Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (67)
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- Angegeben von: Visa Europe Management Services Limited, German Branch am 24.09.2024
- Beschreibung: Wir begleiten die Überarbeitung der PSD und die Einführung der Payment Services Regulation auf deutscher Ebene. Hierbei liegt unser Fokus insbesondere auf der geplanten Ausweitung der Vorgaben zu Open Banking. Zusätzlich beobachten wir die geplanten Anpassungen der Sicherheitsvorgaben bei Betrugsprävention und Secure Customer Authentication (SCA).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kunden sollen die Möglichkeit haben, mit ihrer bankeigenen Bezahlanwendung mit dem NFC-Industriestandard bei Gatekeepern bezahlen zu können.
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 24.05.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung von § 17 Abs. 1 ZAG abzielt. Mit dem Regelungsvorhaben soll die europarechtliche Vorgabe aus der Richtlinie (EU) 2015/2366 zur insolvenzsicheren Verwahrung von Geldbeträgen für Zahlungsvorgänge im Kontext der nationalen Regelung im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und des Insolvenzrechts erreicht werden. Die bestehende Regelung begründet mit Blick auf die insolvenzrechtlichen Grundsätze im Kontext der Unmittelbarkeit von Treuhandvermögen ein Rechtsrisiko, dass eine Beeinträchtigung des Schutzes der Interessen der Zahlungsdienstnutzer zur Folge haben kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regen wir dringend die..., ...Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 lit. c ZAG beinhaltet. Formulierungsvorschlag..., ...neuer § 17 Abs. 1 Satz 4 ZAG und § 17 Abs. 1 Satz 5 ZAG aufgenommen werden (Änderungen..., ...Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 lit. c ZAG fallen sämtliche Geldbeträge..., ...§ 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZAG vorgesehen. Allerdings ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.09.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung verschiedener Regelungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz abzielt. Mit dem Regelungsvorhaben sollen unter anderem die europarechtlichen Vorgaben der Vorordnung (EU) 2024/886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie eine Anpassung der insolvenzsicheren Verwahrung von Geldbeträgen für Zahlungsvorgänge im Kontext der nationalen Regelung im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und des Insolvenzrechts erreicht werden. Es sollen eine konforme Umsetzung der Vorordnung (EU) 2024/886 und die Sicherstellung der Insolvenzsicherheit der Geldbeträge für Zahlungsvorgänge erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... einem Zahlungskonto des ZAG-Instituts mit Eigenmitteln..., ...das bisherige Dilemma für ZAG-Institute, dass die vor..., ... der Zahlungssysteme den ZAG-Instituten die für die ..., ...Unterdeckung, auf die das ZAG-Institut keinen Einfluss..., ...internen Buchhaltung der ZAG-Institute gewährleistet..., ...E-Geld-Inhaber in § 17 Abs. 1 Satz 4 ZAG-neu den ZAG-Instituten ..., ...(vgl. § 17 Abs. 1 Satz 4 ZAG-neu). Richtig müsste ..., ...§ 35 ZAG eine weitere Klarstellung..., ...§ 21 Abs. 2 ZAG enthaltenen Tatbestände..., ... Caspar/ Terlau/ Walter, ZAG, 3. Auflage, § 27 ZAG, ..., ...das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk..., ... § 57a Abs. 1 ZAG-neu nicht als Anzeigepflicht des ZAG-Instituts gegenüber der..., ...Voraussetzungen des § 57a Abs. 1 ZAG-neu durch ein ZAG-Institut..., ...ZAG ebenfalls einer Anzeigepflicht der ZAG-Institute gegenüber der..., ... können. Den ZAG-Instituten sind die angewendeten..., ...57a Abs. 2 ZAG-neu in der vorliegenden..., ...§ 18 ZAG sicherzustellen. Die nicht..., ...Verstoßes gegen § 17 Abs. 1 ZAG oder § 18 ZAG rechtfertigen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 12.10.2025
- Beschreibung: Mit dem Referentenentwurf sollen unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland gestärkt und bürokratische aufsichtliche Prozesse abgebaut werden. Die in Artikel 41 beabsichtigten Erweiterungen der Rechtslage sehen jedoch ein "Gold-Plating" im Verhältnis zu europäisch harmonisierten Regelungen sowie zusätzliche bürokratische Prozesse vor. Mit der Stellungnahme wird auf diesen Widerspruch hingewiesen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 39 – Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung - verfolgte..., ...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG-neu) als für die Zahlungs- und E-Geld-Institute (ZAG-Institute) besonders relevant..., ...Deutschland im Segment der ZAG-Institute nicht gefördert..., ...die von den organisierten ZAG-Instituten operativ angewendet..., ...das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk..., ... die Fortentwicklung der ZAG-MaRisk, die im Übrigen ..., ...§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZAG entspricht dem Wortlaut..., ...§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZAG in der bis zum 12. Januar..., ... Caspar/ Terlau/ Walter, ZAG, 3. Auflage, § 27 ZAG, ..., ...Erteilung der Erlaubnis als ZAG-Institut in der Regel mindestens..., ...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-E) umgesetzt, als Spezialgesetz..., ...beeinträchtigt den Status der ZAG-Institute in Deutschland..., ...§ 28 Abs. 1 Nr. 1 und 1a ZAG-neu verwiesen. Vorsorglich...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Bitkom engagiert sich für die finanzielle Unterstützung des Startup-Ökosystems. Dazu gehören der Ausbau von staatlichen Förderprogrammen wie dem Zukunftsfonds, EXIST, INVEST und dem German Accelerator sowie die Bereitstellung von Mitteln für ein KI-Voucher. Zusätzlich setzt sich der Bitkom für die Anpassung der Anlageverordnung ein, um institutionellen Investoren, wie Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Auch sollte die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Schlüsseltechnologien sowie im Bereich DefTech weiter ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung des § 17 Abs. 1 ZAG zur Sicherung von Kundengeldern..., ...Level Playing Field zwischen ZAG-Instituten und anderen ..., ...Neuregelung führt dazu, dass ZAG-Institute zukünftig das..., ... dies bisher § 17 Abs. 1 ZAG sowie die Verwaltungspraxis..., ...Insoweit hatten deutsche ZAG-Instituten Nachteile gegenüber...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 28.11.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 28.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) hat ein Zahlungsdienstleister..., ...der Text des § 62 Abs. 4 ZAG der guten Ordnung halber...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung.
Aktiv vom 27.11.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) hat ein Zahlungsdienstleister..., ...der Text des § 62 Abs. 4 ZAG der guten Ordnung halber...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 27.11.2024 bis 02.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) hat ein Zahlungsdienstleister..., ...der Text des § 62 Abs. 4 ZAG der guten Ordnung halber...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 27.11.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) hat ein Zahlungsdienstleister..., ...der Text des § 62 Abs. 4 ZAG der guten Ordnung halber...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, den Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung zu erleichtern und das Verfahren zu entbürokratisieren. Der Verband begrüßt den Ansatz der Entbürokratisierung und das Ziel, durch die vorgeschlagenen Regelungen zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Schlichtungsstellen beizutragen, sieht aber in Bezug auf einzelne Bestimmungen noch Nachbesserungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) hat ein Zahlungsdienstleister..., ...der Text des § 62 Abs. 4 ZAG der guten Ordnung halber...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 27.11.2024 bis 08.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) hat ein Zahlungsdienstleister..., ...der Text des § 62 Abs. 4 ZAG der guten Ordnung halber...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im Referentenentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) hat ein Zahlungsdienstleister..., ...der Text des § 62 Abs. 4 ZAG der guten Ordnung halber...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 09.09.2024
- Beschreibung: Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2 KWG, § 27 Abs. 1 Nr. 5 ZAG, BaFin AuA BT: Kreditinstitute..., ...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) Problem/Belastung: - ..., ...Kreditinstitute – sind nach § 45 ZAG verpflichtet, eine Schnittstelle..., ... auf die PSR sollte § 45 ZAG gestrichen werden. - Als..., ...Folgemaßnahme wären auch §§ 46, 47 ZAG zu streichen. Aufwand ..., ...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) Problem/Belastung: - ..., ...Kreditinstitute – sind nach §§ 48, 50 ZAG verpflichtet, eine Schnittstelle..., ...die PSR sollten §§ 48, 50 ZAG ergänzt werden um eine ..., ...Risiken gemäß § 53 Abs. 2 ZAG Zuständige(s) Ministerium..., ...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) Problem/Belastung: - ..., ... – sind nach § 53 Abs. 2 ZAG verpflichtet, der Bundesanstalt..., ...Anwendungsbeginn des gegen-wärtigen ZAG. Allerdings beanstandete..., ...Jahresbericht nach § 53 Abs. 2 ZAG an die BaFin übermittelt..., ...der PSR sollte § 53 Abs. 2 ZAG gestrichen werden. - Das...
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...das WpIG, das KWG und das ZAG als separate Gesetze ..., ... dem WpHG, den WpIG, dem ZAG oder dem KWG sinnvoll. ..., ...bzw. § 7 Abs. 1 Satz 2-5 ZAG verwiesen. Diese beinhalten..., ... CRR-Kreditinstitute und ZAG-Institute explizit ausgeschlossen...
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 24.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...das WpIG, das KWG und das ZAG als separate Gesetze für..., ... dem WpHG, den WpIG, dem ZAG oder dem KWG sinnvoll. ..., ...bzw. § 7 Abs. 1 Satz 2-5 ZAG verwiesen. Diese beinhalten..., ... CRR-Kreditinstitute und ZAG-Institute explizit ausgeschlossen...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert, dass der Finanzplatz Deutschland wesentlich gestärkt wird um private Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Ziel muss sein, dass in Deutschland mehr Venture Capital investiert wird. Dazu müssen auch die Voraussetzungen für Börsengänge deutscher Start Ups verbessert werden. Wesentlich ist zudem der Abbau von Bürokratie in der Finanzregulierung sowie eine praxisgerechte Aufsicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...StoFöG) 6 Zu Artikel 47 (ZAG) Im aktuellen Entwurf ..., ...verschiedene Paragrafen des ZAG angepasst (u. a. §§ 24,...
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- Angegeben von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Lieferando setzt sich dafür ein, den Gesamtbetrag für steuerfreie Essenszuschüsse ab 2025 anzuheben. Dies soll durch eine paritätische Verteilung erfolgen und jährlich auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichermaßen an die Inflation angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Die Ausgabe ..., ...Sachbezugswerten mit dem ZAG, ersatzlos gestrichen werden...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...das WpIG, das KWG und das ZAG als separate Gesetze für..., ... dem WpHG, den WpIG, dem ZAG oder dem KWG sinnvoll. ..., ...bzw. § 7 Abs. 1 Satz 2-5 ZAG verwiesen. Diese beinhalten..., ... CRR-Kreditinstitute und ZAG-Institute explizit ausgeschlossen...
-
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...das WpIG, das KWG und das ZAG als separate Gesetze ..., ... dem WpHG, den WpIG, dem ZAG oder dem KWG sinnvoll. ..., ...bzw. § 7 Abs. 1 Satz 2-5 ZAG verwiesen. Diese beinhalten..., ... CRR-Kreditinstitute und ZAG-Institute explizit ausgeschlossen...
-
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 19.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...das WpIG, das KWG und das ZAG als separate Gesetze für..., ... dem WpHG, den WpIG, dem ZAG oder dem KWG sinnvoll. ..., ...bzw. § 7 Abs. 1 Satz 2-5 ZAG verwiesen. Diese beinhalten..., ... CRR-Kreditinstitute und ZAG-Institute explizit ausgeschlossen...
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 17.06.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...das WpIG, das KWG und das ZAG als separate Gesetze für..., ... dem WpHG, den WpIG, dem ZAG oder dem KWG sinnvoll. ..., ...bzw. § 7 Abs. 1 Satz 2-5 ZAG verwiesen. Diese beinhalten..., ... CRR-Kreditinstitute und ZAG-Institute explizit ausgeschlossen...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom fordert eine an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientierte Ausgestaltung des kommenden EU-Forschungsrahmenprogramms „FP10“. Für die Ausgestaltung des 10. FP sind aus Sicht des Bitkom eine ausreichende finanzielle Ausstattung in Höhe von 200 Mrd. Euro, die Ausrichtung auf anwendungsorientierte Forschung, die Einbindung der Unternehmen in die Gestaltung der Forschungsausschreibungen sowie eine bürokratiearme Ausgestaltung zentral.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtssicherheit für das ZAG schaffen: Die unter HEU..., ...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) stehen, falls der Konsortialführer...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2025
- Beschreibung: Vereinfachung der Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (PrüfbV) sowie des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes (KWG und WpHG), insbesondere: Streichung von Prüfungsanforderungen mit fehlender materieller Relevanz, Zulassung von zentralen Prüfungen von Dienstleistern bei verbundstrukturierten Instituten, Ausdehnung des Prüfungsturnus bei bestimmten Themen, stärkere Risikoorientierung bei Prüfungen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) Arbeitsgruppe Weniger ...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.06.2025
- Beschreibung: Vereinfachung der Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (PrüfbV) sowie des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes (KWG und WpHG), insbesondere: Streichung von Prüfungsanforderungen mit fehlender materieller Relevanz, Zulassung von zentralen Prüfungen von Dienstleistern bei verbundstrukturierten Instituten, Ausdehnung des Prüfungsturnus bei bestimmten Themen, stärkere Risikoorientierung bei Prüfungen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) 1 2 Arbeitsgruppe...