationale Regelungen. Zudem sollten Ausnahmeregelungen der IED vollständig in nationales Recht übernommen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Festlegung von Grenzwerten berücksichtigt werden. Der VCI warnt davor, dass übermäßige Bürokratie die notwendige Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität behindern könnte.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Industrieemissionsrichtlinie (IED)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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