Stellungnahmen/Gutachten
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18.898 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.898)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Schaffung von CHN als APN Rolle
Schaffung von CHN als APN Rolle
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine Gesetzesregelung zur ambulanten Pflege
Künftig geplante Gesetzesregelungen zur ambulanten Pflege: Schaffung von CHN als APN Rolle
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine Gesetzesregelung zur Primärversorgung
Künftig geplante Gesetzesregelungen zur Primärversorgung: Schaffung von CHN als APN Rolle
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Versorgung durch das KHVVG
insbesondere der Aspekt Ambulantisierung & sektorenübergreifende Versorgung
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine Gesetzesregelung zur Primärversorgung inkl. CHN und Gesundheitsregionen
Künftig geplante Gesetzesregelungen zur Primärversorgung inkl. CHN und Gesundheitsregionen
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Versorgung von Patient:innen durch das Gesundheitsversorgungsstärkegesetz
Gesundheitskioske, Kommunale Medizinische Versorgungszentren, Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung, Kooperation von medizinischen, pflegerischen und sozialberatenden Fachkräften
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung soll gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung homöopathischer Arzneimittel in der GKV
Homöopathische Arzneimittel müssen als Satzungsleistungen beibehalten werden. Homöopathische Mittel dürfen nicht ungerechtfertigt anders als andere verschreibungsfreie Arzneimittel behandelt werden. Rund 62 % der Bevölkerung wünschen eine GKV-Erstattung für Homöopathika, was die Notwendigkeit unterstreicht. Der Zugang zu Satzungsleistungen muss gewahrt bleiben, um negativen Folgen wie der verstärkten Inanspruchnahme privater Krankenversicherungen vorzubeugen und so bedarfsgerechte Ansätze zu erhalten. Der Ausschluss homöopathischer Arzneimittel würde die Versicherten erheblich benachteiligen. Daher müssen sie in die Satzungsleistungen der GKV integriert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung homöopathischer Arzneimittel in der GKV
Homöopathische Arzneimittel müssen als Satzungsleistungen beibehalten werden. Homöopathische Mittel dürfen nicht ungerechtfertigt anders als andere verschreibungsfreie Arzneimittel behandelt werden. Rund 62 % der Bevölkerung wünschen eine GKV-Erstattung für Homöopathika, was die Notwendigkeit unterstreicht. Der Zugang zu Satzungsleistungen muss gewahrt bleiben, um negativen Folgen wie der verstärkten Inanspruchnahme privater Krankenversicherungen vorzubeugen und so bedarfsgerechte Ansätze zu erhalten. Der Ausschluss homöopathischer Arzneimittel würde die Versicherten erheblich benachteiligen. Daher müssen sie in die Satzungsleistungen der GKV integriert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: