Stellungnahmen/Gutachten
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109 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WärmeLV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (109)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Wärmenetzgesetz und zu begleitenden Fernwärmeregelungen
Der BDEW setzt sich für Änderungen am Wärmenetzpaket ein. Er fordert die Verstetigung und Erhöhung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sowie rechtssichere Möglichkeiten zur Anpassung von Basispreisen und Preisänderungsklauseln. Der BDEW spricht sich für eine verpflichtende, praxistaugliche Preistransparenzplattform aus und lehnt Doppelregulierung bei der Preisaufsicht ab. Er lehnt eine branchenspezifische Verbraucherschlichtung ab, weil der Aufwand dafür den Nutzen deutlich übersteigen würde und fordert praxistaugliche Änderungen der AVBFernwärmeV und WärmeLV. Zudem setzt sich der BDEW für eine zügige Novelle und langfristige Ausgestaltung des KWKG ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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15.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärme-Lieferverordnung
Überarbeitung der Wärme-Lieferverordnung, um veraltete Vorgaben zu korrigieren. Der in vielen Kommunen angestoßene Fernwärmeausbau soll dadurch beschleunigt werden.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Regelungen zur Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmelieferung
Die DENEFF setzt sich dafür ein, dass im Rahmen Wärmelieferverordnung eine Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglicht wird. Die bisherige Regelung setzt keine ausreichenden Ansätze für die Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetz 2024 und die zwischenzeitlichen Energiepreissteigerungen sind hier aus Sicht der DENEFF Anpassungen notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Regelungen zur Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmelieferung
Die DENEFF setzt sich dafür ein, dass im Rahmen Wärmelieferverordnung eine Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglicht wird. Die bisherige Regelung setzt keine ausreichenden Ansätze für die Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetz 2024 und die zwischenzeitlichen Energiepreissteigerungen sind hier aus Sicht der DENEFF Anpassungen notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebot der Kostenneutralität zukunftsfähig neu ausgestalten - Änderung der Systematik
Abänderung des Gebots in § 556c BGB; WärmelieferVO mit dem Zweck der Berücksichtigung der aktuellen verfügbaren Technologien und Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter gleichzeitiger Wahrung des Mieterschutzes.
- Bereitgestellt von: Elevion Energy & Engineering Solutions GmbH am 03.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der klimaschutzorientierten Transformation in der Wärmelieferverordnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Kostenneutralitätsgebots im Rahmen der Wärmelieferverordnung
Ermöglichung des Anschlusses von Bestandsgebäuden an die Fernwärme; Anpassung einzelner Berechnungsvorschriften; Gleichstellung von Eigenversorgung und Versorgung mit Fernwärme
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Regelungen zur Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmelieferung
Die DENEFF setzt sich dafür ein, dass im Rahmen Wärmelieferverordnung eine Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglicht wird. Die bisherige Regelung setzt keine ausreichenden Ansätze für die Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetz 2024 und die zwischenzeitlichen Energiepreissteigerungen sind hier aus Sicht der DENEFF Anpassungen notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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31.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der klimaschutzorientierten Transformation in der Wärmelieferverordnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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05.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: