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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.740)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband begrüßt die Absicht die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auszubauen und zu verstetigen. Ebenso begrüßen wir die Absicht, bisher aus dem System gefallene Jugendliche und junge Erwachsene mit niedrigschwelligen Unterstützungselementen, in Beratungsstrukturen einzubinden. Wir fordern jedoch weiterführende Maßnahmen, um Frauen mit Migrationsgeschichte schneller in ihrer Qualifikation entsprechende gute Arbeitsverhältnisse zu bringen. Dazu gehören u.a.: verbindliche Zeiten für die Beratung und Anerkennung, sofortiger Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen, Start eines Anerkennungs- und Qualifizierungsverfahren bereits bei Ankunft, zusätzliche Beratungs- und Vernetzungsangeboten, Einführung von Beratung per Videotelefonie, Mehrsprachigkeit in der Beratung.

    • Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 24.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 23.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Deutsche Hafenbetriebe konkurrieren global mit internationalen Umschlag-, Schifffahrts- und Logistikunternehmen. Auf Grundlage der EU-Leitlinien für die Seeschifffahrt werden Schifffahrtsunternehmen im Gegensatz zu sonstigen Marktteilnehmern massiv und marktverzerrend subventioniert, insbesondere durch die Tonnagebesteuerung. Die Tonnagebesteuerung führt v. a. bei ertragsstarken Reedereien zu einer unverhältnismäßig niedrigen Steuerbelastung. Der ZDS bittet die Bundesregierung, auf eine zeitnahe Nachprüfung der EU-Beihilfeleitlinien für den Seeverkehr, die trotz einschneidender Veränderungen der Schifffahrtsmärkte seit 2004 nicht angepasst worden sind, durch die EU-Kommission, sowie auf eine ausgewogene Anwendung des Beihilferechts in Deutschland hinzuwirken.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) am 23.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Einführung der elektronischen Rechnung voranzutreiben. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für dieses Vorhaben ist die Schaffung einer breiten Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen. Es ist daher zu begrüßen, dass im Entwurf des BMF-Schreibens zu einer Reihe von Fragen aus der Anwendungspraxis Stellung genommen wird, u. a. im Hinblick auf das Recht zum Vorsteuerabzug und den Umgang mit Dauerschuldverhältnissen. Das IDW regt an, einige Klarstellungen vorzunehmen. Dies betrifft u.a. die Ausführungen im Entwurf des BMF-Schreibens zur Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, zu den Rechnungsformaten, zum Umfang und der Übermittlung von E-Rechnungen sowie zum Vorsteuerabzug.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 23.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 01. Januar 2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung sieht einen digitalen Produktpass für Detergenzien und Tenside vor, ohne dass Kosten und Nutzen abgeschätzt worden wären. Der digitale Produktpass soll über einen „Datenträger“ (z. B. QR-Code), der auf die Verpackung aufgedruckt werden muss, allgemein zugänglich sein. Damit nicht bei geringfügigen Rezepturänderungen (z. B. bei Lieferengpässen von Rohstoffen) unbenutztes Verpackungsmaterial vernichtet werden muss, strebt der IKW einen ausgewogenen Ansatz für den Produktpass an.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 23.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sollten IASP im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung zugelassen werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese denselben fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wie die AP unterliegen, um ein einheitlich hohes Qualitäts- und Qualifikationsniveau zu gewährleisten, zum Schutz der zu prüfenden Unternehmen und ihrer Anleger (des Kapitalmarkts). Nur so können vergleichbare Ausgangsbedingungen („Level-Playing Field“) unter den beteiligten Akteuren sichergestellt werden. Ein Verstoß gegen die Anforderung der Gleichwertigkeit würde zudem einen Verstoß gegen das EU-Recht bedeuten und zum Vertragsverletzungsverfahren führen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 23.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 23.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag 2021-2025 wurde vereinbart: "Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur)." Das Ziel von Swappie ist die zeitnahe Einführung eines Rechts auf Reparatur, dergestalt, dass Interessen des Verbraucherschutzes und der Kreislaufwirtschaft miteinander in Einklang stehen.

    • Bereitgestellt von: Swappie OY am 23.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach Einleitung der Ressortabstimmung wurde am 18. Juni 2024 der Entwurf der NKWS durch das BMUV veröffentlicht. Swappie unterstützt die Strategie, insbes. die Forderungen nach Design For Circularity, den illegalen Export von Elektroaltgeräten zu verringern und setzt sich für die Förderung Rückgabe von Altgeräten ein.

    • Bereitgestellt von: Swappie OY am 23.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der GKV wendet sich gegen Einzelvorschriften aus dem am 4. März 2024 vereinbarten Kompromiss zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Durch die betreffenden Vorschriften würden u.a. die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen (inklusive Gartenbau) gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100 Prozent erhöht, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist und Lieferketten gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV) am 23.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.07.2024

        • Bundesregierung:

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