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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.815)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Intention des Gesetzgebers ist, die Kinder- und Jugendhilfe durch eine inklusive Ausrichtung zukunftsfest aufzustellen. Junge Menschen sollen auch in Zukunft durch die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt und damit gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit gefördert werden. Die Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderungen zur Reduzierung der Komplexität von Schnittstellen ist konsequent.

    • Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-gesetzes (1. KJHSRG) des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    • Adressatenkreis:
      • 16.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung verschiedener Erstattungs- und Steuerungsinstrumente im SGB V zur Stabilisierung der Versorgung mit Generika. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur temporären Anpassung oder Aussetzung von Festbeträgen bei versorgungskritischen Arzneimitteln, Anpassungen der Vorgaben für Rabattverträge zur Förderung von Mehrpartnermodellen und Open-House-Verträgen sowie gesetzliche Grundlagen für gezielte Preis- und Vergütungsanpassungen bei instabiler Versorgungslage. Zudem sollen wirtschaftliche und administrative Markteintrittsbarrieren für Generikaanbieter reduziert werden. Die Maßnahmen sollen insbesondere bei offiziell festgestellten Versorgungsengpässen und instabilen Versorgungslagen Anwendung finden.

    • Bereitgestellt von: Pro Generika e.V. am 29.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden: Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden: Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.

    • Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Grundgesetz, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.03.2025 I Nr. 94, soll in Art. 3 wie folgt geändert werden: Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Der Staat fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur. Er tritt Antisemitismus entgegen.“

    • Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir argumentieren für eine Neuregelung beim Redispatch-Regime die besagt, dass eine EEG-Anlage die sich bewusst in einem Netzengpass Gebiet anschließen lässt, obwohl der Netzbetreiber darauf hingewiesen hat, zukünftig keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Redispatchkosten hätte. Wir versuchen unseren Standpunkt zu erläutern, dass Erdkabel diverse physikalische, finanzielle und zeitliche Nachteile gegenüber einer Freileitung im 110kV Bereich haben.

    • Bereitgestellt von: Avacon AG am 29.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seitens Avacon wird der Vorschlag aus dem BMWE eingeordnet und vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Netzgebiet analysiert und kommentiert sowie mit weiteren Vorschlägen für darüber hinausgehende Maßnahmen konkretisiert.

    • Bereitgestellt von: Avacon AG am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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