Stellungnahmen/Gutachten
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353 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (353)
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Ausstattung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) verbessern
Umsetzung der Wärmewende benötigt entsprechende Rahmenbedingungen mit einem auskömmlichen und stabilen Förderrahmen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) benötigt zusätzliche Mittel, um die ambitionierten Zielsetzungen umzusetzen, die von den Fernwärmeversorgern bis 2030 Rekordinvestitionen in Höhe von ca. 43,5 Mrd. Euro erfordern. Daraus ergibt sich bei Beibehaltung des aktuellen Fördersatzes ein jährlicher Förderbedarf von mindestens 3,4 Mrd. Euro pro Jahr, der über die BEW bereitgestellt werden muss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wärmeplanung: Aussagekraft erhöhen
Der BWP schlägt daher vor, in der vereinfachten Wärmeplanung grundsätzlich auf die Ausweisung von Prüfgebieten zu verzichten. Zumindest sollten Prüfgebiete nur unter klar definierten Voraus-setzungen und zeitlich befristet ausgewiesen werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass In-vestitionen in erneuerbare dezentrale Wärmeversorgungssysteme während der Prüfphase dauer-haft Bestandsschutz genießen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 332/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BR-Drs. 332/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Die systematische und gesetzliche Einbindung der bereits im Schornsteinfegerhandwerk vorhandenen hoheitlichen Datengrundlage zum realen Bestand der Heizungsanlagen in die bundesweite Wärmeplanung sicherstellen Die Schaffung einer einer nationalen Gebäudedatenbank Die Aktualisierung und Präzisierung der rechtlichen Bezugnahmen im Gesetzestext, um eine eindeutige und rechtssichere Terminologie und Datenstruktur für die kommunale Wärmeplanung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichend finanzielle Unterstützung für Kommunen sicherstellen; zeitnahe Vergabeentscheidungen für Umbau der Wärmenetze.
- Bereitgestellt von: Kunststoffrohrverband e.V. am 24.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anteil von Biomasse in der Fernwärme begrenzen
Im Wärmeplanungsgesetz und der BEW sind zu hohe Grenzwerte für den Anteil von Biomasse in Wärmenetzen enthalten, die abgesenkt werden müssen - alternative erneuerbare Technologien müssen Vorrang bekommen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 24.06.2025
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Adressatenkreis:
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21.05.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung / Beschleunigung Wärmeplanungsgesetz
Die kommunale Wärmeplanung ist absolut sinnvoll und notwendig, jedoch bedarf es Vereinfachungen und Beschleunigungen. Die Wärmeplanung muss unbürokratisch sein, regionale und lokale Lösungen und Gegebenheiten müssen flexibel Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: figawa e.V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wärmeplanung ganzheitlich betrachten und Gesetze sinnvoll verknüpfen
Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anteil von Biomasse in der Fernwärme begrenzen
Im Wärmeplanungsgesetz und der BEW sind zu hohe Grenzwerte für den Anteil von Biomasse in Wärmenetzen enthalten, die abgesenkt werden müssen - alternative erneuerbare Technologien müssen Vorrang bekommen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Ausstattung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) verbessern
Umsetzung der Wärmewende benötigt entsprechende Rahmenbedingungen mit einem auskömmlichen und stabilen Förderrahmen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) benötigt zusätzliche Mittel, um die ambitionierten Zielsetzungen umzusetzen, die von den Fernwärmeversorgern bis 2030 Rekordinvestitionen in Höhe von ca. 43,5 Mrd. Euro erfordern. Daraus ergibt sich bei Beibehaltung des aktuellen Fördersatzes ein jährlicher Förderbedarf von mindestens 3,4 Mrd. Euro pro Jahr, der über die BEW bereitgestellt werden muss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 16.12.2024
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse diskriminierungsfrei nutzen & Förderrahmen für erneuerbare Wärme sichern
Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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05.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse diskriminierungsfrei nutzen & Förderrahmen für erneuerbare Wärme sichern
Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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05.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung aktueller wissenschaftliche Ergebnisse in der Systementwicklungsstrategie.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 15.11.2024 die Systementwicklungsstrategie (SES) 2024 veröffentlicht. Gleichzeitig hat das BMWK eine Konsultation zur SES 2024 gestartet. Die Konsultationsergebnisse dienen als Grundlage für die Entwicklung der nächsten Strategie (SES 2027), zu deren Vorlage die Bundesregierung gemäß § 12a EnWG verpflichtet ist
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 31.01.2025
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Adressatenkreis:
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31.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen (Wasserstoff) im Rahmen der Wärmewende
Um die Wärmewende erfolgreich zu bewältigen, braucht es die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen, die klimafreundlich Wärme bereitstellen können. Zum gesamten Wärmemarkt zählen neben der Raumwärme (inkl. Klimakälte) auch Warmwasserbereitung sowie Prozesswärme und -kälte. Erdgas macht derzeit einen Anteil von 47,8% am Endenergieverbrauch Wärme aus. Die Wärmewende kann nur durch das Zusammenspiel verschiedener Heiztechnologien und Energieträger ermöglicht werden. Dazu gehört auch der Energieträger Wasserstoff. BDEW beschreibt, welche Optionen für Wasserstoff in den verschiedenen Sektoren des Wärmemarkts (Prozesswärme/Industrie, Gewerbe, KWK/Nah- und Fernwärme/Quartierslösungen, Einzelheizungen) bestehen, dies trägt zum Austausch in der Wärmeplanung bei.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
20.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Planung von Wasserstoffverteilnetzen und -netzausbaugebieten
Das Wärmeplanungsgesetz und die Netzentwicklungsplanung müssen so angewendet erfolgen, dass Kommunen ihre Gasnetze dahingehend weiterverwenden können, indem sie zeitnah Sicherheit darüber bekommen können, mit wie viel Wasserstoff sie über das Kernnetz bekommen können. Dafür müssen sie rechtssicher Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen können, um beispielsweise Industrie- und Gewerbebetriebe an das Wasserstoffnetz anzuschließen und so bestehende Gasnetze weiterverwenden zu können. Rückbauverpflichtungen sind abzulehnen, es ist Klarheit über die Netzanschlussbedingungen zu schaffen und Wärmepläne müssen im Zuge des Wasserstoff-Hochlaufs weiterentwickelt werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 25.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Rechtsrahmens für die Defossilisierung und den Neu- und Ausbau von Fernwärmenetzen
Die angestrebte Transformation des Fernwärmesektors erfordert einen massiven Neu- und Ausbau inkl. Nachverdichtung von Fernwärmenetzen. Steag setzt sich dafür ein, dass der Gesetzgeber und die Bundesregierung diesbezügliche Zielvorgaben, Förderkulissen und die Regulatorik entsprechend ausgestalten. Hierzu zählen zeitgemäße Vorgaben in der AVBFernwärmeV und der WärmeLV, die Stärkung bestehender und die Einführung neuer Förderinstrumente sowie eine Stärkung der Kommunen bei der Ausweisung von Fernwärmegebieten im Rahmen der Wärmeplanung.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 10.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie sowie der Ausbau von Erneuerbaren Energien benötigt Stromnetze, die die wachsenden Strommengen transportieren können. Der Ausbau der Netze erfolgt bisher zu langsam und bedroht damit die Erreichung der Klimaziele. Der Netzausbau muss verbindlicher geregelt werden und zwischen den Netzbetreibern besser koordiniert werden. Planungsprozesse und Genehmigungen müssen beschleunigt werden. Zugleich muss der Ausbau wirtschaftlich effizient erfolgen. Die Netze müssen digitaler werden, damit die Auslastung der Netze für die Netzbetreiber transparent wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
25.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Handlungsempfehlungen zielen darauf ab, den Transformationsprozess der Energiepolitik in Baden-Württemberg fortzusetzen und die Energiewende nachhaltig zu gestalten. Im Fokus steht, das Land als Vorreiter in der Energie- und Klimapolitik zu positionieren und das Klimaziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen. Dies erfordert Maßnahmen zur Stärkung der Energieversorgung, der Infrastruktur und zur Förderung der Bürger- und Unternehmensbeteiligung. Vorgeschlagen werden: Vorsprung bei der Energie- und Wärmewende Kontinuität beim Ausbau erneuerbarer Energien Verbesserung der Energieinfrastruktur-Finanzierung Verlässlichkeit in der Wärmeversorgung Weniger Bürokratie für Bürgerenergie
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben
Das Klima-Bündnis setzt sich für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben ein. Wie die gesetzliche Ausgestaltung hierbei aussehen könnte bzw. welche konkreten Gesetze hiervon betroffen wären, ist eine Frage, die nicht abschließend geklärt ist. Als mögliche Blaupause für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben könnten z.B. das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze oder das Bundes-Klimaanpassungsgesetz dienen, in denen entsprechende Regelungen bereits (teilweise) vorhanden sind. Manche Jurist*innen argumentieren auch, dass eine Grundgesetzänderung hierfür notwendig bzw. sinnvoll sei. Das Klima-Bündnis möchte diese Debatte konkstruktiv und ergebnisoffen vorantreiben.
- Bereitgestellt von: Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V. am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomethan: Potenzial heben, Nutzung ermöglichen.
Biomethan nutzen. Transformation vorantreiben. Neben Netzumstellung Hochlauf grüner Gase vorantreiben. Rolle grüner Gase strukturell stärken und Nutzung von Biomethan ausweiten - Einspeisung ins Gasnetz. Verzicht auf Nutzungsvorrang Biogas bei Stromerzeugung. Anrechnung Biomehtan als klimafreundlicher Energieträger in allen Sektoren identisch ausgestalten. Anschlussregelungen modernisieren. Kleinstanlagen über Sammelleitungen bündeln. Ausweisung von Biomethan-Vorranggebieten. Regulatorische Rahmenbedingungen anpassen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
06.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungsvorschläge zu verschiedenen für die Energiewende relevanten Gesetze (EnWG, EEG etc.)
Der Fortschrittsmonitor Energiewende (Studie) betrachtet für jedes der Themenfelder anhand von Kennzahlen den Status quo der Energiewende in Deutschland, führt die unterschiedlichen Dimensionen der Transformation und ihre Entwicklung in einem Kompendium zusammen und zeigt Verbesserungspotenziale. Unter anderem: Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs erforderlich; Netzausbau, Investitionen und Investitionssicherheit, weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Nutzung klimafreundlicher Abwärme im Wärmemarkt; Absicherung des Wasserstoffkernnetzes.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben: