Regelungsvorhaben
Beibehaltung von § 1 Abs. 1 Nr. 6 KassenSichV + Erleichterung der Prüfung von Fiskaldaten
Angegeben von:
Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (R001223)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Mit seiner Entschließung [BR-Drs. 651/25 (Beschluss)] vom 19.12.2025 fordert der Bundesrat, zeitnah eine weitere Überarbeitung der KassenSichV unter Einbeziehung von Geldspielgeräten. Diese Forderung ist ungeeignet und nicht erforderlich. In Geldspielgeräten stellt eine von der PTB geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. Gem. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV muss ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfassen und dauerhaft aufzeichnen. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Prüftools ermöglichen die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten zu prüfen und auszuwerten.
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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