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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.737)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die gemeinsame Initiative von BDO und VDV zielt darauf ab, die Fahrausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation zu reformieren. Hintergrund ist, dass aktuell und bundesweit 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer im ÖPNV fehlen. Dies hat zur Folge, dass rund 80 % der Unternehmen aufgrund des Fahrpersonalmangels von mittelschweren bis erheblichen Auswirkungen auf ihr Unternehmen berichten. Fahrpläne werden infolgedessen ausgedünnt, Fahrten fallen aus. Nicht nur die Verkehrswende ist in Gefahr – ein Systemversagen droht. Eine große Hürde für den Berufszugang ist der Erwerb eines Busführerscheins und einer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland. Diese kosten insgesamt rund 14.500 € (ohne Kosten für den Pkw-Führerschein).

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 03.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 27.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die gemeinsame Initiative von BDO und VDV zielt darauf ab, die Fahrausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation zu reformieren. Hintergrund ist, dass aktuell und bundesweit 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer im ÖPNV fehlen. Dies hat zur Folge, dass rund 80 % der Unternehmen aufgrund des Fahrpersonalmangels von mittelschweren bis erheblichen Auswirkungen auf ihr Unternehmen berichten. Fahrpläne werden infolgedessen ausgedünnt, Fahrten fallen aus. Nicht nur die Verkehrswende ist in Gefahr – ein Systemversagen droht. Eine große Hürde für den Berufszugang ist der Erwerb eines Busführerscheins und einer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland. Diese kosten insgesamt rund 14.500 € (ohne Kosten für den Pkw-Führerschein).

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 03.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 27.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind zu gering, um Baupreissteigerungen und Bedarfe abzudecken. Es bedarf daher einer nachhaltigen (mehrjährigen) und bedarfsgerechten Infrastrukturfinanzierung. Der KTF weist eine sehr überschaubare Mittelverfügbarkeit für die Transformation im Verkehr auf, dafür dass Verbraucher voraussichtlich zunehmend über einen höheren CO2-Preis und steigende Kraftstoffpreise belastet werden. Die Transformation des Verkehrssektors sollte mit Blick auf die notwendige Emissionsreduktion einen stärkerer Schwerpunkt darstellen und die Verbraucher im KTF stärker berücksichtigen. Die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur sollten zusätzlich zu den Mitteln des Kernhaushalt sein. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollten gesteigert werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12400 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      2. BT-Drs. 21/500 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      3. BT-Drs. 21/501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 - (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      4. BT-Drs. 21/600 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ein Gebäudetyp-E kann positive Effekte im Bausektor auslösen. Dafür ist es jedoch entscheidend, eine Balance zwischen der Einhaltung bestehender Gesetze und Normen, insbesondere der Sicherheitsanforderungen, sowie einer schnelleren Planung und Umsetzung zu finden. Eine gute Kommunikation mit dem Markt und den relevanten beteiligten Gruppen ist dabei ebenfalls von großer Bedeutung. Eine klare Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten technischen Normen und nicht sicherheitsrelevanten Komfortstandards ist im Bereich der genannten elektrotechnischen Normen allerdings weder möglich noch gegeben. Die bestehenden Standards sollten daher weiterhin zur Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland beitragen und als Vertragsbestandteil bei Bauvorhaben beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 28.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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