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404 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (404)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kinderschutz auch in der digitalen Welt Nach der UN-Kinderschutzkonvention..., ...Gesundheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch, Privatsphäre..., ... Das gilt auch in der digitalen Welt. Bei den aktuellen..., ...Jugendliche sind i.d.R. in der digitalen Lebenswelt zu Hause. Daher sollten digitale Angebote persönliche ..., ...gibt es eine einzige digitale Gesundheitsanwendung ..., ...Lebensrealitäten (z.B. Konsum digitaler Medien) einbezogen werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem:  Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt   Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem:  Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt   Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem:  Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt   Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem:  Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt   Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Indikatoren häuslicher Gewalt begrüßenswert 6 Benennung..., ... von häuslicher Gewalt bei der Definition des..., ...Wünschenswerte Erweiterung auf digitale Gewaltformen 9 Unvollständige..., ... bei Gewalt zum Schutz des gewaltbetroffenen..., ... gewaltbetroffener Kinder. Bisher undeutliche..., ...Lichte des Themas häusliche Gewalt und der Gewaltbetrof-fenheit..., ...definiert. Dazu muss auch digitale Gewalt gehören. Bei der..., ...des Gewaltschutzgesetzes gekoppelt wird...., ...gewalttätigen Konflikte oder dessen..., ... anderen Personen gewalttätig geworden ist (Nummer..., ... oder häusliche Gewalt wird aufgrund von Sorge..., ... Gewalt abzusehen. Das Problem..., ... von häuslicher Gewalt bei der Definition des..., ..., wird um indirekte Gewaltformen wie miterlebte Partnerschaftsgewalt..., ...Wünschenswerte Erweiterung auf digitale Gewaltformen Angesichts..., ...Jugendlicher, wären noch digitale Gewaltformen gegen Kinder..., .... 3 Nr. 5 BGB-E muss „digitale Gewalt“ hineinge-lesen..., ... selbst ergeben, wenn digitale Gewalt als weitere Gewaltform..., ... vor Übergriffen und (digitaler) Gewalt sowie davor,..., ...hat gezeigt, dass auch digitale Ex-Partnerschaftsgewalt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6808 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... vielerorts fehlenden digitalen Infrastruktur, die für..., ...aufzuziehen, sondern die digitale Struktur für die Kommunikation..., ... Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Anforderungen an eine digitale Bedarfseinschätzung, ..., ...hier soll es zu einer digitalen Ersteinschätzung kommen..., ...medizinischen Notfallrettung und digitalen Kooperation im Rahmen..., ...und das Risiko von Gewaltvorkommnissen weiter erhöhen...., ...für (eskalierende) Gewaltsituationen, das aufgrund ..., ...auf die zunehmende Gewaltentwicklung unter anderem mit..., ...Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Gewaltprävention für das Krankenhauspersonal..., ...Verpflichtungen für die digitalen Vorkehrungen und insbesondere..., ... telefonischen bzw. digitalen Ersteinschätzung in ..., ...Missbrauch oder anderen Gewaltvorkommnissen, Vertrauen und ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6808 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... vielerorts fehlenden digitalen Infrastruktur, die für..., ...aufzuziehen, sondern die digitale Struktur für die Kommunikation..., ... Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Anforderungen an eine digitale Bedarfseinschätzung, ..., ...hier soll es zu einer digitalen Ersteinschätzung kommen..., ...medizinischen Notfallrettung und digitalen Kooperation im Rahmen..., ...und das Risiko von Gewaltvorkommnissen weiter erhöhen...., ...für (eskalierende) Gewaltsituationen, das aufgrund ..., ...auf die zunehmende Gewaltentwicklung unter anderem mit..., ...Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Gewaltprävention für das Krankenhauspersonal..., ...Verpflichtungen für die digitalen Vorkehrungen und insbesondere..., ... telefonischen bzw. digitalen Ersteinschätzung in ..., ...Missbrauch oder anderen Gewaltvorkommnissen, Vertrauen und ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angestrebt wird eine bundesweite Stärkung der sexuellen Aufklärung junger Menschen und der Prävention von STIs. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Bundesebene die Länder und weitere zuständige Akteure dieses Thema unterstützen können. Dies kann insb. durch gesundheitspolitische Entscheidungen und Programme des Bundes erfolgen, etwa im Rahmen der Präventionsstrategie des BMG. Weitere Ansatzpunkte sind: Förderung von Informations- und Präventionsangeboten sowie eine bessere Vernetzung von Bund, Ländern, Fachorganisationen und Beratungsstellen. Ziel ist eine zeitgemäße, altersgerechte und evidenzbasierte Aufklärung, die die Gesundheitskompetenz junger Menschen stärkt und zur Prävention von STI, ungewollten Schwangerschaften, sexualisierter Gewalt und Desinformation beiträgt.

    • Bereitgestellt von: Reckitt Benckiser Deutschland GmbH am 24.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schwangerschaften, sexueller Gewalt und Desinformation. Zudem..., ...Jugend- Familien- und Digitalpolitik. Bund, Länder, Schulen..., ...Beratungsangebote an die digitalen Lebensrealitäten junger..., ...Schutz vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch • Körperwissen..., ...Pornografie, Sexting und digitalen Grenzverletzungen •..., ...Jugend-, Familien- und Digitalpolitik. 4. Erkenntnisse ..., ...Schülervertretung und digitaler Aufklärung zusammen...., ...informieren sich zunehmend digital • Schule bleibt zentral..., ...Grenzen und Schutz vor Gewalt • digitaler Medienkompetenz..., ...altersgerecht formuliert sein • digitale Realitäten wie Social..., ...Pornografie, Sexting und digitale Grenzverletzung einbeziehen..., ... und NGOs mobile und digitale Beratungsangebote • ..., ...Jugend-, Familien- und Digitalpolitik. Um hier enger zusammenzuarbeiten..., ...zunehmenden Bedeutung digitaler Informationsräume braucht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) legt anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 ein Policy Paper zu Gleichberechtigung in der Außenpolitik vor. Der djb ruft die Bundesregierung auf, das 25-jährige Jubiläum von 1325 zum Umsetzungssprung zu nutzen: Rechte schützen, Gewalt vorbeugen, Rechenschaft herstellen – für eine Außenpolitik, die Frieden und Gerechtigkeit wirklich möglich macht.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... oder massenhafter Gewaltanwendung, etwa Völkermord,..., ...sind. Sexualisierte Kriegsgewalt wird gezielt eingesetzt..., ...geschlechtsspezifische Gewalt in allen Kernverbrechen..., ... andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere..., ...um geschlechtsbezogene Gewalt, die in Haftanstalten ..., ...bei, dass diese Form der Gewalt im Vergleich zu anderen..., ...infolge sexualisierter Gewalt in bewaffneten Konflikten..., ...Begehung sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe, sowie..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt eingesetzt werden.[37]..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt. Art. 27 der 4. Genfer..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und „schwerwiegende[r] gewalttätige[r] Handlungen gegen..., ...geschlechtsspezifische Gewalt oder schwerwiegende gewalttätige..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt oder schwerwiegende gewalttätige..., ... das Risiko häuslicher Gewalt erhöhen.[79] Diese ..., ... Gewalt (Istanbul-Konvention)...., ...geschlechtsspezifischer Gewalt, Asylanträge aufgrund ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt erst möglich geworden ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Migrantinnen und..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten.“[109] Zu ...
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