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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (44)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 19.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BKAmt): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, Athletinnen und Athleten die nötige Sicherheit zu geben, um sich ganz auf ihren Spitzensport konzentrieren zu können – ohne Existenzängste und mit der Perspektive, Sport und Ausbildung zu verbinden. Ein zentrales Instrument dafür ist die monatliche Grundförderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe. Diese muss dringend an die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Anforderungen des Spitzensports angepasst werden: - Top-Team: Erhöhung von derzeit 800 € auf 1.500 € monatlich - Potenzial-Team: Erhöhung von derzeit 700 € auf 1.000 € monatlich Darüber hinaus bedarf es einer gezielten zusätzlichen Förderung für die sogenannten vorübergehenden olympischen Verbände (VOV).

    • Bereitgestellt von: Stiftung Deutsche Sporthilfe am 02.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14499 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es gibt immer wieder herausragende Talente, die auch ohne die etablierten Strukturen zu nutzen, erfolgreich sind. Diese Ausnahmeathletinnen und -athleten sollten ebenfalls von staatlicher Unterstützung profitieren. Ein Individualbudget, das flexibel und bedarfsgerecht von den Athletinnen und Athleten in enger Kooperation mit den Verbänden selbst eingesetzt werden kann. Die Vergabe und Verwaltung dieser Budgets sollte durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe erfolgen, die über langjährige Erfahrung und das Vertrauen der Athletinnen und Athleten verfügt und alle Partner eng einbindet.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Deutsche Sporthilfe am 02.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14499 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Um objektive und leistungsorientierte Entscheidungen zu ermöglichen, braucht es eine klare Trennung zwischen Vereins- und Bundesebene. Zukünftig sollten Bundesstützpunkte mit exzellenten Rahmenbedingungen federführend durch die Spitzensport-Agentur eingerichtet und gemeinsam mit den Kommunen oder Landkreisen betrieben werden. - Überführung der Olympiastützpunkte in die Trägerschaft der Spitzensport-Agentur - Verbesserte Verzahnung mit Bundesstützpunkten, Wissenschaft, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftspartnern - Es braucht eine grundlegende Reform der Bundestrainerstellen, die attraktive Rahmenbedingungen schafft und die Professionalisierung vorantreibt

    • Bereitgestellt von: Stiftung Deutsche Sporthilfe am 02.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14499 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker zu regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Gemeinsam mit anderen Sport- und Kulturveranstaltern setzt sich die DFL dafür ein, dass dieses Vorhaben zügig in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird.

    • Bereitgestellt von: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH am 15.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker zu regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Gemeinsam mit anderen Sport- und Kulturveranstaltern setzt sich der DFB dafür ein, dass dieses Vorhaben zügig in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Fußball-Bund am 25.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist eine bessere Regulierung des Ticketzweitmarktes und der Schutz der Verbraucher angekündigt. Gemeinsam mit weiteren Sport- und Kulturorganisationen setzen wir uns dafür ein, dass diese angekündigte Regelung zügig auf den Weg gebracht wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 18.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem gemeinsamen Beschluss vom 18. Juni 2025 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder die Dringlichkeit einer flächendeckenden Sportstättensanierung anerkannt und mit der Erweiterung der Förderzwecke im Sondervermögen entsprechend gewürdigt. Im aktuellen Gesetzesentwurf zum LuKIFG findet sich die Verwendungsmöglichkeit für Investitionen in die Sportinfrastruktur lediglich in der Gesetzesbegründung. Um den Ländern mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Begründungsgrundlage für die Mittelverwendung im Sportbereich zu geben, halten wir eine Aufnahme direkt in den Gesetzestext für erforderlich und fordern die Bundestagsabgeordneten dazu auf, dass der Sport explizit in die Förderbereiche nach § 3 LuKIFG-E aufgenommen wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 18.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1085 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Entwicklung und Verabschiedung einer übergeordneten nationalen Strategie zur Förderung des Spitzensports. Die Strategie soll bestehende sportpolitische Reformprozesse wie die Spitzensportreform, das Sportfördergesetz und die Zieldebatte strategisch integrieren und kohärent bündeln. Sie soll Zuständigkeiten, Zielsetzungen und Instrumente der Spitzensportförderung bundeseinheitlich definieren und eine langfristige, gemeinwohlorientierte Ausrichtung der nationalen Spitzensportpolitik ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf soziale und materielle Absicherung für Bundeskaderathlet*innen. Der Anspruch soll unabhängig vom Anstellungs- oder Förderstatus gelten und Mindeststandards wie Mutterschutz, Krankenversicherung, Altersvorsorge und finanzielle Förderung abdecken. Die Maßnahme soll existenzielle Risiken für Athlet*innen minimieren und die Grundlage für eine verlässliche, individualisierte Förderung im Spitzensport schaffen.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die strukturelle Weiterentwicklung des Bundesstützpunktsystems auf Grundlage analytischer Kriterien sowie die Einführung eines individualisierten Förderbudgets für Athlet*innen. Das Vorhaben umfasst die Optimierung von Standortentscheidungen, die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und die Schaffung eines zusätzlichen Förderinstruments zur individuellen Umfeldgestaltung. Damit soll eine bedarfsgerechtere und leistungsfördernde Infrastruktur geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die verbindliche Einführung von Tarifverträgen für Trainer*innen im öffentlich geförderten Spitzensport. Künftig soll die tarifvertragliche Bindung Voraussetzung für die Bewilligung staatlicher Fördermittel sein. Damit sollen faire Arbeitsbedingungen, eine angemessene Vergütung sowie die berufliche Attraktivität des Trainerberufs im Leistungssport gestärkt und einheitliche Standards für öffentlich finanzierte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist der Aufbau einer nationalen Integritätsarchitektur für den Spitzensport. Dazu zählen die rechtliche und organisatorische Stärkung des Zentrums für Safe Sport, die Einführung verbindlicher Verfahrensstandards zwischen internen und externen Stellen, bereichsspezifische Datenschutzregelungen sowie eine unabhängige Sportschiedsgerichtsbarkeit. Die Maßnahmen sollen den Schutz von Athlet*innen und die Integrität sportlicher Strukturen sichern.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist der Aufbau einer digitalen Infrastruktur für das Spitzensportsystem. Dazu gehören eine zentrale Athleten-ID zur organisationsübergreifenden Identifikation, die Vereinheitlichung digitaler Prozesse sowie der Aufbau eines Monitoringsystems mit standardisierten Systemkennzahlen und Erfolgsmetriken. Die Maßnahmen sollen Verwaltungsprozesse vereinfachen, die Steuerungsfähigkeit verbessern und die Effektivität der Spitzensportförderung messbar machen.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Mitgliederversammlung des DOSB stellt zehn gleichwertige zentrale Forderungen an die politischen Entscheidungsträger*innen für die Neuwahl des Deutschen Bundestages im Februar 2025 und die darauffolgenden Koalitionsverhandlungen, um die Zukunft des Sports in Deutschland nachhaltig zu entwickeln.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 22.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem geplanten Sportfördergesetz des Bundes sollen die Ziele, Rollen und Zuständigkeiten im Spitzensport sowie das künftige Fördersystem einschließlich der unabhängigen Leistungssportagentur verbindlich geregelt werden. Athleten Deutschland setzt sich in diesem Rahmen u.a. für Folgendes ein: 1) ein Mindestmaß an sozialer und materieller Absicherung für Kaderathlet*innen, 2) verbindliche und hohe Standards für Athletenvertretung, 3) einen Platz für Athleten Deutschland in den Aufsichtsgremien der Leistungssportagentur sowie 4) geordnete Verfahrens- und Clearingwege zum wirksamen Umgang mit Fehlverhalten, defizitären Strukturen und/oder fachlich umstrittenen bzw. falschen Entscheidungen.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 28.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und Errichtung der Sportagentur
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das SpoFöG des Bundes soll erstmalig die Sportförderung als Bundesaufgabe normieren und zudem die Förderung und Steuerung in die Hände einer unabhängigen Sportagentur legen. Die dvs wirkt darauf hin, dass im Bereich "Forschung & Entwicklung" die Universitäten/Hochschulen verantwortlich sind. Die Aspekte von sportwissenschaftlicher Beratung, Wissensmanagement sowie F&E sollen gemeinsam mit den OSPe und den Hochschulen/Universitäten geleistet werden. Zudem plädiert die dvs dafür, dass es für die gesellschaftliche Verwurzelung unabdingbar ist, dass tägliche Bewegung im Kindesalter stattfinden muss. In den Schulen muss durch universitär ausgebildete Sportlehrkräfte Sportunterricht abgehalten werden und neue Talente werden hierdurch gefunden und gefördert.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft am 25.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14499 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
      • 06.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das SpoFöG des Bundes soll erstmalig die Sportförderung als Bundesaufgabe normieren und zudem die Förderung und Steuerung in die Hände einer unabhängigen Sportagentur legen. Die dvs wirkt darauf hin, dass im Bereich "Forschung & Entwicklung" die Universitäten/Hochschulen verantwortlich sind. Die Aspekte von sportwissenschaftlicher Beratung, Wissensmanagement sowie F&E sollen gemeinsam mit den OSPe und den Hochschulen/Universitäten geleistet werden. Zudem plädiert die dvs dafür, dass es für die gesellschaftliche Verwurzelung unabdingbar ist, dass tägliche Bewegung im Kindesalter stattfinden muss. In den Schulen muss durch universitär ausgebildete Sportlehrkräfte Sportunterricht abgehalten werden und neue Talente werden hierdurch gefunden und gefördert.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft am 25.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14499 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
      • 25.10.2024

        • Bundesregierung:

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