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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung plädiert für einen zielgerichteten, praxisnahen und risikoorientierten Arbeitsschutz und verweist auf Herausforderungen in der Praxis hinsichtlich der Bewertung einer "besonderen Gefährdungslage" in Bezug auf die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, insbesondere für kleinste und kleine Unternehmen. In Bezug auf Risikoorientierung und Branchenspezifität muss die Ausgestaltung durch die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen. Darüber hinaus sollte 22 Absatz 1 Satz 3 SGB VII neu gefasst werden: „In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen [...]"

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 20.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3204 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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