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197 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ZPO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (197)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...würde. 15 § 1031 Abs. 1 ZPO. 16 Beispielsweise § 580 Nr. 3 ZPO-E. 17 § 581 ZPO. - 14...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 14.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geldentschädigung (da insoweit die ZPO, nicht das FamFG Anwendung..., ...soll (abweichend von § 32 ZPO) auch für Streitigkeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden. Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 802 l Abs. 1 Satz 1 ZPO durchführen, wozu Datenabfragen..., ... Schuldners gemäß § 802c ZPO) abgelegt hat (…)“. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
      2. BT-Drs. 21/3345 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 19.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...GVGA i.V.m. §§ 802b, 762 ZPO verpflichtet sind, einen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 01.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 21.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden in den §§ 371a, 371b ZPO eingesetzt, um elektronische...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... Zwar regeln §§ 142–144 ZPO die gerichtliche Anordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO hin, die wir anbei nochmals...
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