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18.926 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.926)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ergänzung des Referentenentwurfs des BMWK zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz
Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.08.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ergänzung des Referentenentwurfs des BMWK zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz
Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sonderregelungen für Biogas im BauGB praxistauglich ausgestalten
Die Sonderregelungen des Wärmeplanungsgesetzes im Baugesetzbuch (§ 246d BauGB) sollen den Einsatz von Reststoffen, den Zusammenschluss kleinerer Biogasanlagen und die Nutzung von Satelliten-BHKW erleichtern. Allerdings sind die aktuellen Bestimmungen nicht ausreichend, um diese Ziele zu erreichen. Die Biogasbranche fordert daher Korrekturen, wie die Streichung des pauschalen Änderungsverbots und eine Änderung der Anforderungen für Satelliten-BHKW, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Weitere Vorschläge betreffen die Privilegierung von Wärmespeichern an Satelliten-BHKW und die Erweiterung der Biomethan-Zusammenschlüsse, um das energie- und klimapolitische Potenzial vollständig auszuschöpfen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.08.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sonderregelungen für Biogas im BauGB praxistauglich ausgestalten
Die Sonderregelungen des Wärmeplanungsgesetzes im Baugesetzbuch (§ 246d BauGB) sollen den Einsatz von Reststoffen, den Zusammenschluss kleinerer Biogasanlagen und die Nutzung von Satelliten-BHKW erleichtern. Allerdings sind die aktuellen Bestimmungen nicht ausreichend, um diese Ziele zu erreichen. Die Biogasbranche fordert daher Korrekturen, wie die Streichung des pauschalen Änderungsverbots und eine Änderung der Anforderungen für Satelliten-BHKW, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Weitere Vorschläge betreffen die Privilegierung von Wärmespeichern an Satelliten-BHKW und die Erweiterung der Biomethan-Zusammenschlüsse, um das energie- und klimapolitische Potenzial vollständig auszuschöpfen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.08.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sonderregelungen für Biogas im BauGB praxistauglich ausgestalten
Die Sonderregelungen des Wärmeplanungsgesetzes im Baugesetzbuch (§ 246d BauGB) sollen den Einsatz von Reststoffen, den Zusammenschluss kleinerer Biogasanlagen und die Nutzung von Satelliten-BHKW erleichtern. Allerdings sind die aktuellen Bestimmungen nicht ausreichend, um diese Ziele zu erreichen. Die Biogasbranche fordert daher Korrekturen, wie die Streichung des pauschalen Änderungsverbots und eine Änderung der Anforderungen für Satelliten-BHKW, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Weitere Vorschläge betreffen die Privilegierung von Wärmespeichern an Satelliten-BHKW und die Erweiterung der Biomethan-Zusammenschlüsse, um das energie- und klimapolitische Potenzial vollständig auszuschöpfen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei NEP Strom & Gas dringend erforderlich.
Für die Stromproduktion aus Biomasse wird im Entwurf davon ausgegangen, dass die erzeugte Strommenge 2045 von aktuell ca 46 TWh (netto) auf 9 TWh abnehmen wird. Diese extreme Annahme ist aus einer Reihe von Gründen nicht nachvollziehbar. Genauso wenig nachvollziehbar ist, dass kein NEP für erneuerbares Methan eine relevante Rolle in der geplanten Gasversorgung spielt. Die Ergänzung der NEP um dezentrale Biogasanlagen, welche bereits eine wesentliche Rolle in regionalen Stoff- & Wertschöpfungsketten besitzen ist unerlässlich und ergänzt sich mit der Stromerzeugung aus Biomasse sowie der stofflichen Nutzung von biogenem CO2. Bundesrat und BMWK haben sich bereits zur Nutzung von Bioenergie als Flexibilitätsoption im Stromsektor bekannt. Wir fordern ein entsprechendes Bekenntnis der BuReg.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung bauplanungsrechtliche Grundlagen für die Bioenergienutzung zum Abbau von Bürokratie
Im BauGB sind u.a. bauplanungsrechtliche Regelungen für die Bioenergie enthalten; Der BBE setzt sich dafür ein, diese im Sinne verbesserter Nutzungskonzepte zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Adressatenkreis:
-
11.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: