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50 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"MiLoG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (50)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sprach sich der CCV einst für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns aus. Der Verband erfüllte damit die Forderung der Gewerkschaften. Die politische Festlegung auf einen gesetzlichen Mindestlohn, wie im Jahr 2022 geschehen, stellt jedoch eine Aushebelung der Mindestlohnkommission dar. Diese gewährleistet aufgrund ihrer Zusammensetzung bereits, dass bei der Bestimmung der Mindestlohnhöhe auch Aspekte der gesellschaftlichen Teilhabe in hohem Maße einfließen und ein Mindestschutz der Beschäftigten gewahrt wird. Ein Eingreifen des Gesetzgebers ist aufgrund dieses Umstandes nicht erforderlich, der Mindestlohn darf nicht zu einem Objekt von Wahlkämpfen werden.

    • Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 01.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wie im Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgesehen, wird der ..., ...Lohnuntergrenze angemessen ist (§ 9 MiLoG). Die Kommission beschloss..., ...Mindestlohnkommission – wie im MiLoG vorgesehen – wieder über...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schwarzarbeitsbekämpfung Zu § 21 MiloG-RefE: Nach § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiloG handelt ordnungswidrig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DSLV befürwortet eine zielgerichtete, moderne und digitale Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dafür ist es erforderlich, dass die in den §§ 3 und 5 SchwarzArbG verlangten Auskünfte sowie der Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen von allen Branchen in der Textform – und damit digital – erbracht werden können. Um das Gesetz bürokratieneutral zu gestalten, sollte in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG die Nr. 4 vollständig – mindestens jedoch das Speditions- und Logistikgewerbe – gestrichen werden. Eine Anhebung des Bußgeldrahmens in § 21 Abs. 3 MiloG ist hingegen nicht erforderlich. Durch die Einführung eines Buß-geldtatbestands für das „nicht rechtzeitige“ Herstellen der Lesbarkeit der übermittelten Daten (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 SchwarzArbG) droht ein Konflikt mit dem Verschlüsselungsgebot.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 361/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...genannten Auskünfte. Zu § 21 MiloG-RefE Nach § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiloG handelt ordnungswidrig...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zusammenspiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zusammenspiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...spiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...spiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiloG sowie den Vorgaben der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Mitglieder der Mindestlohnkommission unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen und haben sich eine eigenständige Verfahrensordnung gegeben. Die gesetzlich zugestandene Autonomie und die Unabhängigkeit der Kommission sind die elementaren Grundvoraussetzungen für das deutsche Mindestlohnrecht. Sie sind zu respektieren und zu schützen, und Vorgaben an die Mindestlohnkommission durch die Exekutive sollten unterlassen werden.

    • Bereitgestellt von: Markenverband am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 23.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zusammenspiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Mitglieder der Mindestlohnkommission unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen und haben sich eine eigenständige Verfahrensordnung gegeben. Die gesetzlich zugestandene Autonomie und die Unabhängigkeit der Kommission sind die elementaren Grundvoraussetzungen für das deutsche Mindestlohnrecht. Sie sind zu respektieren und zu schützen, und Vorgaben an die Mindestlohnkommission durch die Exekutive sollten unterlassen werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 29.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 23.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zusammenspiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG bei geringfügig Beschäftigten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DSLV lehnt das Vorhaben ab, da eine höhere Tarifbindung nicht durch Regulierungen, sondern nur durch moderne und praxistaugliche Tarifverträge erreicht werden kann. Die Nach- und Hinweispflichten müssen so weit wie möglich reduziert werden und deren Erfüllung auch digital möglich sein. Die Nachunternehmerhaftung ist nicht erforderlich. Das Gesetz darf zudem nicht zu einer Verdrängung von Haustarifverträgen führen. Zudem muss das Gesetz rechtssicher vorgeben, welcher regionale Flächentarif im Zweifelsfall repräsentativ ist und dessen Auswahl darf nicht zur Verdrängung anderer Tarifverträge führen. Im Sinne einer kooperativen Sozialpartnerschaft sollte der Antrag zur Festlegung verbindlicher Tarifbedingungen nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam gestellt werden dürfen.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Vor-schriften des...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DSLV lehnt das Tariftreuegesetz grundsätzlich ab. Im vorliegenden Entwurf plädiert der DSLV dafür, Lieferleistungen von der Nachunternehmerhaftung (§ 3 Abs. 2 BTTG) auszunehmen, da Tariftreue hier unverhältnismäßig ist. Zusätzlich sollten die Nachweispflichten (§ 9 Abs. 1 BTTG) begrenzt werden, um parallele Bürokratie zu vermeiden. Ebenfalls bedarf es aufgrund der bestehenden Haftungsregeln keiner Nachunternehmerhaftung (§ 11 BTTG). Weitergehend plädiert der DSLV dafür, die vorgesehenen Rechtsverordnungen an höhere Anforderungen und eine angemessene Beteiligung der Tarifpartner zu knüpfen, sowie die Voraussetzungen für die Online-Betriebsratswahlen möglichst niederschwellig anzusetzen. Die Einstufung der Behinderung von Betriebsratsarbeit oder -wahlen als Offizialdelikt ist abzulehnen.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 20.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14345 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 28.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Vorschriften des...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...PostModG), Mindestlohngesetz (MiLoG), Paketboten-Schutz-Gesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...laut Mindestlohngesetz (MiLoG) Beginn, Ende und Dauer..., ...Jahre bereithalten (§ 17 MiLoG). Dies führt insbesondere..., ...Vorausklage verzichtet hat (§ 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG). Diese..., ... nötige, aber durch das MiLoG aufgezwungene Maßnahmen..., ...ursprünglichen Regierungsentwurf zum MiLoG noch vor-gesehen –eine..., ...vereinfachen Problem: Nach dem MiLoG werden Praktikanten Arbeitnehmern..., ...Freiwilligenpraktika nach § 22 Abs. 1 S. 2 MiLoG überhaupt anwenden zu ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet die BMW Group eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Sieben-Tage-Frist des MiLoG nicht unterschreiten....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die nationale Umsetzung der auf EU-Ebene bereits beschlossenen Plattformarbeiterrichtlinie soll in Deutschland wirkungsvoll umgesetzt werden. Ziel ist es, dass Kurieren von Essenslieferdiensten/Onlinemarktplätzen der richtige Beschäftigungsstatus zugewiesen wird. Um dies zu erreichen, führt Lieferando Gespräche mit relevanten Entscheidungsträgern auf der politischen und administrativen Ebene.

    • Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 20.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... werden kann, und § 16 MiLoG (Mindestlohngesetz) mit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Entwurf zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab. Der Entwurf sieht Änderungen in §§ 8, 9, 14, 14a, 14b, 14c, 16, 24, 25 SchwarzArbG sowie § 31a AO und § 9 PStTG vor. Geplant sind u. a. eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine stärkere Digitalisierung der Prüfverfahren, eine eigenständige Durchführung von Ermittlungen durch die FKS und die Vorverlagerung der Strafbarkeit. Insbesondere die Einführung eines Straftatbestandes in § 9 SchwarzArbG und der weitreichende Datenzugriff der FKS werden als rechtsstaatlich bedenklich kritisiert. Der DAV lehnt diese Eingriffe ab.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13956 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach dem AEntG und/oder MiLoG ihrer bzw. sämtlicher ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 25.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 11.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Anbau und die Ernte von Sonderkulturen, wie Obst- und Gemüse, sind sehr handarbeitsintensiv. Die sprunghafte Erhöhung des Mindestlohn hat die Arbeitskosten für Sonderkulturbetriebe über das wirtschaftlich erträgliche Maß gesteigert und gefährdet die Produktion zahlreicher heimische Obstkulturen. Ziel ist eine Branchenlösung bei Mindestlohn für handarbeitsintensive Sonderkulturbetriebe zu erreichen, um den Verlust von Obstkulturen und -betrieben zu verhindern, die Versorgung mit heimischem Obst sicherzustellen sowie und die Selbstversorgung mit Obst aus Deutschland wieder zu steigern. Vorschlag ist die Berechnung des Mindestlohns für kurzfristig beschäftigte Erntehelfer in der Landwirtschaft auf Nettolohnbasis.

    • Bereitgestellt von: Obstregion Bodensee e.V. am 14.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung des Mindestlohns, insbesondere im Rahmen der geplanten Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung sowie künftiger gesetzlicher Anpassungen des Mindestlohns. Ziel der Einflussnahme ist die Einführung einer differenzierten Mindestlohnsystematik, die zwischen Tätigkeiten von gelernten und ungelernten Beschäftigten unterscheidet.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 07.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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