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353 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WPG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (353)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grundprämisse von GEG und WPG, muss sich auch in den ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorgaben unter anderem des WPG und des Stellungnahme:..., ...Vorgaben unter anderem des WPG und des GEG umzusetzen...., ...wird nunmehr an § 29 Abs. 1 WPG angeknüpft. Danach sind..., ...jeweils die nach § 29 Abs. 1 WPG Werte einzuhalten (z.B...., ... Werte nach § 29 Abs. 1 WPG eingehalten werden, hat..., ...Anforderung des GEG bzw. des WPG nicht erfüllt. Eine entschädigungslose..., ...Anforderungen des GEG und des WPG in neue Technologien und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Dies..., ...gesetzlichen 1 Vgl. § 26 Abs. 1 WPG: „Gebiet zum Neu- oder ..., ...kommunalen Wärmeplanung (§ 19 WPG) als „wahrscheinlich geeignet..., ...geforderten EE-Quoten im WPG, muss nun die Einbettung..., ...gleichgestellten Wärme“ an das WPG vorzunehmen. Für bestehende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs ist es geboten, dass das Anschlussregime der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zeitnah ausläuft. Eine rechtliche Folgeregelung ist lediglich für die Kostenwälzung der Anschlusskosten erforderlich. Mit dem Auslaufen der GasNZV wird ein überholtes Fördersystem beendet. Spätestens ab 2026 gelten die allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die verschärften THG-Mindestanforderungen durch die RED III-Umsetzung drohen, Biomethan-KWK-Bestandsanlagen unnötig aus dem Markt zu drängen. Die Bundesregierung sollte Bestandsanlagen eine praktikable Übergangsregelung einräumen.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmeplanungsgesetzes (WPG), des Gebäudeenergiegesetzes..., ...insbesondere im Kontext des §29 WPG) in einem wirtschaftlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verzichten können, bspw. GEG, WPG oder EnWG. zu § 4 In §..., ...Gesetzesbegründung aufgeführte Bezug zum WPG. Die Aufnahme aller Anlagen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gasbinnenmarktrichtlinie), WPG, EEG und EnEfG. Bedeutung..., ...sollte daher noch besser auf WPG und EnWG abgestimmt werden..., ... 80 % bis 2040 nach §29 WPG). Zahlreiche Fernwärmeunternehmen..., ...Dekarbonisierungsanforderungen nach § 29f WPG für zwingend geboten. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Milliarden Euro. • Zielpfad im WPG konkretisieren und verbindlicher..., ...Zulässige Wärmequellen sind im WPG anhand klarer ökologischer..., ...Energiequellen in Wärmenetzen im WPG muss an Mindestanforderungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Die Verzahnung von GEG und WPG ist transparenter auszugestalten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Umfang der KWSG-Ausschreibungen reicht nicht aus, um die Versorgungssicherheit im Kohleausstieg zu gewährleisten. Bestehende Kraftwerke dürfen nur stillgelegt werden, wenn neue gesicherte Leistung verfügbar ist. Mit der Umstellung der Wärmeversorgung droht die Stilllegung von 10 GWel industrieller KWK-Leistung. Eine KWKG-Novelle muss 2024 initiiert und die KWK-Förderung bis mindestens 2035 verlängert werden. Die geplante Umlage zur Finanzierung der Maßnahmen belastet die Industrie erheblich und erfordert Entlastung. Der Kapazitätsmechanismus soll technologieoffen sein, und nachfrageseitige Flexibilität muss angemessen vergütet werden. Eine Folgeabschätzung zur Wechselwirkung der OPEX-Förderung für Wasserstoffverstromung wird angeregt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz und Novellierung des KWKG
    • Adressatenkreis:
      • 23.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auf den Weg gebrachte ..., ...Beitrag zur Zielerreichung des WPG geleistet werden. ⬢ Ein...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Dekarbonisierungsziele (§§ 29 bis 31 WPG) schrittweise den Erzeugungspark..., ...die Bestre-bungen des § 2 WPG nach einem signifikanten...
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