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148 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnergieStG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (148)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Steuerentlastung bei Zahlungsausfall gemäß § 60 Energiesteuergesetz soll abgeschafft werden. § 60 EnergieStG muss aus Sicht der kleinen und mittelständischen Tankstellenbetreiber erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes werden nun die Anforderungen der geänderten europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG durch umfangreiche Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und begleitende Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes umgesetzt. Auf dieser Grundlage soll das Gesetz die Kontinuität der CO2-Bepreisung für sämtliche Brennstoffe sicherstellen, die derzeit vom nationalen Brennstoffemissionshandel erfasst sind, jedoch keine Erweiterung dieses Handels darstellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 19.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 2 streichen..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ...§ 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG seit Ende des Jahres..., ...§ 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz..., ...Zum Verweis auf § 23 EnergieStG führt der Referentenentwurf..., ...Energiesteuer gemäß § 23 EnergieStG unterfallen. Diese..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ... Dies wurde mit § 23 EnergieStG ins nationale Recht ..., ...unterliegen. Diese sind in § 4 EnergieStG abschließend aufgeführt..., .... Diese sind in § 23 EnergieStG erfasst. Folglich fällt § 23 EnergieStG nicht in den Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Reform der Kraftstoffbesteuerung national durchführen, Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des Kommissionsvorschlages senken, Wasserstoff bei Einsatz im Verbrennungsmotor von der Energiesteuer befreien, § 60 EnergieStG unverändert beibehalten, unmittelbare Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für erweiterten Kreis von Energieerzeugnissen vorsehen, § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und Entnahmefiktion für LNG in § 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen, Vorabanzeige streichen
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 22.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer 5 zu § 60 EnergieStG 4 z. B. BFH VII R 21..., ...I. Die Norm des § 60 EnergieStG ......................., ...bei Wegfall des § 60 EnergieStG........................, ............30 3.1 § 60 EnergieStG als Mechanismus zur ..., ...§ 2 Abs. 1 Nr. 1 – 4 EnergieStG nicht mit dem Handel..., ... alle anderen in § 2 EnergieStG genannten Produkte, ..., ...Schließlich ist § 60 EnergieStG auch verhältnismäßig..., ...2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EnergieStG (im Folgenden auch: ..., ...Begünstigung durch § 60 EnergieStG § 60 EnergieStG ist ..., ...Systemkonformität des § 60 EnergieStG Mit § 60 EnergieStG ..., ... des § 60 EnergieStG würde die jetzt geregelte..., ...2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EnergieStG knüpft § 60 EnergieStG..., ... Wegfall des § 60 EnergieStG entstünde aber eine ..., ... EnergieStG ist auch verhältnismäßig..., ...die von § 60 EnergieStG erfassten Fallgestaltungen..., ... EnergieStG, Rn. 34. 5493271707..., ...2 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG der ermäßigte Steuersatz..., ... EnergieStG, Rn. 9....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
§ 60 EnergieStG unverändert beibehalten
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streichung des § 60 EnergieStG im Entwurf eines Gesetzes..., .... Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...Mineralölhandel elementar § 60 EnergieStG ist die gesetzliche ..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
§ 60 EnergieStG unverändert beibehalten
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Referentenentwurf sieht die Streichung des § 60 EnergieStG vor. § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Entlastungsanspruch des Mineralölhändlers wg. Zahlungsausfall. Der Fortbestand dieser Entlastungsmöglichkeit ist insbesondere für mittelständische Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils der Ware geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist. Für die Beibehaltung des § 60 EnergieStG treten wir ein.
- Bereitgestellt von: UTV Unabhängiger Tanklagerverband e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der MEW e.V. setzt sich für eine Beibehaltung des § 60 EnergieStG ein. § 60 des EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Energiesteuerentlastungsanspruch des Mineralölhändlers im Falle eines Zahlungsausfalls. Der Fortbestand dieser Vorschrift ist besonders für den mittelständischen Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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02.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schiffskraftstoffe im Energiesteuerrecht
en2x setzt sich - gemeinsam mit anderen Verbänden - für eine direkte Energiesteuerbefreiung aller Kraftstoffe für die gewerbliche Schifffahrt (§ 27 EnergieStG), Erleichterungen bei der Kennzeichnungspflicht für Schiffseine Zulassung von Bunkerbooten als Steuerlager im Sinne des Energiesteuerrechts.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 28.07.2025
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Adressatenkreis:
-
03.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG Die aktuelle Regelung nach § 27 Abs. 1 EnergieStG ermöglicht nur für bestimmte..., ...Möglichkeit, nach § 52 EnergieStG einen Antrag auf Steuererstattung..., ...Forderung: § 27 Abs.1 EnergieStG sollte für alle Energieerzeugnisse..., ...Anpassung des § 27 Abs. 1 EnergieStG keine Auswirkungen ..., ...Entlastungsmöglichkeit nach § 52 EnergieStG bereits heute vorsieht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schiffskraftstoffe im Energiesteuergesetz
Der MEW e.V. setzt sich für die direkte Steuerbefreiung aller Kraftstoffe für die gewerbliche Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG, die Erleichterung bei der Kennzeichnungspflicht für Schiffskraftstoffe und die Zulassung von Bunkerbooten als Steuerlager ein.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 11.06.2025
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Adressatenkreis:
-
05.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG Die aktuelle Regelung nach § 27 Abs. 1 EnergieStG ermöglicht nur für bestimmte..., ...Möglichkeit, nach § 52 EnergieStG einen Antrag auf Steuererstattung..., ...Forderung: § 27 Abs.1 EnergieStG sollte für alle Energieerzeugnisse..., ...Anpassung des § 27 Abs. 1 EnergieStG keine Auswirkungen auf..., ...Entlastungsmöglichkeit nach § 52 EnergieStG bereits heute vorsieht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Änderungen im Energiesteuergesetz sehen eine Regelung vor, die zum Wegfall der Entlastung bei Zahlungsausfall führen sollen (Streichung von § 60 EnergieStG). Änderungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sehen u.a. vor, dass für bestimmte kurzfristige betriebsbedingte Entnahmen von Energieerzeugnissen im Rahmen eines Herstellungsbetriebs oder Tanklagers keine Entfernung aus dem Steuerlager bzw. innerhalb des Steuerlagers vorliegt und die Energiesteuer gemäß § 8 Absatz 1 Energiesteuergesetz nicht entsteht (§ 23). Die bisherige Regelung zur Antragsfrist wird angepasst: Entlastungsanträge können danach spätestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist der Abgabenordnung (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung) gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ... b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG ein-bezogen und ist ..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., .... Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
-
12.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit identischem ..., ...vierten Versuch, § 60 EnergieStG zu streichen. Und dies..., ... b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...Unionsrechtskonformität des § 60 EnergieStG hat der EuGH mit diesem..., ...der Auffassung, § 60 EnergieStG habe kei-ne Rechtsgrundlage..., ...EU-beihilferechtlich ist § 60 EnergieStG ebenfalls nicht zu beanstanden..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., .... Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...Steuerentlastung gem. § 52 EnergieStG auf Antrag gewährt. § 27 Absatz 2 EnergieStG sollte für Flugbenzin..., ...Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für den o.g. erweiter-ten..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG daran geknüpft werden..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 2 EnergieStG das Verwenden von LNG..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ... Forderung: § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und..., ...§ 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen. 7. Zu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinwirken auf notwendigen Bürokratieabbau und Modernisierungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Die WV Stahl setzt sich für die Freistellung von Kuppelgasen von der Energiesteuer ein, so lange wie es nach den beihilferechtlichen Regelungen zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... findet sich in § 28 EnergieStG-E eine Änderung zu der..., ...geltenden Fassung des § 28 EnergieStG. In der bisherigen Fassung..., ... Neufassung von § 28 EnergieStG-E wird die bisherige..., ...Der neue § 28 Absatz 2 EnergieStG-E stellt ergänzend Gase..., ...sollte nach § 28 Abs. 2 E-EnergieStG so lange gewährt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verbände en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V., MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V. und UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht und fordern entscheidende Anpassungen für eine zukunftsfähige Energie- und Kraftstoffbesteuerung.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit identischem Wortlaut..., ...vierten Versuch, § 60 EnergieStG zu streichen. Und dies..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...Unionsrechtskonformität des § 60 EnergieStG hat der EuGH mit diesem..., ...der Auffassung, § 60 EnergieStG habe keine Rechtsgrundlage..., ...EU-beihilferechtlich ist § 60 EnergieStG ebenfalls nicht zu beanstanden..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer 5 zu § 60 EnergieStG 4 z. B. BFH VII R 21..., ...Luftfahrtbetriebsstoffe) § 27 Absatz 2 EnergieStG sieht eine unmittelbare..., ...gewährt. § 27 Absatz 2 EnergieStG sollte für Flugbenzin..., ...Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für den o.g. erweiter-ten..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ...LNG.7 Forderung: § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und..., ...§ 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen. 7. Zu Artikel...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) / Nationales Emissionshandelssystem (BEHG) / EU-ETS 2
Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 15.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Brennstoffen a) § 14 Abs. 2 EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 gelten..., ... nach § 14 Absatz 2 (EnergieStG). Das nationale Recht..., ...Die von § 14 Absatz 2 EnergieStG adressierten Differenzmengen..., ...Steuerentstehungstatbestands des § 14 Absatz 2 EnergieStG stellt einen Gleichlauf..., ...national in § 14 Absatz 2 EnergieStG erfassten – Differenzmengen..., ... § 23 Abs. 1 und 1 a EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ...§ 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG diente als Inverkehrbringensregelung..., ... § 23 Absatz 1und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz 2..., ...erforderlich würde. Zu § 23 EnergieStG führt der Referentenentwurf..., ...Energiesteuer gemäß § 23 EnergieStG unterfallen. Diese Verantwortlichen..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ...die Produkte des § 23 EnergieStG, denn der Steuerentstehungstatbe-stand des § 23 Abs. 1 EnergieStG ist auf die Richtlinienvorgaben..., ...hinsichtlich des § 23 EnergieStG aktuell an einer Rechtsgrundlage..., ...festgelegt wor-den ist. § 23 EnergieStG, der auf Artikel 21 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 20 TEHG ..., ...Energiesteuer gem. § 39 Abs. 3 EnergieStG zulässiger-weise ebenfalls...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) / Nationales Emissionshandelssystem (BEHG) / EU-ETS 2
Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Brennstoffen a) § 14 Abs. 2 EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 gelten..., ... nach § 14 Absatz 2 (EnergieStG). Das nationale Recht..., ...Die von § 14 Absatz 2 EnergieStG adressierten Differenzmengen..., ...Steuerentstehungstatbestands des § 14 Absatz 2 EnergieStG stellt einen Gleichlauf..., ...national in § 14 Absatz 2 EnergieStG erfassten – Differenzmengen..., ... § 23 Abs. 1 und 1 a EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ...§ 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG diente als Inverkehrbringensregelung..., ... § 23 Absatz 1und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz 2..., ...erforderlich würde. Zu § 23 EnergieStG führt der Referentenentwurf..., ...Energiesteuer gemäß § 23 EnergieStG unterfallen. Diese Verantwortlichen..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ...die Produkte des § 23 EnergieStG, denn der Steuerentstehungstatbe-stand des § 23 Abs. 1 EnergieStG ist auf die Richtlinienvorgaben..., ...hinsichtlich des § 23 EnergieStG aktuell an einer Rechtsgrundlage..., ...festgelegt wor-den ist. § 23 EnergieStG, der auf Artikel 21 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 20 TEHG ..., ...Energiesteuer gem. § 39 Abs. 3 EnergieStG zulässiger-weise ebenfalls...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Ausgestaltung des Energiesteuergesetz
Verbesserung der Rahmenbedingung der Fernwärme und Entbürokratisierung
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... neu, 64 Nr. 4a neu EnergieStG Die Änderungen sind..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG • Von den geplanten..., .... neu, 64 Nr. 4a neu EnergieStG Nach den Neuregelungen..., ...Erdgas in Gänze nach § 53 EnergieStG entlastungsfähig ist..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG Durch die Neuregelungen..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ..., .... § 54 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG aufzuheben, wonach die...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ...Biokraftstoffe in § 57 EnergieStG nötig. Seite 9 Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ...Biokraftstoffe in § 57 EnergieStG nötig. Seite 9 Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erstens sollte beim Übergang zum ETS II der geltende Carbon-Leakage-Schutz gemäß BECV erhalten bleiben; zweitens sollte der Entstehungstatbestand nach § 14 Abs. 2 EnergieStG aus dem Anwendungsbereich des ETS II gestrichen werden; drittens sollte in einem etwaigen Übergangsjahr 2027 (Auslösung Art. 30k Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG) der nationale CO2-Preis nicht an das Preisniveau des ETS I geknüpft sein.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 14.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringen..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., ...zurückzuführen. Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliche Besteuerung des Wasserstoffeinsatzes im Mobilitätssektor
Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... erfasst (§ 1 Abs. 2 EnergieStG). Nach § 2 Abs. 4 EnergieStG..., ...genutzt wird, nicht im EnergieStG erfasst und damit von...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiestseuerrecht
Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Analog zu § 23 Abs. 1a EnergieStG könnte beispielsweise..., ...Vorauszah-lungen nach § 39 Abs. 5 EnergieStG. Auf ein unterjähriges..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ..., .... § 54 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG aufzuheben, wonach die..., ...die Re-gelung in § 54 EnergieStG-E gelten. Art. 2 ..., ...i.V.m. § 64 Nr. 4a neu EnergieStG Siehe unsere Ausführungen..., ...§§ 39 Abs. 6a und 6b EnergieStG Siehe unsere Ausführungen..., ...StromStG § 53 Abs. 1 EnergieStG-E Steuerentlastung für..., ... Neufassung von § 53 EnergieStG-E eröffnet die Möglichkeit..., ...anwendbar sein. § 54 EnergieStG-E Steuerentlastung für..., ...Unternehmen § 54 Abs. 1a EnergieStG Die Begründung zur Ergänzung von § 54 EnergieStG überzeugt nicht. Ist..., ...Regelung in § 54 Abs. 1a EnergieStG und diese Änderung ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Energiesteuerrecht durch einheitliche und verständliche steuerliche Regelungen
Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...StromStG bzw. § 39 Abs. 5 EnergieStG: Überprüfung von Vorauszahlungen..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG Durch die Neuregelungen..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ...
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Zu Regelungsvorhaben: