Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411200005 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Präzisierung des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Der DSLV befürwortet eine zielgerichtete, moderne und digitale Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Eine Ausweitung von § 8 Abs. 3 SchwarzArbG erachtet der DSLV dafür als nicht erforderlich. Ebenso ist eine Anhebung des Bußgeldrahmens in § 21 Abs. 3 MiloG entbehrlich. Durch die Einführung eines Bußgeldtatbestands für das „nicht rechtzeitige“ Herstellen der Lesbarkeit der übermittelten Daten (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 SchwarzArbG) droht aus Sicht des DSLV ein Konflikt mit dem Verschlüsselungsgebot.

Bereitgestellt von:
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (R000415) am 20.11.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 04.10.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13956 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung Zuständiges Ministerium: BMF [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern