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19.929 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.929)
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.04.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.04.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.04.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab. Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Durch den Gesetzentwurf soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesichert und die Beitragssätze stabilisiert werden. Dafür werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Kürzungen vorgeschlagen. Aus Sicht der JUH verkennt der vorliegende Entwurf die Versorgungsrealität der Notfallversorgung, im Fahrdienst sowie in der Pflege und birgt ein erhebliches Risiko der Unterfinanzierung. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen gelingt nur, wenn Effizienzreserven gehoben werden, ohne die operative Leistungsfähigkeit dieser Bereiche zu destabilisieren. Die im Entwurf vorgesehene Mechanik setzt derzeit zu stark auf Vergütungsbegrenzung und berücksichtigt die realen Kosten- und Sicherstellungsstrukturen dieser Versorgungsbereiche nicht ausreichend.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 24.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Durch den Gesetzentwurf soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesichert und die Beitragssätze stabilisiert werden. Dafür werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Kürzungen vorgeschlagen. Aus Sicht der JUH verkennt der vorliegende Entwurf die Versorgungsrealität der Notfallversorgung, im Fahrdienst sowie in der Pflege und birgt ein erhebliches Risiko der Unterfinanzierung. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen gelingt nur, wenn Effizienzreserven gehoben werden, ohne die operative Leistungsfähigkeit dieser Bereiche zu destabilisieren. Die im Entwurf vorgesehene Mechanik setzt derzeit zu stark auf Vergütungsbegrenzung und berücksichtigt die realen Kosten- und Sicherstellungsstrukturen dieser Versorgungsbereiche nicht ausreichend.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 24.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EnWG-Novelle zur Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtline
Die Bundesregierung arbeitet an einer Novelle des EnWG zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Richtlinie (EU) 2024/1788). Kernpunkte unserer Interessenvertretung sind das Aufzeigen von Regelungslücken und Anpassungsvorschlägen im Entwurf. Wir fordern praxisnahe Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Verteilernetzentwicklungsplanes, eine flexibilisierte Stilllegungsplanung sowie eine Erweiterung von Finanzierungsmöglichkeiten für Wasserstoffverteilnetze.
- Bereitgestellt von: badenova AG & Co. KG am 24.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und ggf. Optimierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewährleisten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen. Dazu gehört die BEG als wesentlicher Bestandteil des Förderrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions setzt sich dafür ein, dass Endkunden Zugang haben zu angemessenen Förderangeboten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen.
- Bereitgestellt von: Viessmann Holding International GmbH am 24.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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08.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund einer fehlenden Legaldefinition und daraus abgeleliteten Erfassungssystemen fehlt eine solide Datengrundlage von Solo-/Selbstständigen. Das muss sich ändern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 24.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien
Gemäß EU-Vorgaben soll auch in Deutschland eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt werden. Die künftige Ausgestaltung wird derzeit diskutiert. Es ist wichtig, alle Beteiligten einzubeziehen: die Hersteller und Inverkehrbringer, die Akteure der Kreislaufwirtschaft in den Bereichen Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling sowie Vertreter der Zivilgesellschaft. Auch die Auswirkungen von Entscheidungen hierzulands auf die Menschen im Globalen Süden müssen bedacht werden.
- Bereitgestellt von: Humana Kleidersammlung GmbH am 24.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: