Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190077 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung bzw. Aufhebung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs im AMNOG-Bewertungsprozess

Bei zugelassenen Orphan Drugs wird der Zusatznutzen im Rahmen des AMNOG als belegt anerkannt, solange eine jährliche Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro nicht überschritten wird. Die ATSE setzt sich dafür ein, diese Umsatzschwelle ganz abzuschaffen bzw. sie zumindest auf 50 Millionen Euro - und damit auf den Stand von vor dem GKV-FinStG - anzuheben. Zudem sollte die Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises erfolgen.

Bereitgestellt von:
RPP Deutschland GmbH (R002601) am 24.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu dieser Stellungnahme/diesem Gutachten (1)

  1. Auftrag

    Die zum Zweck der beauftragten Interessenvertretung ausgeübten Tätigkeiten umfassten Outreach zu Lobbyregister-relevanten Personen, Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie das Schreiben von Positionspapieren.

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):

    Betraute Personen (3):

    1. Selina Hohensee
    2. Niklas Burg
    3. Nora Klein
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