Regelungsvorhaben
Aufnahme des Sports als Förderbereich in das LuKIFG
Angegeben von:
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) (R003510)
am
18.08.2025
Beschreibung:
Mit dem gemeinsamen Beschluss vom 18. Juni 2025 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder die Dringlichkeit einer flächendeckenden Sportstättensanierung anerkannt und mit der Erweiterung der Förderzwecke im Sondervermögen entsprechend gewürdigt.
Im aktuellen Gesetzesentwurf zum LuKIFG findet sich die Verwendungsmöglichkeit für Investitionen in die Sportinfrastruktur lediglich in der Gesetzesbegründung. Um den Ländern mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Begründungsgrundlage für die Mittelverwendung im Sportbereich zu geben, halten wir eine Aufnahme direkt in den Gesetzestext für erforderlich und fordern die Bundestagsabgeordneten dazu auf, dass der Sport explizit in die Förderbereiche nach § 3 LuKIFG-E aufgenommen wird.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1085 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Breitensport [alle RV hierzu]
- Profisport [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.07.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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