Stellungnahmen/Gutachten
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2.389 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2.389)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Bundes- und EU-Rechtsrahmen für den Ausbau von E-Lkw-Ladehubs
Der BDEW fordert Änderungen des Bundes- und EU-Rechts für den marktgetriebenen Ausbau von E-Lkw-Ladehubs. Er setzt sich für die Beibehaltung der CO2-Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge, erleichterte KfW-Kredite und eine Stärkung der AFIF-Finanzierung ein. Er fordert die Privilegierung von Ladehubs nach § 35 BauGB, die Öffnung von Flächen der Autobahn GmbH, vereinfachte Genehmigungen und beschleunigte Netzanschlüsse. Zudem fordert er praxistaugliche AFIR-Vorgaben und Erleichterungen im Mess- und Eichrecht. Depotladepunkte sollen für Dritte nutzbar und die dort abgegebenen Strommengen für die THG-Quote anrechenbar sein. Der BDEW fordert die Verstetigung der KsNI-Förderung sowie angepasste Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten, Sonntagsfahrten und Lärmschutz.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.10.2026
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Adressatenkreis:
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20.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens für erneuerbare Energien nach 2030
Der BDEW setzt sich für einen investitionsfreundlichen EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien nach 2030 ein. Er fordert verbesserte Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und deren effiziente Integration in das Energiesystem. Der BDEW fordert ein verbindliches EU-weites Ausbauziel für erneuerbare Energien sowie geeignete Rahmenbedingungen zur Stärkung von Versorgungssicherheit, Resilienz und strategischer Souveränität Europas. Zudem setzt sich der BDEW für Regelungen zur Hebung von Flexibilitätspotenzialen für mehr Elektrifizierung und zum Einsatz klimaverträglicher Moleküle ein und fordert den Abbau übermäßiger Detailvorgaben und Unterziele.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 22.10.2026
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Adressatenkreis:
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02.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG & Netzpaket: Redispatchvorbehalt
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der derzeit in Beratung befindlichen Gesetzgebung im Bereich Energiepolitik, insbesondere der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Netzausbaupakets sowie damit verknüpfter Regelungen zur Netz- und Systemsteuerung. Konkret wird darauf hingewirkt, dass in diesen Regelungsvorhaben kein Redispatch-Vorbehalt für neue Anlagen der erneuerbaren Energien verankert wird und stattdessen ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der systemdienliche Flexibilität, dezentrale Erzeugungs- und Speichersysteme sowie deren Aggregation gegenüber pauschalen Netzrestriktionen klar priorisiert.
- Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 21.10.2026
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Adressatenkreis:
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16.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG & Netzpaket: Redispatchvorbehalt
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der derzeit in Beratung befindlichen Gesetzgebung im Bereich Energiepolitik, insbesondere der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Netzausbaupakets sowie damit verknüpfter Regelungen zur Netz- und Systemsteuerung. Konkret wird darauf hingewirkt, dass in diesen Regelungsvorhaben kein Redispatch-Vorbehalt für neue Anlagen der erneuerbaren Energien verankert wird und stattdessen ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der systemdienliche Flexibilität, dezentrale Erzeugungs- und Speichersysteme sowie deren Aggregation gegenüber pauschalen Netzrestriktionen klar priorisiert.
- Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 21.10.2026
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Adressatenkreis:
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24.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Streichung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Redispatchvorbehalts für Erneuerbare-Energien-Anlagen in kapazitätslimitierten Netzgebieten. Stattdessen soll im Netzpaket ein Rahmen für regional differenzierte, lokale Baukostenzuschüsse als Standortsignal geschaffen werden, dessen Ausgestaltung der Bundesnetzagentur obliegt. Ergänzend soll die systemdienliche Anschlussleistung gestärkt werden, beschränkt auf nachweislich engpassbehaftete Netzgebiete, ansetzend am Netzverknüpfungspunkt, unter ausdrücklicher Zulassung von Flexibilitätsoptionen und ohne die Netzausbaupflicht der Netzbetreiber zu ersetzen.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 21.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens -
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG-Novelle und Netzpaket: kalkulierbare Netzanschlussbedingungen für Erneuerbare
Ziel der Interessenvertretung ist, dass Anschlussbeschränkungen, die Erzeugungsprojekte in ihrer Einspeisung unkalkulierbar machen, durch planbare Rahmenbedingungen ersetzt werden. Für Wind- und Solarvorhaben, die über Jahre unter anderen Bedingungen entwickelt wurden, sollen Übergangsregelungen und Vertrauensschutz vorgesehen werden. Darüber hinaus wird ein verbindlicher Ausbaupfad zu einer vollständig erneuerbaren Energieversorgung sowie ein zügiger Netzausbau gefordert.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 21.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor -
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine praxistaugliche und investitionsfreundliche Umsetzung der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) der EU im Telekommunikationsgesetz. Dabei setzt sich der BDEW u. a. für den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Einführung eines Zugangsverweigerungsrechts, eine Reduktion bürokratischer Meldepflichten und die Beibehaltung freier Entgeltverhandlungen beim Mitnutzungsentgelt ein. Zudem spricht sich der BDEW gegen eine Priorisierung von Stromanschlüssen für Mobilfunkmasten aus und fordert die Berücksichtigung bestehender Infrastrukturen von Energieversorgern beim Mobilfunkausbau.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.10.2026
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Adressatenkreis:
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16.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung und Entbürokratisierung von Konzessionsverfahren
In der Praxis führen die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus den §§ 46 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergeben, sowohl bei den Kommunen als auch bei den Netzbetreibern inzwischen zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Die Anforderungen an rechtmäßige Konzessionsvergaben sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Durch eine optionale De-Minimis-Regelung (Geringfügigkeits-Regel) für kleinere Kommunen unter 5.000 Einwohnern kann eine Vereinfachung und Entbürokratisierung erreicht werden, um den bürokratischen Aufwand und die volkswirtschaftlich vermeidbaren Kosten deutlich zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: EWE NETZ GmbH am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung erfolgt im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit dem Ziel, verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für einen kontinuierlichen und planbaren Ausbau der erneuerbaren Energien sicherzustellen. Im Fokus stehen dabei insbesondere praxisgerechte Ausgestaltungen der Ausbaupfade sowie geeignete regulatorische Rahmenbedingungen für Planung, Genehmigung und Netzintegration, die eine langfristige Projektplanung sowie die Umsetzung von Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien unterstützen.
- Bereitgestellt von: Max Bögl Stiftung & Co. KG am 13.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor -
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: