Stellungnahmen/Gutachten
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18.740 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.740)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV- Prophylaxeverordnung) und Förderung zur Schließung der Regelungslücke in der GBA-Schutzimpfungsrichtlinie
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI e.V.) am 23.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für stabile nachhaltige Staatsfinanzen gegen Aufweichung Schuldenbremse
Die Stellungnahme "Schuldenbremse und Freiheit" des Wirtschaftsbeirates Bayern bezieht sich auf die grundsätzliche Ausrichtung der Finanzpolitik der Bundesregierung (Haushaltsplanung, Steuergesetze).
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fluorkunststoffe im Beschränkungsverfahren nach REACH-VO
Fluorkunststoffe sind wichtige Werkstoffe für eine Vielzahl industrieller Produkte und Anwendungen, u.a. für den Ausbau Erneuerbarer Energien-Technologien, die Halbleiterproduktion und die Medizintechnik. Der GKV setzt sich dafür ein, dass Stoffbeschränkungen ausschließlich risikobasiert erfolgen und tritt für eine Herausnahme von Fluorkunststoffen aus dem PFAS-Beschränkungsverfahren nach der europäischen REACH-VO ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Grundsätzlich sieht sich die europäische Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) derzeit einer Vielzahl von neuen regulatorischen Herausforderungen gegenüber. Regulierungen, die europäische Wirtschaftsstandorte im internationalen Wettbewerb potenziell benachteiligen, sollten nur den unbedingt notwendigen Umfang haben und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Der derzeitige Rechtstext der EUDR hält diesen Anforderungen aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft nicht Stand. Dies kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers sein und ist zu korrigieren.
- Bereitgestellt von: IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Erdgas- und Wasserstoffspeicher.
Verbesserungen von Regelungen z. B. im EnWG, um im aktuellen nicht geeigneten Marktrahmen im dynamischen Marktumfeld der Energietransformation benötigte Wasserstoff- und Erdgas-Speicherkapazitäten effizient und bedarfsgerecht bereitzustellen. Einführung eines integrierten Contract-for-Differenz-Fördersystems, um einen effizienten Übergang von Erdgas- zur Wasserstoffspeicherung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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10.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Bund-Länder-Förderprogramms für wassernahe Infrastrukturen in Binnenhäfen
Der Bund fördert mit dem SGFFG Schieneninfrastruktur in Häfen. Eine Förderung der wasserseitigen Infrastruktur findet hingegen nicht statt. Daher soll eine Bund-Länder-Förderung analog zur Förderung von Landstromanlagen eingeführt werden. Hierfür schließt der Bund mit den Bundesländern Verwaltungsvereinbarungen zur hälftigen Ko-Finanzierung. Der Bund hat sich im laufenden Koalitionsvertrag zu seiner Mitverantwortung für zentrale Hafeninfrastrukturen bekannt. Aus Sicht der Binnenhäfen besteht hier ein übergeordnetes, nationales Interesse (Daseinsvorsorge, Verkehrsverlagerung, Klimaziele), die Häfen als Teil des umweltfreundlichen Verkehrsträgerverbunds Schiene-Wasserstraße bei der Sanierung von Kai- und Uferanlagen über ein Förderprogramm ähnlich wie beim SGFFG zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderfähigkeit für Neubau von Hafenbahnen im Rahmen des SGFFG
Der Bund fördert mit dem SGFFG Ersatzinvestitionen für Hafenbahnen. Durch ein redaktionelles Versehen sind Neubauvorhaben bisher von einer Förderung ausgenommen. Dies soll mit einer Novellierung des SGFFG behoben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der AwSV damit hafenaffine Güter wieder in Häfen umgeschlagen werden können.
Für eine einheitliche Verwaltungspraxis ist eine bundeseinheitliche Definition von Hafen- und Umschlagflächen notwendig. Bund und Länder sollen zeitnah normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Wiedereinführung von „Sammelgenehmigungen“ für verschiedene staubende Güter im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren. Die Durchführung einer detaillierten Prüfung der aktuellen Einstufung von Gütern in den Wassergefährdungsklassen um, Voraussetzungen für Umschlag und Lagerung zu verbessern und Verkehrsverlagerung zu fördern. Diese sollte zwingend im Dialog mit der Hafenwirtschaft erfolgen. Um der schnelllebigen Logistikpraxis gerecht zu werden, sollten bestehenden Genehmigungen für den Güterumschlag auf technisch gleichartige Anlagen kurzfristig ausgeweitet werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: