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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Erneuerbare Energien

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3.310)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG ist historisch auf die Förderung und Marktintegration von Anlagen ausgerichtet, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Logik lässt sich jedoch nicht auf die Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme- und Stromversorgung übertragen. Unsere Mitgliedsunternehmen betreiben in der Regel keine nennenswerten Bioenergieanlagen zur Netzeinspeisung. Zukünftige Anlagen werden konsequent so ausgelegt, dass sie der industriellen Selbst- und Direktversorgung dienen.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 23.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 23.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG sollte vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen der Energiewirtschaft zielgerichtet weiterentwickelt werden. Zentrale Ansatzpunkte sind stärkere Anreize für Flexibilitäten, Speicher und neue Geschäftsmodelle sowie eine an EU-Vorgaben angepasste Fördersystematik. Ziel bleibt eine bürgernahe Energieversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien. Regulatorische Schwerpunkte sind u. a. die planungssichere Ausgestaltung von CfD, die Absicherung förderfreier EE-Vermarktung über PPA, standardisierte Netzanschlüsse, begrenzte Pachthöhen für Windflächen, der Erhalt der Südquote, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen und eine effizientere Direktvermarktung für Kleinanlagen.

    • Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 23.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der "Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor" der Bundesregierung ist Teil der Nationalen Wasserstoffstrategie. Er fokussiert sich auf den Hochlauf von Wasserstofftechnologien im Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr und wurde in Teilen zuletzt Anfang 2026 durch Empfehlungen des Nationalen Wasserstoffrates konkretisiert. Die nächste Phase des Wasserstoffhochlaufs muss den Übergang von Pilotprojekten zur industriellen Skalierung ermöglichen. Dafür braucht es heute verlässliche Rahmenbedingungen entlang der gesamten H2-Wertschöpfungskette, die Investitionssicherheit schaffen, marktnahe Strukturen aufbauen, und profitable Geschäftsmodelle etablieren.

    • Bereitgestellt von: Volvo Group Trucks Central Europe GmbH am 23.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die am 31.12.2026 auslaufende beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss durch Novelle verlängert werden. Nach der EU-Strommarkt-Verordnung 2024/1747 ist Deutschland zudem verpflichtet, direkte Preisstützungssysteme in Form zweiseitiger Differenzverträge oder gleichwertiger Systeme mit denselben Auswirkungen für Verträge im Rahmen direkter Preisstützungssysteme für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen einzuführen, die ab dem 17. Juli 2027 geschlossen werden. Hier bedarf es einer planbaren Umsetzung, um einen Fadenriss beim Ausbau von Wind- und Solarenergie zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: wpd onshore GmbH & Co. KG am 22.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hemmnisse durch die Netzbetreiber müssen beseitigt werden. Für die Vergabe von Netzanschlüssen braucht es verbindliche Transparenz nach objektiven Kriterien. Die Ausweisung von sog. „kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten“ (Engpassgebieten) durch die Verteilnetzbetreiber ist abzulehnen. Den Verpflichtungen zum Netzausbau muss zur Auflösung von Engpassgebieten schnellstmöglich nachgekommen und im Fall der Zielverfehlung sanktioniert werden. Projektgenehmigungen sind bis mindestens zwei Jahre über den Zeitraum der Limitierung hinaus einzufrieren, um getätigte Investitionen nicht zu entwerten. Die Einführung eines Redispatch-Vorbehalts ist aus Gründen von Finanzierungs- und Investitionsunsicherheiten abzulehnen.

    • Bereitgestellt von: wpd onshore GmbH & Co. KG am 22.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert Änderungen am EU Grids Package, um Netzplanung, Netzanschluss, Finanzierung und Genehmigung von Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastruktur praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich für konsistente Genehmigungsfristen, wirksame Genehmigungsfiktionen, Erleichterungen bei Umweltprüfungen und Ersatzneubauten sowie einheitliche digitale Verfahren ein. Er fordert nationale Gestaltungsspielräume, eine sachgerechte Einbindung der Netzbetreiber, weniger Bürokratie bei PCI- und PMI-Verfahren sowie investitionsgerechte Regelungen für Netzausbau und Wasserstoffinfrastruktur.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BSH hat die Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2025 für Offshore Wind-Flächen überprüft, die noch nicht bezuschlagt sind. Ziel der heute vorgelegten Änderung ist, die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des FEP im Januar 2025 im Hinblick auf einen effizienten und verstetigten Ausbau der Windenergie auf See zu berücksichtigen. Für die Flächen N-10.1 und N-10.2 werden verschiedene Anpassungsoptionen unter Einbeziehung des sonstigen Energiegewinnungsbereichs SEN-1 vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Flächen N-12.4 und N-12.5 soll nicht im Jahr 2027 erfolgen, damit verschiebt sich auch deren Inbetriebnahme bis auf weiteres. https://wp.bsh.de/blog/2026/06/19/flaechenentwicklungsplan-2025-entwurf-fuer-eine-2-aenderung-veroeffentlicht/

    • Bereitgestellt von: AquaVentus Förderverein e.V. am 21.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 3a CO2KostAufG ein. Die Verpflichtung zur Ausweisung individueller Biogas-Beschaffungskosten soll entfallen. Stattdessen fordert der BDEW eine praxistaugliche, bürokratiearme und rechtssichere Regelung, die Geschäftsgeheimnisse schützt, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand vermeidet und einen einheitlich ermittelten Durchschnittspreis für Biogaszertifikate als Grundlage der Kostenaufteilung ermöglicht. Zudem setzt sich der BDEW dafür ein, Detailregelungen auf Verordnungsebene auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stoßrichtung der Novelle, Vereinfachung für kleine Kommunen, Rechtssicherheit bei der Datenerhebung, ist im Kern nachvollziehbar. Aus stadtplanerischer Sicht zentral problematisch ist jedoch, dass die Novelle die Wärmeplanung weniger als integrierte räumliche Strategie und als Steuerungs-, sondern stärker als Bürokratiereduzierungsinstrument denkt, denn erste grobe Schätzungen gehen von einer Aufwandsreduktion auf nur noch 20 Prozent des vormaligen Aufwands aus. Letztlich stellt sich die Frage, ob damit auch damit ambitionierte Kommunen auf ihrem Weg der regionalen Wertschöpfung und damit Stärkung der lokalen Wirtschafskraft gar gezielt ausgebremst werden, da die Datenlagen oberflächlicher und grober und somit für Wirtschaftlichkeitsberechnungen schwieriger nutzbar werden.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der "Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor" der Bundesregierung ist Teil der Nationalen Wasserstoffstrategie. Er fokussiert sich auf den Hochlauf von Wasserstofftechnologien im Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr und wurde in Teilen zuletzt Anfang 2026 durch Empfehlungen des Nationalen Wasserstoffrates konkretisiert. Die nächste Phase des Wasserstoffhochlaufs muss den Übergang von Pilotprojekten zur industriellen Skalierung ermöglichen. Dafür braucht es heute verlässliche Rahmenbedingungen entlang der gesamten H2-Wertschöpfungskette, die Investitionssicherheit schaffen, marktnahe Strukturen aufbauen, und profitable Geschäftsmodelle etablieren.

    • Bereitgestellt von: cellcentric GmbH & Co. KG am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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