Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
21.518 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche ohne Suchbegriff gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.518)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für deutschlandweite Verträge zur IT-Netzanbindung von Unternehmensstandorten
Die IT-Netzanbindung soll durch deutschlandweiten Vertrag für alle Unternehmensstandorte mit einem Anbieter möglich gemacht werden, um bürokratischen Aufwand und Komplexität zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für eine praxisnahe Ausgestaltung der Bonpflicht
Schaffung einer „Opt-out“-Möglichkeit für den Kunden bei der Bonpflicht. Aktuell wird Großteil der Kassenbons sofort nach dem Druck vernichtet. Die Pflicht sollte dann nicht bestehen, wenn Kunde aktiv auf den Beleg verzichtet.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von § 1 Abs. 1 Nr. 6 KassenSichV + Erleichterung der Prüfung von Fiskaldaten
Mit seiner Entschließung [BR-Drs. 651/25 (Beschluss)] vom 19.12.2025 fordert der Bundesrat, zeitnah eine weitere Überarbeitung der KassenSichV unter Einbeziehung von Geldspielgeräten. Diese Forderung ist ungeeignet und nicht erforderlich. In Geldspielgeräten stellt eine von der PTB geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. Gem. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV muss ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfassen und dauerhaft aufzeichnen. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Prüftools ermöglichen die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten zu prüfen und auszuwerten.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz (neue europäische Rechtsgrundlagen)
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Genehmigungsverfahren im Umweltbereich für Stahlrecyclingunternehmen
BImSchG: Änderungen vorgeschlagen für § 15 zu genehmigungsbedürftigen Änderungen, insbesondere zur Mengenerhöhung bei der Produktion. § 33 Bauartzulassungen im BImSchG: Vorschlag für eine neue Rechtsverordnung über die Bauartzulassung von Betriebsstätten und sonstigen Einrichtungen (Bauartzulassungsverordnung – BauZulV), um Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. 4. BImSchV: Änderungen vorgeschlagen für § 1 bezüglich des Probebetriebs von semimobilen Anlagen. AwSV: Änderungen vorgeschlagen für § 1 und § 2 zur Klarstellung des Anwendungsbereichs und der Definitionen im Hinblick auf mobile Anlagen. (AbwV) : Änderungen vorgeschlagen für § 1, um die Einführung von Anforderungen gemäß Anhang 27 zu verschieben und die Vorrangstellung kommunaler Abwassersatzungen zu stärken. Technis
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensbezogene Erhebung der Beiträge von Selbständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Wir setzten uns dafür ein, dass die Beiträge von Selbständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mutterschutz für Selbständige verbessern
Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Wir fordern eine Steuerfinanzierung als vorrangige Option. Alternativ sind Versicherungsmodelle denkbar, die eine flexible, bedarfsgerechte Absicherung ermöglichen. Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage lehnen wir ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, Zuverdienstmöglichkeiten während der Mutterschutzzeit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Positivkriterienkataloges verhindern
Politisch wird wiederholt ein Positivkriterienkatalog zur Definition von Selbständigkeit gefordert, um dadurch mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen Selbständigen und abhängig Beschäftigten zu schaffen. Eine branchenübergreifende und generalisierende Definition der Selbständigkeit wird den tatsächlichen Gegebenheiten und der Rechtsprechung nicht gerecht. Es ist eine einzelfallbezogene Prüfung erforderlich, wie sie etwa durch das Bundesarbeitsgericht etabliert wurde.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gründerfreundliche Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Selbständigen soll dauerhaft die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten, steuerlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten offenstehen. Auch derzeit nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige sollten in den Kreis der Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine Altersvorsorgepflicht darf bestehende Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere die Existenzgründerregelung nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI, nicht einschränken. Zudem sollte die unklare Regelung des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI aufgehoben und die unpraktikable „fünf Sechstel“-Regel reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Selbständige bei der Erhebung der Sozialbeiträge nicht schlechter stellen als Arbeitnehmer
Bei der Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterscheiden sich die Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer. Während bei Arbeitnehmern ausschließlich der Bruttolohn aus nichtselbständiger Tätigkeit als Bemessungsgrundlage herangezogen wird und der Arbeitgeber die Beiträge zur Hälfte übernimmt, werden bei Selbständigen sämtliche Einkunftsarten wie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Zudem müssen Selbständige die Beiträge in voller Höhe selbst tragen. Beitragsermäßigungen, wie sie für geringverdienende Arbeitnehmer im Übergangsbereich bei einem monatlichen Entgelt zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro vorgesehen sind, gelten für Selbständige nicht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben: