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1.192 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.192)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb spricht sich ausdrücklich für eine Regelung der Aufhebbarkeit statt der Unwirksamkeit von sogenannten Kinderehen aus, weil dies für die betroffenen Frauen der rechtssicherere Weg ist. Die im Referentenwurf vorgesehen Beibehaltung der Unwirksamkeitslösung reagiert nicht angemessen auf die Lebenssituation der Beteiligten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11367 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
    • Adressatenkreis:
      • 19.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Trennungszeitpunkt an, § 1375 Abs. 2 S. 2 BGB. In allen anderen Verfahren..., ...Trennungsjahr nach § 1565 Abs. 2 BGB). Wird nun – wie in § 1305..., ...Abs. 1 Ziff. 2., 3. RefE BGB vorgesehen – für Unterhaltsansprüche..., ... in der Praxis zu § 1375 BGB bekannt gewordenen Probleme..., ...Anwendung von §§ 1361, 1586 BGB oder aber §§ 1569ff. BGB..., ...von Unterhalt nach § 1578b BGB geht, der für die zuerst..., ... geltenden § 1375 Abs. 2 BGB attestiert, dass die Vorschrift..., ...soll nicht mehr auf § 1318 BGB verwiesen werden. Dies ..., ...durch den Verweis auf § 1318 BGB bereits geregelt, dass ..., ...stattfinden kann. § 1318 Abs. 1 BGB verweist nämlich auch auf..., ...Heilung“, § 1305 Abs. 2 RefE BGB). Verstirbt der*die volljährige..., ...werden, § 1305 Abs. 2, 3 RefE BGB. In der Zeit bis zur Volljährigkeit..., ...Vaterschaftsanerkennungsurkunden gem. § 1594 BGB errichtet werden. Der Gesetzentwurf..., ...innen möglich sind (§ 1596 BGB). Bei unbegleiteten minderjährigen..., ...begrüßen. In § 1305 Abs. 2 RefE BGB und § 15a RefE Personenstandsgesetz..., ...nach § 1315 Abs. 1 Nr. 1a BGB nachgebildete Regelung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kostenvergleich nach §556c BGB i.V.m. WärmeLV. Gleichzeit..., ...Gebäudeeigentümer; der u.a. nach §559e BGB „höhere“ Modernisierungskosten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es ist insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich, rechtssicher festzustellen, ob bestimmte Nachhaltigkeitssiegel von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Nötig ist eine öffentliche und transparente Positivliste, die von der Bundesregierung erstellt und auf einer ihrer Webseiten einsehbar ist. In dieser Liste sollten sämtliche Nachhaltigkeitssiegel aufgezählt werden, die im Sinne von Nr. 2a des Anhangs zum UWG-E als von staatlichen Stellen festgesetzt anzusehen sind. Damit einhergehen sollte auch eine Verpflichtung staatlicher Stellen zur Meldung an die Bundesregierung, sofern sie an der Vergabe von Nachhaltigkeitssiegeln beteiligt sind. Der Referentenentwurf ist entsprechend nachzubessern.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 09.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 01.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beabsichtigt, die bei ..., ...Widerrufsfunktion (§ 356a BGB-E) Mit § 356a BGB-E wird..., ... (§ 356a Absatz 1 Satz 1 BGB-E) Gemäß § 356a Absatz 1 Satz 1 BGB-E muss der Unternehmer ..., ...gemäß § 356a Absatz 1 Satz 2 BGB-E gut les-bar mit „Vertrag..., ... (§ 356a Absatz 1 Satz 3 BGB-E) Laut § 356a Absatz 1 Satz 3 BGB-E muss die Widerrufsfunktion..., ...Datenerfassung (§ 356a Absatz 2 BGB-E) Die Widerrufsfunktion..., ... 3 BGB-E muss der Unternehmer ..., ...4 BGB-E muss der Unternehmer ..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E bereitstel-len müssen..., ...in § 356 Absatz 3 Satz 1 BGB führt eine unterlassene..., ...ge-tretenen § 357a Absatz 2 BGB dar, mit dem der Wortlaut..., ...genommen (§ 357 Absatz 8 BGB a. F.), verweist § 357a Absatz 2 BGB ZDH 2025 Seite 7 von 11..., ...Neuregelung in § 357a Absatz 2 BGB bestehen bei gemischten..., ...Widerrufsvorschriften im BGB fortführt, denn in gleicher..., ...Korrektur des § 312g Abs. 2 BGB genutzt werden. Darüber..., ...Stelle die in § 357a Absatz 2 BGB bereits erfolgte und in..., ...müssen in § 312g Absatz 2 BGB weitergeführt werden, um...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB •Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, •rückzahlbar während ..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §489 Abs. 1 BGB Pactasuntservanda -Grundsatz..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB. •Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB und §500 Abs. 2 S. 2 BGB..., ...Interesse (§490 Abs. 2 S. 2 BGB): −Kreditnehmer verkauft..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1598 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 2 BGB…. auch gilt, wenn die Anerkennung..., ...Zustimmung. Artikel 2 § 1598 BGB n.F. § 1595 BGB beinhaltet..., ...Formulierungen des § 1598 BGB-E positiv formuliert als..., ...weiterer Absatz im § 1595 BGB integriert werden. Artikel...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.

    • Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 01.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14263 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... es geboren hat“ (§ 1591 BGB). II. Bewertung der einzelnen..., ...Kindes sein (vgl. § 1591 BGB). Eine Neuerung soll es..., ...Vaterschaft geschaffen: § 1592 BGB Vaterschaft Vater eines..., ...aussehen: (neuer) § 1592a BGB Mit-Mutterschaft Mit-Mutter..., ... zu lassen (§ 1592 Nr. 3 BGB). Bei einer Übertragung..., ...besteht (vgl. § 1600 Abs. 2 BGB). Die sozial-familiäre ..., ... hat (§ 1600 Abs. 3 S. 1 BGB). Dies wird bei einer Ehe..., ...vermutet (§ 1600 Abs. 3 S. 2 BGB). Das Gesetz schützt also..., .... § 1600b Abs. 1, Abs. 3 BGB), so dass der Fristablauf..., ...Kind geboren hat (§ 1591 BGB)? Die Eckpunkte betonen..., ...wurde (§ 1599 Abs. 2 S. 1 BGB). Zu-künftig soll es möglich..., ...des Sorgerechts (§ 1626a BGB) hält der Familienbund ..., ...Alleinsorge gem. § 1671 BGB und (Teil-)Entziehung des Sorgerechts gem. § 1666 BGB), ist nicht als bü-rokratische..., ...Es ist derzeit in § 1687b BGB geregelt: § 1687b BGB..., ...Großeltern, vgl. § 1685 Abs. 1 BGB), soll diese Vereinbarung..., .... Bisher hat gem. § 1687 BGB nur der Elternteil, bei..., ...Geschwistern (§ 1685 Abs. 1 BGB) eine spiegelbildliche ..., ...rechtlichen Vaters (§ 1686a BGB) soll ge-schlechtsneutral..., ...Zumindest die in § 1766a BGB für die Stiefkindadoption...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novelle des Mietrechts greift das Ministerium ein sehr wichtiges Anliegen im Mietrecht auf und verfolgt das Ziel, die Belastungen der Mietenden gegenüber steigenden Kosten einzudämmen sowie bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Um diesem Ziel wirksam und langfristig gerecht zu werden, wird aus Sicht des DENEFF EDL_HUB leider jedoch ein wichtiger Bereich in der Novelle nicht berücksichtigt: die explodierenden Betriebskosten, die insbesondere durch unsanierte Heizungsanlagen verursacht werden. Sie haben schon jetzt enorme soziale Sprengkraft. Denn insbesondere in älteren, unsanierten Gebäuden machen die Kosten für die Beheizung der Gebäude bereits mehr als 50% der Warmmiete aus und führen damit zu steigenden Belastungen für Mietende.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 24.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4268 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
    • Adressatenkreis:
      • 06.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Möglichkeit (gemäß § 559 BGB): Die Umstellung der Heizungsanlage..., ...Möglichkeit (gemäß § 556c BGB): Die Umstellung der Heizungsanlage..., ...deren Umlage durch § 556c BGB geregelt wird, funktioniert..., ...empfehlen wir daher, § 556c BGB so auszugestalten, dass..., ...§ 556c Absatz 1 Nummer 2 BGB (Umlage überwiegend erneuerbarer..., ...Satzes in § 556c Absatz 1 BGB (Konkretisierung zum Kostenregime) 556c Absatz 1 BGB sollte wie folgt ergänzt..., ...klarstellende Verweis auf § 559 BGB stellt eine systematische..., ...Monat (angelehnt an § 559 BGB) wird sichergestellt,..., ...Satzes in § 556c Absatz 1 BGB (Kostendeckel und Nachweis) § 556c Absatz 1 BGB sollte wie folgt ergänzt..., ...der Anpassung des § 556c BGB ist auch eine zeitgemäße..., ...WärmeLV) erforderlich. § 556c BGB und WärmeLV bilden in der..., ...untrennbare Einheit: Während das BGB die mietrechtliche Umlagefähigkeit..., ...gesetzgeberische Anpassungen im BGB in ihrer Wirkung begrenzt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert

    • Bereitgestellt von: PayPal Limited am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 434/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Absatz 1, 506 Absatz 1 Satz 1 BGB-RefE, Form der Vertragserklärungen..., ... Abs. 1, 506 Abs. 1 S. 1 BGB-RefE Verbraucherdarlehensverträge..., ...der Textform i.S.d. § 126b BGB bedürfen. Wir gehen hierbei..., ...kann. §492a Absatz 1a BGB-RefE, Zulässige Kopplungsgeschäfte..., ...Ausnahme in § 492a Abs. 1a BGB-RefE zu eng gefasst. ..., ...verbunden ist.“ §505b BGB-RefE, Risikobasierte Proportionalität..., ...Proportionalitätsgrundsatzes in § 505b Abs. 2 BGB-RefE, der vorsieht, dass...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.

    • Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...Marktes gem. § 492 Abs. 9 S.1 BGB-neu zu erhalten. Das ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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