Stellungnahmen/Gutachten
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18.923 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.923)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzungsvorschläge zur Systemstabilität bei hoher PV-Einspeisung und Vermeidung von Mittagsspitzen
Der BDEW fordert regulatorische Maßnahmen zur Sicherung der Systemstabilität bei hoher Photovoltaikeinspeisung. Der Verband setzt sich dafür ein, Mittagsspitzen steuer-bar zu gestalten, Frequenzstabilität zu gewährleisten und Engpässe bei hoher Einspeisung auch unabhängig vom Netzausbau präventiv zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des § 35e EnWG zur Anpassung der Gasspeicherumlage an europäische Vorgaben
Der BDEW unterstützt die Anpassung des § 35e EnWG, wonach die Erhebung der Gasspeicherumlage künftig nur noch auf inländische RLM- und SLP-Entnahmestellen begrenzt wird. Dabei fordert der BDEW, die Befreiung von Gasspeichern und Speicheranschlusspunkten ausdrücklich gesetzlich klarzustellen. Er weist zugleich auf mögliche Preissteigerungen für Letztverbraucher hin und fordert stabile rechtliche Rahmenbedingungen bis zum Auslaufen der Speicherumlage gemäß § 35a ff. EnWG, um Planungssi-cherheit für Marktakteure zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV fordert für einen wirksamen Pflanzenschutz generell eine Mindestverfügbarkeit von drei unterschiedlichen Wirkstoffen (gemeint sind drei unterschiedliche Wirkweisen) je Indikation und die Zulassung von hieraus formulierten Pflanzenschutzmitteln. Bei weniger als drei Wirkstoffen wächst das Risiko für die Entstehung von Resistenzen. In Einzelfällen setzt sich der DRV auch für die Genehmigung von einzelnen Wirkstoffen ein, insbesondere dann, wenn ein wirksamer Schutz der Pflanzen sonst nicht mehr möglich wäre und dies weitreichende Folgen auf Quantität und Qualität der geernteten Erzeugnisse und der daraus entstehenden Nahrungsmittel hätte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV fordert für einen wirksamen Pflanzenschutz generell eine Mindestverfügbarkeit von drei unterschiedlichen Wirkstoffen (gemeint sind drei unterschiedliche Wirkweisen) je Indikation und die Zulassung von hieraus formulierten Pflanzenschutzmitteln. Bei weniger als drei Wirkstoffen wächst das Risiko für die Entstehung von Resistenzen. In Einzelfällen setzt sich der DRV auch für die Genehmigung von einzelnen Wirkstoffen ein, insbesondere dann, wenn ein wirksamer Schutz der Pflanzen sonst nicht mehr möglich wäre und dies weitreichende Folgen auf Quantität und Qualität der geernteten Erzeugnisse und der daraus entstehenden Nahrungsmittel hätte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV fordert für eine wirksame Schadnagerkontrolle, dass entsprechende Wirkstoffe verfügbar und die Fraßköder-Produkte auch von Privatpersonen angewendet werden dürfen. Vereinzelte Fehlanwendungen dürfen nicht dazu führen, dass die Produkte vom Markt genommen werden und Schadnager nicht mehr bekämpft werden können. Mit der Biozidrechts-Durchführungsverordnung hat der Gesetzgeber einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen: Ab 2025 dürfen die meisten Biozidprodukte nur noch von Sachkundigen Verkäufern nach einschlägiger Beratung abgegeben werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Kraftwerkssicherungsgesetz
Die Bundesregierung hat eine Kraftwerksstrategie angekündigt und erste Eckpunkte veröffentlicht. ENERTRAG hat im Zuge dieser Überlegungen zur Kraftwerksstrategie, die Erfahrungen mit dem Verbundkraftwerk genutzt und konzeptionelle Überlegungen formuliert, wie eine systemdienliche Rückverstromung im Kontext einer Kraftwerksstrategie aussehen kann. Ziel ist, dass im Rahmen der Kraftwerksstrategie system- und netzdienliche Standorte ermöglicht werden und die Wettbewerbsfähigkeit von grünem Wasserstoff gestärkt werden soll. Diese Ideen können in das Kraftwerkssicherungsgesetz einfließen.
- Bereitgestellt von: ENERTRAG am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. November 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/13787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: