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24.384 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.384)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel der DAV ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die DAV und das IVS e.V. sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des digitalen Euro: Fixe Transaktionsgebühren als Akzeptanzgrundlage für Händler
Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro“ [COM(2023) 369 final; Gesetzgebungsverfahren 2023/0212(COD)] vorgeschlagen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) spricht sich für eine Gebührenfreiheit für Digital-Euro-Transaktionen im Niedrigpreissegment und einen Verzicht auf prozentuale Gebührenberechnungen aus.
- Bereitgestellt von: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rückkehr zum Finanzierungskreislauf Straße
Ziel der Interessenvertretung ist die vollständige Zweckbindung der Einnahmen aus der Lkw-Maut für Erhalt, Ausbau, Modernisierung und Dekarbonisierung der Straßenverkehrsinfrastruktur. Hierzu soll die gesetzliche Regelung zur Verwendung der Mauteinnahmen entsprechend geändert und ein geschlossener Finanzierungskreislauf Straße wiederhergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 06.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Gesetz zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (InfrGFinÄndG)
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Adressatenkreis:
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25.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung und Verstetigung der Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur
Ziel der Interessenvertretung ist eine bedarfsgerechte, verkehrsträgerbezogene sowie über- und mehrjährige Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur. Die Mittel für Erhalt, Brückenmodernisierung, Aus- und Neubau sollen verlässlich bereitgestellt und Preis- und Kostensteigerungen angemessen berücksichtigt werden. Zusätzliche Mittel aus Sondervermögen sollen die Ansätze des Kernhaushalts ergänzen und nicht ersetzen.
- Bereitgestellt von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 06.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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17.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Optimierung der energierechtlichen Rahmenbedingungen für die Integration von Ladeinfrastruktur in die Stromnetze. Dies betrifft insbesondere die Beschleunigung und Standardisierung von Netzanschlussprozessen, die Ausgestaltung technischer Anschlussbedingungen sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen für eine intelligente Netzintegration von Ladepunkten zur Optimierung des Zusammenspiels von Energie- und Verkehrssektor.
- Bereitgestellt von: e-Mobility Deutschland e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KJHSRG: Bedarfsgerechte Hilfen und verbindliche Versorgungspfade
Die BAG-EPS setzt sich im Gesetzgebungsverfahren zum 1.KJHSRG dafür ein, dass individuelle Hilfebedarfe von Kindern und Jugendlichen weiterhin maßgeblich bleiben und Infrastruktur-bzw. Regelangebote individuelle Hilfen nicht allein aufgrund ihrer Verfügbarkeit ersetzen. Für suchtkranke und komplex psychisch erkrankte junge Menschen sollen bestehende Regelungen zur rechtskreisübergreifenden Koordination und zu Übergängen so ausgestaltet und praktisch wirksam werden, dass verlässliche Zugänge, Verantwortlichkeiten und Versorgungspfade entstehen. Eltern sollen als Wissens- und Kooperationspartner angemessen einbezogen werden. Bei der regionalen Erprobung der inklusiven Gesamtzuständigkeit sollen transparente, bundesweit anschlussfähige Zugangs- und Versorgungsstrukturen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Elternstimme in Prävention und Suchthilfe e. V. (BAG-EPS) am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG) -
BT-Drs. 21/8274
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)
-
BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KJHSRG: Bedarfsgerechte Hilfen und verbindliche Versorgungspfade
Die BAG-EPS setzt sich im Gesetzgebungsverfahren zum 1.KJHSRG dafür ein, dass individuelle Hilfebedarfe von Kindern und Jugendlichen weiterhin maßgeblich bleiben und Infrastruktur-bzw. Regelangebote individuelle Hilfen nicht allein aufgrund ihrer Verfügbarkeit ersetzen. Für suchtkranke und komplex psychisch erkrankte junge Menschen sollen bestehende Regelungen zur rechtskreisübergreifenden Koordination und zu Übergängen so ausgestaltet und praktisch wirksam werden, dass verlässliche Zugänge, Verantwortlichkeiten und Versorgungspfade entstehen. Eltern sollen als Wissens- und Kooperationspartner angemessen einbezogen werden. Bei der regionalen Erprobung der inklusiven Gesamtzuständigkeit sollen transparente, bundesweit anschlussfähige Zugangs- und Versorgungsstrukturen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Elternstimme in Prävention und Suchthilfe e. V. (BAG-EPS) am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG) -
BT-Drs. 21/8274
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)
-
BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
21/6808 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallvesorgung
Ablehnung der Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung. Aufsaugende und ableitende Inkontinenzhilfen von Ausschreibungen ausnehmen. Hilfsmittelberatung vergüten. Nicht im Eilverfahren entscheiden
- Bereitgestellt von: Deutsche Kontinenz Gesellschaft am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Der BvCW empfiehlt, die geplante Neuregelung nicht weiter zu verfolgen, da diese die Versorgungssicherheit schwerkranker Patientinnen und Patienten gefährdet und nicht geeignet ist, ein relevantes Einsparpotenzial für die gesetzlichen Krankenkassen zu entfalten.
- Bereitgestellt von: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Netzpaket
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung von Transparenzpflichten im Kontext des Schutzes kritischer Infrastrukturen.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung -
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einrichtung eines Gießerei-Dialogs in 2026
Einberufung eines Nationalen Gießerei-Dialogs im ersten Quartal 2026 mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bundes- und Landesregierungen, um gemeinsam mit der Branche konkrete Maßnahmen zu identifizieren, die unsere Zukunftsfähigkeit am Standort ermöglichen.
- Bereitgestellt von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in nationales Recht
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in nationales Recht. Konkret angestrebt werden gesetzliche Klarstellungen und Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der 39. BImSchV, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie in der TA Luft. Dies umfasst die Beschränkung von Eingriffsbefugnissen gegenüber bestehenden Industrieanlagen, die Anpassung von Regelungen zu Luftreinhalteplänen und Luftqualitätsmaßnahmen, die Konkretisierung der Anforderungen an Modellierungs-, Mess- und Bewertungsverfahren, die Anhebung immissionsschutzrechtlicher Irrelevanzschwellen, die Anpassung einzelner TA-Luft-Vorschriften sowie die zeitgleiche Überarbeitung der TA Luft im Zuge der nationalen Umsetzung der Richtlinie.
- Bereitgestellt von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referententwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in nationales Recht
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass bei der Modernisierung, Digitalisierung bzw. beim Neu- und Ausbau der Strominfrastruktur auch die Anforderungen des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs Berücksichtigung finden. So ist für attraktive Mobilitätsangebote mit elektrisch betriebenen Bahnen und Bussen die rechtzeitige und verlässliche Bereitstellung von Netzanschlusskapazitäten eine zentrale Voraussetzung. Zugleich ergeben sich aus dem vorliegenden Gesetzentwurf aber auch neue Belastungen und Risiken für die Branche. So ist zu befürchten, dass einige Neuregelungen zu zusätzlichen Kosten, zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand oder auch zu Einschränkungen beim Zugang zu Netzanschlusskapazitäten führen können. Das betrifft inbesondere den Ausbau der Ladeinfrastrukturen für Elektrobusse.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionssicherheit beim EEG
Die Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz enthält weitreichende Änderung bezüglich der künftigen Finanzierung von Erneuerbaren Energien. Konkrete Änderungen beinhalten sowohl die Wirkleistungsbegrenzung, den Redispatch-Vorbehalt, sowie den Pachtdeckel. Dies erschwert es neuen Projekte zu gestalten, zu planen und zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: ENGIE Deutschland AG am 05.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionssicherheit beim EEG
Die Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz enthält weitreichende Änderung bezüglich der künftigen Finanzierung von Erneuerbaren Energien. Konkrete Änderungen beinhalten sowohl die Wirkleistungsbegrenzung, den Redispatch-Vorbehalt, sowie den Pachtdeckel. Dies erschwert es neuen Projekte zu gestalten, zu planen und zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: ENGIE Deutschland AG am 05.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen und Innovationen sind die Voraussetzungen für Wachstum. Ein modernes Steuerrecht kann helfen, die Investitionsdynamik anzukurbeln, denn steuerliche Rahmenbedingungen sind für Investoren eine relevante Entscheidungsgröße. Die hohe Komplexität des Steuerrechts beeinträchtigt die Attraktivität des Standorts für internationale Investoren. Die im Papier enthaltenen Maßnahmenvorschläge beziehen sich auf Regelungen, die besonders beeinträchtigend wirken und deren Reform daher als besonders dringlich angesehen wird: § 50c Abs. 2 Nr.1 EStG, § 50c Abs. 2 Satz 5 EStG-E, § 4i EStG, § 4k EStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 Abs.3d und e AStG, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f bzw. Nr. 6 EStG, § 84 Abs. 3 MinStG, §§ 7 ff. AStG, MinStG, § 6a GrEStG, § 1 Abs. 3 GrEStG
- Bereitgestellt von: American Chamber of Commerce in Germany e.V. am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 447/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
-
BR-Drs. 447/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung
Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung
Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung der AGB-Widerspruchslösung
Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: