Stellungnahmen/Gutachten
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19.815 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.815)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes
Gesetzeszweck: Ausschluss von wirtschaftlichem Intresse für sich als vernünftigen Grund Verbot oder Reduzierung von nichtkurativen Eingriffen bei Nutztieren Verbot oder Reduzierung von Lebendtierexporten in Drittstaaten Verbesserung des Brandschutzes Videoüberwachung in Schlachthöfen, unabhängig von der Größe
- Bereitgestellt von: PROVIEH e.V. am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes
Gesetzeszweck: Ausschluss von wirtschaftlichem Intresse für sich als vernünftigen Grund Verbot oder Reduzierung von nichtkurativen Eingriffen bei Nutztieren Verbot oder Reduzierung von Lebendtierexporten in Drittstaaten Verbesserung des Brandschutzes Videoüberwachung in Schlachthöfen, unabhängig von der Größe
- Bereitgestellt von: PROVIEH e.V. am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes
Gesetzeszweck: Ausschluss von wirtschaftlichem Intresse für sich als vernünftigen Grund Verbot oder Reduzierung von nichtkurativen Eingriffen bei Nutztieren Verbot oder Reduzierung von Lebendtierexporten in Drittstaaten Verbesserung des Brandschutzes Videoüberwachung in Schlachthöfen, unabhängig von der Größe
- Bereitgestellt von: PROVIEH e.V. am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Einführung eines Kapazitätsmechanismus durch ein StromVKG setzt sich der VAIS für eine stärkere Berücksichtigung bestehender Kraftwerksstandorte ein, um vorhandene Infrastruktur effizient zu nutzen und kurzfristig verfügbare Kapazitäten zu aktivieren. Zudem wird eine Konkretisierung der Anforderungen an die Wasserstofffähigkeit von Anlagen angestrebt, um Investitionssicherheit zu schaffen und Transformationspfade verlässlich auszugestalten. Darüber hinaus setzt sich der VAIS für eine Abmilderung des vorgesehenen Langzeitkriteriums ein, um die Technologieoffenheit zu gewährleisten und Flexibilitätsoptionen angemessen im Marktdesign zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: VAIS Verband für Anlagentechnik und IndustrieService e.V. am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
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Adressatenkreis:
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04.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz bei BauGB-Novelle beachten
Bundesregierung will Planungs- und Genehmigungsverfahren mit den Änderungen beschleunigen. Entscheidend dabei ist, dass Beschleunigung nicht nur institutionellen Akteuren zugutekommt, sondern auch privaten Eigentümer:innen, die anbauen, nachverdichten, modernisieren, energetisch sanieren oder auf dem eigenen Grundstück Wohnraum für ihre Familie schaffen wollen. Beschleunigung darf dabei nicht zulasten von Beteiligung, Verständlichkeit, Rechtsschutz und Kostenkalkulierbarkeit gehen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfassende Beschränkung der gesamten Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS, einschließlich PFAS-Polymere. Beibehaltung der vorgeschlagenen Übergangsregelungen für derzeit unverzichtbare Anwendungen (max. 13,5 Jahre), etwa im Medizinbereich. Ein schnelles Verbot (bis 2025) für Produkte mit hoher Humanexposition, wie Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Ausstieg aus PFAS-Produktion und –Verwendung bis 2030. Es muss unterstützende Maßnahmen für eine zügige Überarbeitung der REACH-Verordnung geben, wie in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung eines dynamisierten Herstellerabschlags
Der in § 130a Absatz 1b beabsichtige höhere und ab Juli 2027 dynamisierte Herstellerrabatt hätte für die pharmazeutischen Hersteller und den Pharmastandort Deutschland weitaus mehr Nachteile als die Einsparvolumen für die GKV Vorteile hätte. Negative Auswirkungen betreffen Investitionen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze (vgl. BASYS-Gutachten vom Oktober 2025). Für die Unternehmen ginge jegliche Planbarkeit für Patentprodukte verloren. Insofern sollte auf eine Anhebung des Herstellerrabattes gänzlich verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Servier Deutschland GmbH am 04.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Verkürzung der Genehmigungsfristen für klinische Prüfungen nur möglich bei ausreichender technischer Unterstützung durch EU Portal, Forderung nach einer unabhängigen Evalation des Portals unter Einbeziehung aller Nutzergruppen - Konsequente Einbeziehung der nationalen Ethik-Kommissionen bei ausreichenden Fristen und Ausstattung Ausreichende Legitimation des CTAG auf EU Ebene für neue Aufgabenstellung gemäß CTR - Einsetzung von Regulatory Sandboxes im Rahmen eines Delegierten Rechtsaktes zur Erhöhung für eine Sicherstellung der zentralen ethischen Grundsätze - Streichung der Verlängerung der Schutzzertifikate gemäß Erwägungsgrund 57 und Artikel 27 (Kapitel IV) der Verordnung für einen EU Biotech Act I
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Liquid Biopsy – eine nicht-invasive Methode zur Krebsdiagnostik über Blutproben – ist wissenschaftlich etabliert und in Behandlungsleitlinien verankert. Allerdings ist ihre Erstattung im EBM derzeit auf isolierte Abrechnungsziffern und spezifische Biomarker beschränkt. Diese starre Regelung verhindert eine umfassende, leitliniengerechte molekulargenetische Diagnostik aus Blut, während die Gewebediagnostik bereits flexiblere Ansätze ermöglicht. BIO Deutschland fordert die gemeinsame Selbstverwaltung auf, den EBM-Abschnitt 19.4 zu öffnen und die Präambel so anzupassen, dass molekularpathologische Untersuchungen unabhängig vom Ausgangsmaterial (Gewebe oder Blut) erstattet werden können.
- Bereitgestellt von: BIO Deutschland e.V. am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Kontext der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung ist sicherzustellen, dass die Refinanzierung von Personal infolge von Tariflohnsteigerungen verlässlich gewährleistet und nicht in Frage gestellt wird. Gleichzeitig sollte eine stärkere Flexibilisierung der Leistungserbringung angestrebt werden, mit dem Ziel, den bislang hohen Anteil stationärer Versorgung zugunsten ambulanter und teilstationärer Angebote zu reduzieren. Die Einführung eines Teilkrankengeldes wird ausdrücklich begrüßt, insbesondere im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen. Darüber hinaus sind fachärztlich offene Sprechstunden als niedrigschwellige Zugangsangebote weiterhin zu erhalten und zu stärken.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 04.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: