Stellungnahmen/Gutachten
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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (920)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir begrüßen die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Insbesondere unterstützten wir die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Darüber hinaus treten wir für weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente ein.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 13.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... auf den nach § 10a EStG geltenden Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...Höchstbetrages nach § 10a Abs. 1 EStG erforderlich, damit Altersvorsorge-Bausparverträge..., ...Höhe des in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrags..., ...des in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrags..., ...einmalige, über den nach § 10a EStG geltenden Höchstbetrag ..., ...Eigenbeiträge den in § 10a Absatz 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...Abgeltungsteuer nach § 32d EStG zu umgehen.“ Ein solcher..., ...Abgeltungsteuer nach § 32d EStG nicht denkbar ist. ..., ...Wohneigentum nach § 92a EStG entnimmt und dann ggf. ..., ...Entnahme nach § 92a Abs. 1 EStG ist auf dem Altersvorsorge-Bausparvertrag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der geförderten privaten Altersvorsorge
Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eigenbeiträge auf den nach § 10a EStG geltenden Höchstbetrag ..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...Höchstbetrages nach § 10a Abs. 1 EStG erforderlich, damit Altersvorsorge-Bausparverträge..., ...Höhe des in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrags..., ...Höhe des in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrags..., ...einmalige, über den nach § 10a EStG geltenden Höchstbetrag ..., ...Eigenbeiträge den in § 10a Absatz 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...Abgeltungsteuer nach § 32d EStG zu umgehen.“ Ein solcher..., ...Abgeltungsteuer nach § 32d EStG nicht denkbar ist. ..., ...Wohneigentum nach § 92a EStG entnimmt und dann ggf. ..., ...Entnahme nach § 92a Abs. 1 EStG ist auf dem Altersvorsorge-Bausparvertrag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PVD setzt sich für eine Anpassung des §8 Abs. 2 EStG ein, um eine kumulierte und vereinfachte Verwendung von arbeitstäglichen Verpflegungszuschüssen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des §8 Abs. 2 EStG ein, um eine kumulierte..., ...Ergänzung in § 8 Abs. 2 EStG vor: Neu: 13 Die Werte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
- Beschleunigung des Wohnungsbau - Ausbau der erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und des Optionsmodells..., ...anschlussgeprüfte Unternehmen (§ 5b EStG) erfolgen, da in diesen..., ..., 22 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG) Durch eine Vereinheitlichung..., ...von Sachzuwendungen (§ 40 EStG) Die Behandlung von Sachzuwendungen..., ...Pauschalbesteuerung in § 40 EStG eine grundlegende Vereinfachung..., ...Quellensteuerabzugsverfahrens (§§ 50a, 50c EStG) Das Quellensteuerabzugsverfahren (§§ 50a, 50c EStG) ist zu komplex und sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für Wachstum und Wohlstand
Der Bankenverband setzt sich dafür ein, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern, um damit das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Konkret schlägt er Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Bankenregulierung überprüfen, Komplexität reduzieren; 2. International vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherstellen; 3. Kapitalmarktunion ausbauen und Verbriefungsmarkt stärken; 4. Kreditkosten für Kunden senken; 5. Private Altersvorsorge reformieren und Finanzbildung stärken; 6. Chancen der Digitalisierung im Finanzbereich nutzen; 7. Wirtschafts- und Finanzstandort steuerlich attraktiver machen; 8. ESG-Anforderungen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels anpassen
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Thesaurierungsbegünstigung(§34a EStG) und des Optionsmodells..., ...anschlussgeprüfte Unternehmen (§ 5b EStG) erfolgen, da in diesen..., ..., 22 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG) Durch eine Vereinheitlichung..., ...von Sachzuwendungen (§ 40 EStG) Die Behandlung von Sachzuwendungen..., ...Pauschalbesteuerung in § 40 EStG eine grundlegende Vereinfachung..., ...Quellensteuerabzugsverfahrens (§§ 50a, 50c EStG) Das Quellensteuerabzugsverfahren (§§ 50a, 50c EStG) ist zu komplex und sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 07.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzugleichen. Auch vor..., ...Sachverhalte des § 6 Abs. 5 EStG (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG) vorgesehenen Konstellationen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) explizit zuzulassen...., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E liegt demnach vor, wenn..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG geregelten Konstellationen..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 EStG – rückwirkend zu verschärfen..., ...Ausgestaltung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG-E verweisen wir auf das..., ...Grundsystematik des § 6 Abs. 5 EStG sind mit diesem Gedanken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Übermittlung eines Maßnahmenpakets mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau in der betrieblichen Altersversorgung. Gegenstand sind insbesondere die Vereinfachung steuerlicher Verfahren, u.a. Kapitalertragsteuer, Förder- und Dotierungsgrenzen, die Beseitigung rechtlicher Unklarheiten, die Vereinheitlichung und Aktualisierung von Grenzwerten sowie die Reduzierung von Melde-, Berichts- und Prüfpflichten.Weitere Schwerpunkte betreffen die Förderung digitaler Verfahren, insbesondere Ersatz der Schriftform durch Textform, verbesserter Datenaustausch, Nutzung digitaler Informationssysteme, sowie Effizienzsteigerungen im aufsichtsrechtlichen Kontext. Ziel ist die Reduzierung administrativer Belastungen, die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Stärkung der Verbreitung der bAV.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- EStG [alle SG hierzu]
- KStG 1977 [alle SG hierzu]
- KStDV 1977 [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- BetrAVG [alle SG hierzu]
- NachwG [alle SG hierzu]
- SvEV [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- VersAusglG [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- VVG 2008 [alle SG hierzu]
- BEEG [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) Kontext und Problem (..., ... (§ 44a Abs. 5 EStG), sodass insoweit ein Gleichlauf..., ...i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG („übliche Bankerträge“)..., ...i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG lfd Nr. 1 Themen-Clusterung..., ...Versicherungsleistungen (§ 49 EStG) Kontext und Problem (..., ...Erträge gelten gem. § 49 EStG nicht als inländische Einkünfte..., ...welcher Vorschrift § 49 EStG lfd Nr. 2 Themen-Clusterung..., ...Vorschrift § 22a Abs. 5 EStG lfd Nr. 6 Themen-Clusterung..., ...MAV-Verfahren nach § 22a EStG zu erheben. Dafür ist die..., ...Befristung gem. § 52 Abs. 30b EStG aufzuheben. aba-Vorschläge..., ...die Änderungen an § 22a EStG im Rahmen des Jahressteuergesetz..., ...Befristung von § 52b Abs. 30b EStG sollte daher aufgehoben..., ...sondern auch bei § 3 Nr. 63 EStG-Verträgen Kontext und ..., ... (insb. in §§ 4d und 6a EStG ) Kontext und Problem ..., ...es, in den §§ 4d und 6a EStG die Schriftform durch die..., ...im zweiten BRSG zu § 100 EStG sehen eine Dynamisierung..., ...Dotierungsgrenzen in § 3 Nr. 63 EStG müssen Nachzahlungen für..., ... 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. c EStG gelten und • sich für..., ...welcher Vorschrift § 4d EStG lfd Nr. 40 Themen-Clusterung..., ... Direktzusagen nach §19 EstG), bei der keine Steuer-ID...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie ..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie ...
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Zu Regelungsvorhaben: