Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (191)
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Novellierung des Windenergie auf See Gesetzes (WindSeeG)
Aktiv vom 05.12.2025 bis 09.12.2025
- Angegeben von: Prof. Dr. Martin Skiba am 05.12.2025
- Beschreibung: Sinnvolle Novellierung des Windenergie auf See Gesetzes (WindSeeG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Anpassung der Offshore-Wind-Ausschreibungen im WindSeeG
Aktiv vom 20.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: EWE AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme einer Bewertung der Gebote anhand eines bindenden Flexibilitätskonzepts in das WindSeeG, um Netzengpassmaßnahmen abzufedern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Forderungen zur Anpassung des WindSeeG Fachaustausch zur Optimierung..., ...Offshore-Windenergie im WindSeeG 3 Bisher: 8,5 GW ..., ...Fristen und Pönalen im WindSeeG 16 -der Gebotswertzahlungen..., ... -Zudem Klarstellung WindSeeG, dass auch und unmittelbar...
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- Angegeben von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 08.04.2025
- Beschreibung: Austausch mit BMUV und weiteren Stakeholdern über Mittelverwendung der Meeresnaturschutzkomponente nach § 58 WindSeeG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Solarpaket: Beschleunigung und Rahmenbedingungen Ausbau Wind- und PV EEG/WindSeeG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung -
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu reformieren, denn...
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- Angegeben von: bp Offshore Wind Deutschland GmbH (JERA Nex bp) am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Meilensteine und Fristen im WindSeeG sollen flexibilisiert werden, um Projekte effizienter zu gestalten. Außerdem sollen von den Meilensteinen abhängige Fristen angepasst werden, um Komplexität zu vermeiden und um eine sichere und auskömmliche Betriebsphase zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3078
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1491, 21/2075, 21/2146 Nr. 1.14 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BT-Drs. 21/3078
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wasserstoff-Leitprojekt TransHyDE am 20.06.2024
- Beschreibung: Für das WassBG sollte durch eine Kurzanalyse ein Impuls zum beschleunigten Aufbau von Wasserstoffimportterminals gegeben werden. Hierzu wurde das LNGG als Vorbild zur Einkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren herangezogen. Durch eine weitere Kurzanalyse zur systemdienlichen Erzeugung von grünem Wasserstoff sollten Ausgestaltungsmöglichkeiten und grundlegende Wirkweisen einer noch zu erarbeitenden Verordnung auf Grundlage des § 96 Abs. 9 WindSeeG aufgezeigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmen von § 96 Nr. 9 WindSeeG BMWK wird ermächtigt..., ...komplementär zu § 96 Nr. 9 WindSeeG ausgestaltet wird und..., ...Vorzugsgebieten nach § 96 Nr. 9 WindSeeG: Über die Festlegung...
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Bremen e.V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Die Ausbauziele für Windenergie auf See müssen auf ein naturverträgliches Niveau reduziert werden. Der weitere Ausbau der Windenergie auf See muss schrittweise erfolgen. Die Naturschutzstandards inkl. der Umweltverträglichkeitsprüfung auf Projektebene müssen wieder hergestellt werden. Konkret: Reduzierung der deutschen Ausbauziele im WindSeeG für Windenergie auf ein naturverträgliches Maß.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EnWG zusammen mit § 81 WindSeeG 2023 Im Zuge der letzten WindSeeG-Novelle wurde die Realisierungsfrist..., ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WindSeeG ist der bezuschlagte ..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 zudem ein Nachweis..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG die Frist zur Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG vorgenommen werden: ..., ...EnWG zusammen mit § 81 WindSeeG 2023 Im Zuge der letzten WindSeeG-Novelle wurde die Realisierungsfrist..., ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WindSeeG ist der bezuschlagte ..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 zudem ein Nachweis..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG die Frist zur Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG vorgenommen werden: ..., ...EnWG zusammen mit § 81 WindSeeG 2023 Im Zuge der letzten WindSeeG-Novelle wurde die Realisierungsfrist..., ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WindSeeG ist der bezuschlagte ..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 zudem ein Nachweis..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG vorgenommen werden: ...
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Änderungen zur nationalen Umsetzung der RED III ins WindSeeG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 21.08.2025
- Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
- Beschreibung: - 2023 bezuschlagte Offshore Wind Flächen wurden entspr. § 8a des WindSeeG zu Beschleunigungsflächen erklärt. Es muss Klarheit hergestellt werden, dass die Untersuchungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für diese Flächen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. - Durchführung von Untersuchungen zur Durchführung einer UVP - Wahlfreiheit für Entwickler
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikels 15c RED III (§8a im WindSeeG) erklärt sind. § 72a ..., ...ungleich. Während das WindSeeG für die Entwickler verbindliche..., ...des Zuschlages (vgl.: WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 1..., ... Satz 1 Nr. 1 lit. b) WindSeeG (Einreichung der zur ..., ...12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5..., ...gemäß §81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf mindestens ..., ... der Zuschlagsentzug (WindSeeG §82 Absatz 3 Nr. 5). Das WindSeeG lässt der BNetzA diesbezüglich..., ...Problem: Nach § 58 Abs. 3 WindSeeG i. V. m. § 23 Abs. 1a WindSeeG sind Entwickler verpflichtet...
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- Angegeben von: Vestas Deutschland am 10.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Deckelung der Gebotskomponenten im WindSeeG im Gebotsverfahren bei der Ausschreibung von nicht zentral vorentwickelten Projekten und bei zentral vorentwickelten Projekte respektive die Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Difference) zur gesicherten Finanzierung von Offshore-Windenergie Projekten. Ziel ist die Stärkung der Planungssicherheit für Projektentwickler, damit Finanzierungskosten sinken und der Kostensenkungsdruck auf die Hersteller von Windenergieanlagen und deren Zulieferer nicht weiter steigt sondern mehr Luft zur nötigen Skalierung der Produktion lässt. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine umfassende Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG), um die Investitionssicherheit im Offshore-Bereich zu stärken. Ziel ist es, durch die Einführung zweiseitiger inflationsindexierter CfDs, die Anpassung der Leistungsdichten im Flächenentwicklungsplan sowie realistische Realisierungsfristen ein funktionierendes und markttaugliches Ausschreibungssystem zu schaffen. Der BDEW fordert, die für 2026 geplanten Ausschreibungen zu verschieben, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beihilferechtlich tragfähig und planbar zu gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...umfassende Reform des WindSeeG und des Weiteren Offshore-Rechtsrahmens..., ...würde. 2. Umfassende WindSeeG-Reform bis Mitte 2026..., ...Termin-verschiebung sollte das WindSeeG bis Mitte 2026 grundlegend..., ...fortgeschrieben werden. Die WindSeeG-Reform sollte sich an..., ...beihilfe-rechtlicher Genehmigung der WindSeeG-Reform sollte im Juli..., ...Eckpunktepapiers zur Reform des WindSeeG Oktober – November..., ...Offshore-Wind-Rechtsrah-mens (WindSeeG, EnWG), des Flächenentwicklungsplans..., ...Umsetzung der umfassenden WindSeeG-Reform (siehe Kapitel..., ...Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG 2023 und § 17d EnWG pragmatisch...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine umfassende Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sowie weiterer offshore-relevanter Regelungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit, Effizienz und Realisierungsfähigkeit. Er setzt sich ein für die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfDs) als neues Förderinstrument, eine Reduktion der Bebauungsdichte zur Steigerung der Volllaststunden, eine Reform des Ausschreibungsdesigns sowie für eine gesetzliche Ermöglichung kombinierter Anschlusskonzepte für Offshore-Elektrolyse. Der BDEW fordert zudem praxistaugliche Anpassungen der Realisierungsfristen und Bedingungen für den Weiterbetrieb bestehender Offshore-Windparks.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
................3 1 Das WindSeeG 2023 ist reformbedürftig..., ...Seite 4 von 24 1 Das WindSeeG 2023 ist reformbedürftig..., ...Windenergie-auf-SeeGesetz - WindSeeG) 2023 und der weitere..., ...werden. Das ursprüngliche WindSeeG aus dem Jahr 2017 sowie..., ...Prioritäten setzen als das WindSeeG 2023. Ein Abgleich der..., ...neuen Absatz 6 in § 21 WindSeeG 2023. Die Nummerierung..., ...Satz 2 in § 54 Absatz 1 WindSeeG 2023 einzufügen: „(1..., ...qualitativen Kriterien im WindSeeG 2023 ermöglichen keine..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 zudem ein Nachweis..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 vorgenommen werden..., ...Regelung des § 82 Abs. 3 WindSeeG 2023 folgt derzeit bei..., ...umzuwandeln. § 82 Abs. 3 WindSeeG 2023 sollte daher wie..., ...geknüpft ist, sind im WindSeeG 2023 mehrere Meilensteine..., ...§ 81 Absatz 2 Nr. 1 a WindSeeG) zu einer Pönale von ..., ... regeln § 84 und § 85 WindSeeG 2023 nur, dass Zuschläge..., ... Regelungen nach § 81 WindSeeG 2023 und § 17d, e EnWG..., ...Regelung könnte im § 15 WindSeeG 2023 bzw. in den § 34..., ... Rahmenbedingungen im WindSeeG 2023 fokussieren die ..., ...zeitnahe Anpassung des WindSeeG 2023 unter anderem bzgl..., ... die Zielvorgaben des WindSeeG prüfen. Zugleich ist...
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- Angegeben von: TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH am 18.10.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Realisierungsfrist nach § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Grundsätzlich stellen das WindSeeG und das EnWG einen guten..., ...Gleichwohl erfolgte die letzte WindSeeG-Novelle unter Voraussetzungen..., ...zu werden, sollte das WindSeeG daher nicht als statisch..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate. ..., .... Begründung In der WindSeeG-Novelle von 2020 wurde..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG wäre wie folgt vorzunehmen...
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- Angegeben von: Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH am 27.05.2025
- Beschreibung: Beim WindSeeGesetz wird darauf hingewirkt, das Auktionsdesign für die Ausschreibung von Windparkflächen auf See so zu ändern, dass künftig nach dem sog. "Contract for Differences" Modell ausgeschrieben wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: European Energy Exchange AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des Ausschreibungsdesigns für Wind auf See mit demdynamischen Gebotsverfahren und der zweiten Gebotskomponente nach §§ 21-23 WindSeeG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wurde im Rahmen der WindSeeG-Novelle 2022 das neue..., ...Vorschlag zur Novelle des WindSeeG als Chance für den schrittweisen..., ...wie es im aktuellen WindSeeG vorgesehen ist, als die..., .... 14 Nach §81 II 1b WindSeeG müssen Betreiber die ..., ...Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Die EEX begrüßt ausdrücklich..., ... und der angestrebten WindSeeG-Novelle auf die genannten...
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- Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 06.08.2025
- Beschreibung: Derzeit erlaubt das Windenergie-auf-See-Gesetz nur begrenzt die Nutzung von Offshore-Windenergie zur Wasserstoffproduktion. Studien zeigen jedoch, dass in entfernten Zonen der AWZ ein kombinierter Strom- und Wasserstoffanschluss volkswirtschaftlich vorteilhafter ist. Ein Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes schafft die rechtlichen Grundlagen für solche kombinierten Anschlusslösungen. So wird die Offshore-Wasserstoffproduktion gefördert, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Zudem wird mit dem Vorschlag ein effizienter, integrierter Rechtsrahmen für eine nationale und grenzüberschreitende Wasserstoffinfrastruktur geschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verein zur Förderung des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg e.V. am 27.05.2025
- Beschreibung: Beim WindSeeGesetz wird darauf hingewirkt, das Auktionsdesign für die Ausschreibung von Windparkflächen auf See so zu ändern, dass künftig nach dem sog. "Contract for Differences" Modell ausgeschrieben wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Mäßigung der Folgen, wenn bereits ausgewiesene Gebiete in Beschleunigungsgebiete umdeklariert werden (§ 6a WindBG und § 8a WindSeeG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 14.10.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Realisierungsfrist für Offshore-Windparks nach § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Grundsätzlich stellen das WindSeeG und das EnWG einen guten..., ...Gleichwohl erfolgte die letzte WindSeeG-Novelle unter Voraussetzungen..., ...zu werden, sollte das WindSeeG daher nicht als statisch..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate. ..., .... Begründung In der WindSeeG-Novelle von 2020 wurde..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG wäre wie folgt vorzunehmen...
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will „systemdienliche Elektrolyseure“ auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG fördern. Gemäß des Haushaltsentwurfs ist die Umsetzung vorgesehen. Der Förderrahmen ist jedoch noch nicht konkretisiert. >> Die schnelle Vorlage und Umsetzung des Förderprogramms “systemdienliche Elektrolyseure” auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG für nationale Wasserstoffziele ist unerlässlich. >> Elektrolyseure im Süden Deutschlands müssen als systemdienlich und damit förderfähig anerkannt werden. >> Eine zum Elektrolyserförderprogramm kombinierbare OPEX Förderung wäre notwendig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 82/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023 -
BT-Drs. 20/10296
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023
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BR-Drs. 82/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...“ auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG fördern. Gemäß des Haushaltsentwurfs..., ...” auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG für nationale Wasserstoffziele...
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des Ausschreibungsdesigns, Erhalt der Meeresschutzkomponente
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.01.2025
- Beschreibung: Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wichtigen Ausbauziele im WindSeeG sollten die Flächen noch..., ...Offshore-Elektrolyse-Projekte im WindSeeG unbedingt ermöglicht ..., ... die Zielvorgaben des WindSeeG prüfen. Ko-Nutzungsflächen..., ...Windenergie-auf-SeeGesetz (WindSeeG). Bis 2030 sollen hierdurch..., ...Klimaschutz (BMWK) aus dem WindSeeG ist festgehalten, dass..., ...Ausschreibungen nach § 96 Nr. 9 im WindSeeG sollen auf Kriterien ..., ...Ausschreibungen nach § 96 WindSeeG hat der BDEW bereits ..., ... werden, die dem § 96 WindSeeG gerecht wird. In den ..., ... an anderer Stelle im WindSeeG verankert. 3 Kriterien..., ...Ausschreibungen nach § 96 Nr. 9 im WindSeeG nach Kriterien verläuft..., ...Ausschreibungsrunde nach § 96 Nr. 9 des WindSeeG eine solche Analyse durchgeführt...
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- Angegeben von: TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH am 30.12.2024
- Beschreibung: Die Konsequenzen aus der Nicht-Einhaltung der letzten Realisierungsfrist (Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft von 95 % der bezuschlagten Gebotsmenge) führt nicht nur zur Zahlung von Pönalen, sondern es droht auch der Zuschlagsentzug (WindSeeG §82 Absatz 3 Nr. 5). Das WindSeeG lässt der BNetzA diesbezüglich im Wortlaut keinen Spielraum. Die BNetzA ist verpflichtet bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen den Zuschlag zu entziehen. Wir empfehlen stattdessen eine „Kann“-Lösung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AquaVentus Förderverein e.V. am 20.03.2024
- Beschreibung: Der AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem eine Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes ermöglicht wird. Weiterhin ist es zu befürworten, dass die Errichtung von Anlagen für die Wasserstofferzeugung auf See mit Blick auf das zukünftige Energiegesamtsystem im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das passende Auktionsdesign, das den erheblichen Risiken der ersten Projekte Rechnung trägt, ist eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf dieser Technologie. Damit ist die Realisierung der Projekte auf den SEN-1 Flächen und der Abtransport der Mengen über eine europäisch angebundene nationale Sammelpipeline sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: AquaVentus Förderverein e.V. am 16.04.2024
- Beschreibung: Schaffung eines passenden Auktionsdesign, das den erheblichen Risiken der ersten Projekte Rechnung trägt und somit eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf dieser Technologie bildet. Es ist die Realisierung der Projekte auf den SEN-1 Flächen und der Abtransport der Mengen über eine europäisch angebundene nationale Sammelpipeline sicherzustellen. Daneben braucht es für den Aufbau der Lieferkette einen verbindlichen Ausbaupfad. Dieser beginnt mit einem verlässlichen Zeitplan für die anstehenden SEN-1 Auktionen und reicht bis zur Optionierung weiterer Flächen in der AWZ von 10 Gigawatt für die Offshore-Elektrolyse im „AquaVentus- Zielgebiet“, dem Entenschnabel.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):