Stellungnahmen/Gutachten
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208 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"InsO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (208)
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Zu Regelungsvorhaben:
InsO Gläubigerinteressen der Leasing-Gesellschaften wahren
Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten; Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre; für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anders als § 142 Absatz 1 InsO verlangt die Richtlinie..., ...daher an, § 142 Absatz 1 InsO im Zuge der Umsetzung unverändert..., ...Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beizubehalten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Die Novellierung der InsO wird womöglich auch eine Neufassung des § 104 InsO nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang ist eine Klarstellung zu Transaktionen von Grüngaszertifikaten und Herkunftsnachweisen im Erneuerbaren Energien Bereich nötig, da sie weder als Fixgeschäfte noch als Finanzdienstleistungen einzuordnen sind. Hier herrscht derzeit eine Regelungslücke.
- Bereitgestellt von: energy traders europe am 15.06.2026
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzuordnen und unterfällt § 104 InsO. Für die Zertifikatskomponente..., ...als Gesamtprodukt § 104 InsO unterfällt, ist aufgrund..., ... Insolvenzrecht …§ 104 InsO ggf. anwendbar • § 103 InsO (Wahlrecht) Ein Hinweis..., ...Insolvenzrechtliche Behandlung 1. § 104 InsO – Fixgeschäft mit Marktpreis..., ...Börsenpreis im Sinne des § 104 InsO. Bei Insolvenzantrag einer..., ...Erfüllungswahlrecht nach § 103 InsO zusteht. Die offenen Einzelverträge..., ...HKN-Transaktionen: § 103 InsO – Wahlrecht des Insolvenzverwalters..., ...unterfallen nicht § 104 InsO. Sie sind weder Fixschulden..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. – Der Insolvenzverwalter..., ...Stromverträge ist gem. §104 InsO zulässig, (ohne Wahlrecht..., ...nicht der Regelung des §104 InsO unterfallen, da es weder..., ...Insolvenzverwalters §103 InsO. Bei Biogas sieht ..., ...Biomethan als Ware iSd §104 InsO einzuordnen ist, kann aufgrund..., ...Stromliefergeschäfte regelmäßig an § 104 InsO zu messen. Die Einordnung unter § 104 InsO erfolgt, wenn es sich um..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. Die HKN-Transaktionen..., ...Waren im Sinne des § 104 InsO oder als Finanzleistungen..., ... erfüllt sind und § 104 InsO nicht greift, unterliegen..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. Exkurs: Dänisches Recht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung. Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen. Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren: Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO Fraglich ist in der aktuellen..., ... einer nach § 302 Nr. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...einer nach § 302 Abs. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO hingewiesen werden, damit..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO Zunächst wird vorgeschlagen..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren der §§ 306ff. InsO nur noch auf Antrag des..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO obligatorische Vorlage ..., ..., nach dem § 306 Abs. 1 InsO wie folgt lauten würde:..., ...beantragt.“ § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO würde entsprechend angepasst..., ...Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Dann wird vorgeschlagen..., ...Forderungsanmeldung in § 28 Abs. 1 InsO aufzunehmen. Eine vergleichbare..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO bereits Kenntnis vom kommenden..., ...Gläubiger gem. § 9 Abs. 1 InsO durch die öffentliche Bekanntmachung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Die Novellierung der InsO wird womöglich auch eine Neufassung des § 104 InsO nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang ist eine Klarstellung zu Transaktionen von Grüngaszertifikaten und Herkunftsnachweisen im Erneuerbaren Energien Bereich nötig, da sie weder als Fixgeschäfte noch als Finanzdienstleistungen einzuordnen sind. Hier herrscht derzeit eine Regelungslücke.
- Bereitgestellt von: energy traders europe am 08.10.2026
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereichs des § 104 InsO auf erneuerbare Energien..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO sollte im Hinblick auf ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO an die Entwicklung moderner..., ...Keine Schwächung des § 104 InsO Unabhängig von der gewählten..., ...Artikels 30 die nach § 104 InsO bestehenden Möglichkeiten..., ... nach Maßgabe des § 104 InsO und der vertraglichen Bestimmungen..., ...durchbrechen oder das in § 104 InsO angelegte „Verbot des Cherry..., ...Anpassungsbedarf bei § 104 InsO Bestehende Ungleichbehandlung..., ... Energieprodukte § 104 InsO erfasst Fixgeschäfte über..., ...ohne Weiteres unter § 104 InsO. Damit entsteht eine sachlich..., ...grundsätzlich nach § 104 InsO beendet und in einen einheitlichen..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO unterliegen. Dass eine ..., ...die Anpassung des § 104 InsO insofern erfolgen, als ..., ...Anpassungsbedarfs bei § 104 InsO, insbesondere im Hinblick..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO an die Entwicklung erneuerbarer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 sollte dazu genutzt werden, die bereits durch § 104 InsO geschaffene Anerkennung des vertraglichen Liquidationsnetting im Bereich der Energiemärkte zu stärken. Der Anwendungsbereich des § 104 InsO soll gerade im Hinblick auf erneuerbare Energien und die mit ihnen verbundenen Herkunfts-, Nachhaltigkeits- und Emissionszertifikate überprüft und erweitert werden.
- Bereitgestellt von: RWE am 22.09.2026
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Adressatenkreis:
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14.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die bereits durch § 104 InsO geschaffene Anerkennung..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO gerade im Hinblick auf ..., ...Energiemarkt-Zertifikate dem § 104 InsO unterfallen. II. Bestehende..., ...Energieprodukte § 104 InsO erfasst insbesondere Fixgeschäfte..., ...sind und damit dem § 104 InsO unterfallen. Die unsachgemäße..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO unterliegen, während sich..., ...104 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 InsO dem Anwendungsbereich der..., ...Energiemarkt-Zertifikaten in § 104 InsO ab, die unabhängig von ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO heraus fallen. So gibt..., ...Anpassungsbedarf bei § 104 InsO In § 104 InsO bieten ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen ist, aber..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies gilt..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...des § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrenseffektuierung im Insolvenzrecht vor dem Hintergrund der Digitalisierung
Möglichkeit schaffen, den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Eröffnungsbeschluss so festzulegen, dass diese abweichend von der bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei Tage in der Zukunft liegen kann. Digitalisierung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Digitale Forderungsanmeldung ermöglichen Verzicht auf externen Schlussrechnungsprüfer Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzverwalterbestellung Regelung schaffen, wonach über Vergütungsanträge innerhalb von (z.B.) zwei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei..., ...Regelung in § 258 Abs. 3 S. 1 InsO an. Dies würde insbesondere..., ...Schriftform (§ 174 Abs. 1 Satz 1 InsO), während die elektronische..., ...darstellt (§ 174 Abs. 4 Satz 1 InsO). Diese Regelung wirft ..., ...bereitzuhalten (§ 175 Abs. 1 Satz 2 InsO). Die praktische Relevanz..., ...des § 56a Abs. 2 Satz 1 InsO sieht vor, dass das Insolvenzgericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie geht es um die Stärkung der Anerkennung des vertraglichen Liquidationsnetting im Bereich der Energiemärkte sowie für Energiemarkt-Zertifikate.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die bereits durch § 104 InsO geschaf-fene Anerkennung..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO gerade im Hinblick auf ..., ...Energiemarkt-Zertifikate dem § 104 InsO unterfallen. II. Bestehende..., ... Energieprodukte § 104 InsO erfasst insbesondere Fixgeschäfte..., ...sind und damit dem § 104 InsO unterfallen. Die unsachgemäße..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO unterlie-gen, während sich..., ...§ 104 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 InsO dem Anwendungsbereich der..., ...Energiemarkt-Zertifikaten in § 104 InsO ab, die unabhängig von ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO herausfallen. So gibt es..., ...Anpassungsbedarf bei § 104 InsO In § 104 InsO bieten sich...
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Zu Regelungsvorhaben: