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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Erneuerbare Energien

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3.773)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für einen investitionsfreundlichen EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien nach 2030 ein. Er fordert verbesserte Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und deren effiziente Integration in das Energiesystem. Der BDEW fordert ein verbindliches EU-weites Ausbauziel für erneuerbare Energien sowie geeignete Rahmenbedingungen zur Stärkung von Versorgungssicherheit, Resilienz und strategischer Souveränität Europas. Zudem setzt sich der BDEW für Regelungen zur Hebung von Flexibilitätspotenzialen für mehr Elektrifizierung und zum Einsatz klimaverträglicher Moleküle ein und fordert den Abbau übermäßiger Detailvorgaben und Unterziele.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Änderungen am Referentenentwurf des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetzes (ÖffEGSanG) ein. Ziel ist die ausdrückliche Verankerung von Contracting, insbesondere Energiespar-Contracting, als zulässiges Umsetzungsinstrument zur Erfüllung der gesetzlichen Energieeinsparverpflichtungen (§ 12). Zudem fordern wir die Anrechnung nachgewiesener und langfristig garantierter Energieeinsparungen aus Contracting-Projekten (§ 17) sowie die Anerkennung entsprechender Nachweisverfahren (§ 19). Darüber hinaus sollen übererfüllte Sanierungs- und Energieeinsparziele auf mehrere Folgejahre angerechnet werden können (§§ 4 und 14).

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 22.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetz zur energetischen Sanierung und Erfassung des Gebäudebe- stands öffentlicher Einrichtungen
    • Adressatenkreis:
      • 19.10.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 22.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der derzeit in Beratung befindlichen Gesetzgebung im Bereich Energiepolitik, insbesondere der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Netzausbaupakets sowie damit verknüpfter Regelungen zur Netz- und Systemsteuerung. Konkret wird darauf hingewirkt, dass in diesen Regelungsvorhaben kein Redispatch-Vorbehalt für neue Anlagen der erneuerbaren Energien verankert wird und stattdessen ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der systemdienliche Flexibilität, dezentrale Erzeugungs- und Speichersysteme sowie deren Aggregation gegenüber pauschalen Netzrestriktionen klar priorisiert.

    • Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 21.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen: Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro, eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro und eine strukturelle Finanzierungslücke, die laut Kabinettsvorlage von 22 Milliarden Euro (2028) über 38 Milliarden Euro (2029) auf 47 Milliarden Euro (2030) anwächst. Zur Konsolidierung sollen künftig Einnahmen aus dem Emissionshandel, die bislang vollständig dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zustanden, teilweise dem Kernhaushalt zugeführt werden – konkret 2,7 Milliarden Euro. Bereits zugesagte Förderungen sollen zwar nicht angetastet werden, doch der Wirtschafts- und Finanzplan des KTF wird erst am 15. Juli im Kabinett beschlossen; erst dann zeigt sich, wo im Detail gekürzt wird.

    • Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 21.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der derzeit in Beratung befindlichen Gesetzgebung im Bereich Energiepolitik, insbesondere der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Netzausbaupakets sowie damit verknüpfter Regelungen zur Netz- und Systemsteuerung. Konkret wird darauf hingewirkt, dass in diesen Regelungsvorhaben kein Redispatch-Vorbehalt für neue Anlagen der erneuerbaren Energien verankert wird und stattdessen ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der systemdienliche Flexibilität, dezentrale Erzeugungs- und Speichersysteme sowie deren Aggregation gegenüber pauschalen Netzrestriktionen klar priorisiert.

    • Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 21.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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