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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.145)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 3a CO2KostAufG ein. Die Verpflichtung zur Ausweisung individueller Biogas-Beschaffungskosten soll entfallen. Stattdessen fordert der BDEW eine praxistaugliche, bürokratiearme und rechtssichere Regelung, die Geschäftsgeheimnisse schützt, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand vermeidet und einen einheitlich ermittelten Durchschnittspreis für Biogaszertifikate als Grundlage der Kostenaufteilung ermöglicht. Zudem setzt sich der BDEW dafür ein, Detailregelungen auf Verordnungsebene auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich CO2 Capture / CO2 Conditioning und bietet Kunden ein breites Portfolio von Technologien sowie vielfältige Lösungen und Services, um sie bei der Dekarbonisierung von Prozessen und Anlagen zu unterstützen. Gemeinsam mit Partnern engagiert sich Linde in verschiedenen CCUS-Projekten und verfolgt die Entwicklung der Carbon-Management-Strategie (CMS) und die Novellierung des Kohlendioxidspeichergesetzes (KSpG) mit Interesse. Linde setzt sich dafür ein, zügig die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die Entwicklung entsprechender Infrastrukturen und Projekte zu schaffen und Klarheit über den künftigen Regulierungsrahmen für Projekte entlang der CO2-Wertschöpfungskette zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ZVEI setzt sich für eine praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ein. In der Stellungnahme werden Hinweise für notwendige Präzisierungen und Anpassungen im Sinne der Planungssicherheit, Langfristigkeit und Handhabbarkeit der Förderrichtlinie genannt.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 16.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    • Adressatenkreis:
      • 15.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die fehlende gesetzliche Definition des Unternehmensbegriffs im Energieeffizienzgesetz (EnEfG), insbesondere im Hinblick auf die Pflichten zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Die derzeit maßgebliche Abgrenzung erfolgt nach der Verwaltungspraxis des BAFA, wonach die kleinste rechtlich selbständige Einheit als Unternehmen gilt, ohne dass dies gesetzlich klar geregelt ist. Ziel des Vorhabens ist eine Klarstellung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und eine konsistente Anwendung der Schwellenwerte sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 14.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns im Rahmen des Stromversorgungssicherheitsgesetzes (StromVKG) für eine absolut verlässliche und bezahlbare Stromversorgung ein. Da industrielle Textildienstleister im Gesundheitswesen zeitkritische KRITIS-Dienstleistungen erbringen, sind ungeplante Netzschwankungen oder Stromausfälle existenzgefährdend. Der Verband fordert, dass bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen und dem künftigen Kapazitätsmarkt die Kostenbelastung für den energieintensiven Mittelstand strikt begrenzt wird. Zudem fordern wir, dass die im Gesetz vorgesehenen steuerbaren Kapazitäten im Ernstfall vorrangig zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungsinfrastruktur – inklusive der externen Krankenhaus-Wäschereien – eingesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 01.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern im Zuge der EnWG-Novelle (BT-Drs. 21/5440) eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur. Großwäschereien benötigen erhebliche Mengen an Prozesswärme und sind für eine erfolgreiche Dekarbonisierung zwingend auf bezahlbare klimaneutrale Gase angewiesen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass beim Umbau der Netze nicht nur die Großindustrie, sondern auch der dezentrale, systemrelevante Mittelstand direkt an das Wasserstoffnetz angeschlossen wird. Die Transformation darf nicht zu einer Kostenfalle werden; Netzentgelte müssen fair verteilt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wäscheversorgung für Krankenhäuser und Pflegeheime nicht zu gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
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