Stellungnahmen/Gutachten
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18.895 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.895)
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Zu Regelungsvorhaben:
Besserer Qualifizierung der Gerichtsvollzieher Vorrang vor Zuständigkeitserweiterung geben
Mit dem Gesetz sollen bisher dem Vollstreckungsgericht vorbehaltene Zuständigkeiten auf den Gerichtsvollzieher übertragen werden. Der BDIU setzt sich vorrangig für die Wahrung der Gläubigerrechte ein und fordert eine nachhaltige, weitere Qualifizierung der Gerichtsvollzieher. Die Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern sollte erst in einem nächsten Schritt erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 22.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung
Ziel ist es, eine effektive und erfolgreiche Umsetzung der verabschiedeten EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Übergangsfrist in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf digitale Registrierungsverfahren, zu begleiten und zu unterstützen (bis Frühjahr 2026). Angestrebt ist ein bundesweit technisch einheitlichen Rahmen für Registrierungsverfahren, um Fragmentierung und bürokratische Lasten zu minimieren. Hierzu sollen Potenziale der Digitalisierung genutzt werden, um Markttransparenz für Behörden zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken und Bürokratie abzubauen und gleichzeitig das Potential der Kurzzeitvermietung bestmöglich zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1028 (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Definition und Konsequenzen der Leistungsgruppen gemäß des Gesetzesentwurfes (KVVG)
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie möchte auf den Umstand aufmerksam machen, dass der Fortbestand der sogenannten Lungenfachkliniken (Thoraxchirurgie /Pneumologie/ Thorakale Onkologie) in Deutschland gefährdet ist, sofern an der aktuellen geplanten Konzeption der Leistungsgruppen des Bundesministeriums für Gesundheit festgehalten wird.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie e.V. am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der KSpG-Novelle sollen wesentliche Hürden für die Anwendung von CCUS und den Aufbau einer CO2-Transportinfrastruktur in Deutschland beseitigt werden. Der VDZ setzt sich für einen möglichst schnellen Hochlauf mit den entsprechenden Genehmigungsverfahren und einem fairen Regulierungs- und Finanzierungsrahmen ein.
- Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Die Vorschläge zum besseren Zugang zum Sozialpartnermodell im 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz sind gut nachvollziehbar. Sofern eine branchenübergreifend stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge angestrebt wird, müsste man aber den Zugang zum Sozialpartnermodell noch weiter öffnen, so dass die Teilnahme auch für branchenfremde Unternehmen möglich wird, ohne dass dies sich auf den Organisationsbereich einer ein Sozialpartnermodell tragenden Gewerkschaft beziehen müsste. Problematisch ist unter anderem, dass es für bestehende Versorgungszusagen nach wie vor keine Modifizierung der Mindest-garantie im Rahmen der Beitragszusage mit Mindestleistung und keine Klarstellung zum Haftungsumfang bei einer beitragsorientierten Leistungszusage geben soll.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Patientengerechte sektorenübergreifende akut- und notfallmedizinische Versorgung
Kernforderungen der Ärzteschaft zu Strukturaufbau und Ausgestaltung der Akut- und Notfallversorgung, die sowohl den ambulanten Bereich einschließlich des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und den stationären Bereich einschließlich der Notaufnahmen als auch den Rettungsdienst betreffen. Diese Strukturen müssen gestärkt und sinnvoll miteinander vernetzt werden, um eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere wird auch eine umfassende Einbindung der Ärztinnen und Ärzte auf Bundes- und Landesebene in den Reformprozess und dessen Umsetzung gefordert. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen zur Notfallreform und in den laufenden Gesetzgebungsprozess einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung durch die Stärkung der hausärztlichen Versorgung
Kernforderungen der Ärzteschaft ist es, eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere soll die Bedeutung der Versorgung durch Entbudgetierung und Einführung von Pauschalen hervorgehoben werden. Die Bundesärztekammer fordert die gesetzliche Verankerung einer stärkeren Einbeziehung ärztlichen Sachverstands im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie dringende Regelungen für investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren und eine Erhöhung der Medizinstudienplätze. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und in den laufenden Gesetzgebungsprozess zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVSG) einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung durch die Stärkung der hausärztlichen Versorgung
Kernforderungen der Ärzteschaft ist es, eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere soll die Bedeutung der Versorgung durch Entbudgetierung und Einführung von Pauschalen hervorgehoben werden. Die Bundesärztekammer fordert die gesetzliche Verankerung einer stärkeren Einbeziehung ärztlichen Sachverstands im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie dringende Regelungen für investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren und eine Erhöhung der Medizinstudienplätze. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und in den laufenden Gesetzgebungsprozess zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVSG) einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung durch die Stärkung der hausärztlichen Versorgung
Kernforderungen der Ärzteschaft ist es, eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere soll die Bedeutung der Versorgung durch Entbudgetierung und Einführung von Pauschalen hervorgehoben werden. Die Bundesärztekammer fordert die gesetzliche Verankerung einer stärkeren Einbeziehung ärztlichen Sachverstands im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie dringende Regelungen für investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren und eine Erhöhung der Medizinstudienplätze. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und in den laufenden Gesetzgebungsprozess zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVSG) einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: