Regelungsvorhaben

Biomasse Verordnung

Angegeben von:
DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. (R001792) am 26.01.2026

Beschreibung:
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Mitgliedstaaten“) sind gemäß durch geänderten Fassung (Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, genannt „RED III“) verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit Energie aus Biomasse auf eine Weise erzeugt wird, bei der übermäßige verzerrende Wirkungen auf den Biomasse-Rohstoffmarkt sowie eine nachteilige Auswirkung auf die biologische Vielfalt, die Umwelt und das Klima minimiert werden. Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 3c RED III keine unmittelbare finanzielle Unterstützung mehr gewähren für die Nutzung von Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie von Stümpfen und Wurzeln für die Energieerzeugung.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2601260004 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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