Stellungnahmen/Gutachten
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18.770 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.770)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des Übereinkommens über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
Die Einführung der Möglichkeit zur Hebelung von Mitteln am Kapitalmarkt stellt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der finanziellen Kapazitäten des Fonds dar und unterstützt die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Afrika. Wir sehen in der stärkeren Einbindung des Privatsektors in die Entwicklungszusammenarbeit insgesamt einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel. Durch solche Initiativen wird die Grundlage für eine verstärkte Beteiligung privater Akteure, einschließlich Banken, geschaffen. In diesem Zusammenhang sollten alle aktuellen Instrumente und Programme – sowohl nationale als auch internationale – daraufhin überprüft werden, inwieweit Synergieeffekte erzielt und der Privatsektor stärker eingebunden werden kann.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMZ): Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
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Adressatenkreis:
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16.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Werbung mit Umweltbezug - Green Claims Richtlinie
Die geplante Green Claims RL COM(2023) 166 final sieht zur Verhinderung von Greenwashing eine strenge Regulierung von freiwilligen Umweltaussagen vor. Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben, müssen künftig ein Zertifizierungsverfahren bei einer akkreditierten Prüfstelle durchlaufen. Auch Sanktionen bei Verstößen sind vorgesehen. Die Wettbewerbszentrale sieht den Paradigmenwechsel durch die geplante Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch. Irreführende und intransparente Umweltaussagen sind bereits nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) verboten. Es stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Regelungen. Auch der BGH betont die strengen Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug (BGH, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23).
- Bereitgestellt von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt Einführung einer behördlichen Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften anstelle oder als Ergänzung der bestehenden funktionierenden privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung wird von der Wirtschaft wie vom Verbraucherschutz abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Änderungs-Verordnung ist es, die Qualitätskontrolle gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über FCM aus Kunststoff zu verbessern. Zudem soll es zur Angleichung an die Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe und die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte kommen. Es werden Reinheitsanforderungen für Stoffe eingeführt zudem Anpassung der Migrationstests von mehrschichtigen Materialien und Wiederholungstests. Auch die Qualitätskontrollvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis werden hinzugefügt.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 26.08.2024
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Adressatenkreis:
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23.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufforderung zu einer Strategie zur Verhinderung von Feminziden
Wir fordern die Entwicklung einer effektiven Strategie zur Verhinderung von Femiziden. Darunter auch die Aufnahme von Femiziden in das Strafgesetzbuch sowie eine bundeseinheitliche Regelung der Förderung von Frauenhäusern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenring e.V. am 24.08.2024
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Adressatenkreis:
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18.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Finanzierung der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastruktur
Die Initiative zielt darauf ab, die Finanzierung nichtbundeseigener Eisenbahninfrastrukturen in den öffentlichen Haushalten von Bund und Ländern zu stärken. Zwar haben sich die Finanzierungbedingungen für die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen und für die Zugangsstellen des Schienengüterverkehrs in den vergangenen Jahren spürbar verbessert; insbesondere durch die Einführung des SGFFG im Jahr 2013 und die Novellierung des GVFG. Dennoch: Die operative Anwendung der Finanzierungsinstrumente ist mangelhaft. Die strukturellen Nachteile gegenüber den bundeseigenen Infrastrukturunternehmen bestehen nach wie vor. Die Weiterentwicklung der Finanzierungsstrukturen für die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen ist unter mehreren Gesichtspunkten geboten.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 23.08.2024
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Adressatenkreis:
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16.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von StGB §202a ff "Hackerparagraph" im Sinne der Rechtssicherheit von Penetrationstests
Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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12.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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23.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Umsetzung Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) im Verkehrssektor
Der VDA setzt sich im Zuge der Umsetzung der RED III in nationales Recht dafür ein, ambitioniertere Ziele als in der RED III vorgegeben zu formulieren. Zudem spricht sich der VDA für die Nutzung konventioneller und fortschrittlicher Biokraftstoffe aus. Außerdem müssen weitere flankierende Maßnahmen verabschiedet werden, wie ein Zielpfad für erneuerbare Kraftstoffe über 2030 (Geltungsdauer RED III) hinaus. Der VDA spricht sich im Zuge der RED III-Umsetzung auch für eine THG-Minderung von 30 Prozent im Kraftstoffsektor aus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
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Adressatenkreis:
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23.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zügige Umsetzung des ETS-2 in nationales Recht
Der VDA setzt sich dafür ein, den europ. Emissionshandel zu stärken und zum Leitinstrument der Klimapolitik auszubauen. Die EU-Richtlinie zur Einführung des ETS-2 sollte zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden. Im Sinne der Akzeptanz müssen Doppelbelastungen für Industrie und Verbraucher vermieden werden. Die nationale CO2-Bepreisung sollte vollständig in das europ. System überführt und mit Start des ETS-2 auslaufen. Um die Lenkungswirkung zugunsten klimafreundlicher Energieträger aufrechtzuerhalten, müssen erneuerbare Kraftstoffe im ETS-2 mit einem Emissionsfaktor von null belegt werden. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollten vorrangig für die Transformation des Verkehrssektors eingesetzt werden. Die Zusammenführung von ETS-2 und ETS-1 sollte verbindlich terminiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: