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11 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/6587"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (11)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vorliegende Gesetzentwurf greift mit dem Ziel des Bürokratieabbaus ein wichtiges Anliegen auf, droht jedoch in seiner konkreten Ausgestaltung die Wärmewende fahrlässig ausbremsen. Um die kommunale Wärmeplanung als zentrales strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität zu erhalten, fordert Greenpeace den Gesetzgeber zu folgenden weitreichenden Nachbesserungen u.a. Fossile Lock-ins konsequent verhindern sowie gesetzliche Kohärenz sicherstellen.

    • Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 29.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmeplanungsgesetzes (WPG, BT-Drucksache 21/6587) Stellung zu nehmen. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs führt zu einem Widerspruch zwischen den Vorgaben des WPG und den Regelungen der BEW. Dies kann zu Rechtsunsicherheiten für laufende Transformationsplanverfahren führen. Zur Vermeidung dieser Auswirkungen sollte die bestehende Abstimmung zwischen WPG und BEW gesetzlich klargestellt werden. Vereinfachungen bei den Meldepflichten nach § 32 WPG im Rahmen der laufenden Novellierung sowie mittelfristige Änderungsmöglichkeiten zu den Regelungen des § 29 WPG, sowie das Angebot zum fachlichen Austausch, möglichen Anpassungen des WPG und zur Bereitstellung von Informationen aus der kommunalen Wärmeplanung und Großwärmepumpenprojekten.

    • Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 21.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 18.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der SWM erhebliche Defizite beim Umgang mit sensiblen Daten auf, insbesondere mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen zu kritischen Infrastrukturen (KRITIS).

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stoßrichtung der Novelle, Vereinfachung für kleine Kommunen, Rechtssicherheit bei der Datenerhebung, ist im Kern nachvollziehbar. Aus stadtplanerischer Sicht zentral problematisch ist jedoch, dass die Novelle die Wärmeplanung weniger als integrierte räumliche Strategie und als Steuerungs-, sondern stärker als Bürokratiereduzierungsinstrument denkt, denn erste grobe Schätzungen gehen von einer Aufwandsreduktion auf nur noch 20 Prozent des vormaligen Aufwands aus. Letztlich stellt sich die Frage, ob damit auch damit ambitionierte Kommunen auf ihrem Weg der regionalen Wertschöpfung und damit Stärkung der lokalen Wirtschafskraft gar gezielt ausgebremst werden, da die Datenlagen oberflächlicher und grober und somit für Wirtschaftlichkeitsberechnungen schwieriger nutzbar werden.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs führt zu einem Widerspruch zwischen den Vorgaben des WPG und den Regelungen der BEW. Dies kann zu Rechtsunsicherheiten für laufende Transformationsplanverfahren führen. Zur Vermeidung dieser Auswirkungen sollte die bestehende Abstimmung zwischen WPG und BEW gesetzlich klargestellt werden. Vereinfachungen bei den Meldepflichten nach § 32 WPG im Rahmen der laufenden Novellierung sowie mittelfristige Änderungsmöglichkeiten zu den Regelungen des § 29 WPG, sowie das Angebot zum fachlichen Austausch, möglichen Anpassungen des WPG und zur Bereitstellung von Informationen aus der kommunalen Wärmeplanung und Großwärmepumpenprojekten.

    • Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vorliegende Gesetzentwurf greift mit dem Ziel des Bürokratieabbaus ein wichtiges Anliegen auf, droht jedoch in seiner konkreten Ausgestaltung die Wärmewende fahrlässig ausbremsen. Um die kommunale Wärmeplanung als zentrales strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität zu erhalten, fordert Greenpeace den Gesetzgeber zu folgenden weitreichenden Nachbesserungen u.a. Fossile Lock-ins konsequent verhindern sowie gesetzliche Kohärenz sicherstellen.

    • Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung Wärmeplanungsgesetz: Ziel sollte Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität und Steuerungsfähigkeit der Wärmeplanung sein. D.h. Wärmepläne müssen belastbare, vergleichbare und umsetzungsorientierte Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen privater und öffentlicher Akteure sowie für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele liefern. Sie sollteneiine ausreichende Orientierung für Bürger, Unternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und kommunale Entscheidungsträger bieten. Erforderlich sind Mindeststandards für die Wärmeplanung, klare Anforderungen an Datenqualität und Plausibilisierung, belastbare Kriterien für Prüfgebiete, eine stärkere Verknüpfung mit Stadtentwicklung und Klimaanpassung sowie verbindlichere Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen.

    • Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der SWM erhebliche Defizite beim Umgang mit sensiblen Daten auf, insbesondere mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen zu kritischen Infrastrukturen (KRITIS).

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 06.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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