Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.771)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der EU-Vorschlag für die Änderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, EU-Grundwasserrichtlinie und der EU-Umweltqualitätsnormenrichtlinie befindet sich im Trilog. Der Rat wollte sich dafür einsetzen, dass die Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der wasserrechtlichen Vorschriften gewährleistet bleibt. Dies ist nicht gelungen. Die gesamthafte Verschärfung der wasserbezogenen Richtlinien und die teilweise erhebliche strukturelle Änderung der Vorgaben zur Bewirtschaftung der Gewässer wird zu Umsetzungsschwierigkeiten in Deutschland und in der Folge zu weniger Rechtssicherheit sowie Änderung bzw. Aufhebung vieler wasserrechtlicher Erlaubnisse führen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 23.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Nutzbarkeit des Bodens zu wirtschaftlichen Zwecken, zum Zwecke des Anbaus von Nahrungsmitteln, zur Rohstoffgewinnung und für Siedlungen und Verkehrsflächen darf nicht an den Rand gedrängt werden und demnächst aus bodenschutzrechtlichen Gründen höchstens noch in Ausnahmefällen genehmigungsfähig sein. Die Europäische Kommission sollte ihr Bewusstsein für die zusätzliche Belastung, die die Unternehmen in der EU im Bereich Bodenschutz erfahren, schärfen. Denn das Timing und die Gerechtigkeit in der globalen Zusammenarbeit darf nicht außer Acht gelassen werden. Es besteht die Gefahr, dass durch die neue Richtlinie langwierige Standortprüfungen anfallen und Genehmigungsverfahren verlängert werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung, gemeinsam federführend sind das BMVg und das AA, arbeiten an einer Weltraumsicherheitsstrategie. Der BDI empfiehlt, mit der Weltraumsicherheitsstrategie stärker auf deutsche und europäische Eigenständigkeit zu setzen, Innovationen zu fördern und die Fähigkeiten des kommerziellen NewSpace-Ökosystems in Deutschland stärker für die Bundeswehr zu nutzen. Zudem sollten die Zuständigkeiten für die Dimension Weltraum innerhalb der Bundeswehr gebündelt werden. Die aktuelle Aufteilung auf das Weltraumkommando bei der Luftwaffe und der neuen Teilstreitkraft Cyber- und Informationsraum (CIR) führt zu Reibungsverlusten und Ineffizienzen. Die Budgets für Weltraumfähigkeiten sollten ebenfalls an die neuen Herausforderungen angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 30. November 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorgelegt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt und unterstützt die Initiative der Kommission zur Schaffung einer flächendeckenden Kreislaufwirtschaft für Verpackungen im gemeinsamen Binnenmarkt ausdrücklich. Zahlreiche Punkte, auf die wir in unserem Positionspapier eingehen, sind für den BDI der Maßstab für die Etablierung einer flächendeckenden Kreislaufwirtschaft für Verpackungen in der EU und damit auch für den Erfolg der Verordnung. Bundestag und Bundesregierung sollten sich hierfür einsetzen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 25.04.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Industrie versteht unter dem Begriff Transfer den Prozess, durch den Forschungsergebnisse, technisches Wissen, wissenschaftliche Erkenntnis oder Ideen zur Lösung von Problemen (Inventionen) in Dienstleistungen (Services), Prozesse oder Produkte umgesetzt werden. Am Ende des Transferprozesses steht die (z. B. inkrementelle oder disruptive) Innovation, das erstmalige Erscheinen einer neuen Lösung oder eines neuen Angebotes am Markt. Zur Stärkung des Transfers empfehlen wir Bund und Ländern, zahlreiche Maßnahmen zu ergreifen, auf die wir in unserem Positionspapier eingehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Auch die derzeitigen Bemühungen, das Vergaberecht zu vereinfachen und Vergabeverfahren zu beschleunigen, sind im Lichte der etablierten Vergabegrundsätze zu betrachten. Wirkliche Vereinfachung bedeutet aber auch, den rechtlichen Flickenteppich im Unterschwellenbereich zu beseitigen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenwärtig hat die Bundesrepublik keine Möglichkeit, bei dem Betreiber einer Weltraumaktivität Regress zu nehmen. Für ein nationales Gesetz gibt es gleichwohl durchaus Argumente, weil der Weltraumvertrag aus dem Jahr 1967 die Verantwortung für Weltraumaktivitäten bei den Nationalstaaten verortet. Ein nationales Gesetz ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn es Investitionen und Innovationen fördert, Rechtssicherheit schafft, den Standort stärkt und die Industrie im europäischen und internationalen Wettbewerb durch z.B. sehr niedrige Haftungsgrenzen unterstützt. Die besonderen Anforderungen von NewSpace sollten dabei voll berücksichtigt werden. Grundsatz sollte sein: Kein Gesetz ist besser als ein schlechtes Gesetz.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
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