Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (9)
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- Angegeben von: Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) am 13.06.2026
- Beschreibung: Der BDKJ begleitet das Gesetzgebungsverfahren zum Reservestärkungsgesetz aus einer jugend-, bildungs- und friedensethischen Perspektive. Das Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für junge Menschen in der Reserve fair und verlässlich zu gestalten. Im Zentrum stehen dabei: - Der gesetzliche Schutz von Bildungsbiografien durch verlässliche Zurückstellungsgründe für Auszubildende und Studierende (§ 10 ResG). - Die Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Alltag junger Menschen durch den Abbau proaktiver Meldepflichten und damit verbundener Bußgeldrisiken (§ 23, § 42 ResG). - Die Digitalisierung und Entbürokratisierung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens (§ 2 KDVG). - Der Schutz der zivilen Lebensbiografie bei der Festlegung von Höchstgrenzen für verpflichtende Reservedienste (§ 6 ResG).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen (vgl. § 1 Abs. 7 ArbPlSchG-E) bei Reservedienstleistungen, die zeitlich von längerer Dauer sind, sind nicht ausreichend und müssen nachgebessert werden. Der Grundsatz, Reservedienstleistungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers durchzuführen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das vorgesehene Anhörungsrecht der Arbeitgeber vor Erlass eines Heranziehungsbescheides gemäß § 16 Abs. 1 ResG-E ist nicht ausreichend. Arbeitgeber sollten künftig umfassend in die Entscheidungsprozesse und das Verfahren der Unabkömmlichstellung (vgl. § 11 ResG-E) eingebunden werden. Die Systemrelevanz des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft in Krisenzeiten sollte stärker berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Auslandsverwendung nach § 5 Abs. 3 ResG-E keine Erstattung des..., ...Vorschrift des § 16 Abs. 3 ResG-E greifen würde. Unberücksichtigt..., ...Heranziehungsbescheides gemäß § 16 Abs. 1 ResG-E bietet hierfür keinen..., ... gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2 ResG-E bis zur Vollendung des..., ...Regelung des § 16 Abs. 2 ResG-E, mit der die Zustellfrist..., ...kann nach dem neuen § 17 ResG-E eine Heranziehung ohne..., ... Zwar sieht § 16 Abs. 2 ResG-E grundsätzliche eine Zustellung..., ...Regelung des § 10 Abs. 6 Nr. 1 ResG-E zur Zurückstellung von..., ...Dienstgrad“ (vgl. § 4 Abs. 2 ResG-E) oder die Bestimmung ..., ...weiterentwickeln Das in § 11 ResG-E normierte Verfahren zur..., ...regeln (vgl. § 11 Abs. 2 ResG-E). Wichtig ist, dass...
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- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 07.07.2026
- Beschreibung: Beschäftigten, die für den Betrieb der Luftrettung und die Aufrechterhaltung der luftgestützten Notfall-, Intensivtransport- und der Zivil- und Katastrophenhilfe erforderlich sind, müssen bereits in Friedenszeiten verbindlich als unabkömmlich eingestuft werden. Grundsätzlich appellieren wir an den Gesetzgeber, am bewährten Modell der sog. „doppelten Freiwilligkeit“ festzuhalten und Reservistinnen und Reservisten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zu Reservedienstleistungen heranzuziehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Reservisten (§ 1 Nr. 1 ResG-E). Die Besatzung unserer..., ...Reservedienstleistung (§§ 4, 5 ResG-E) würden die Durchführung..., ...Reservistengesetz (nachfolgend ResG-E) die ADAC Luftrettung..., ...der Referentenentwurf zum ResG-E in geltendes Recht umgesetzt..., ... geben wird (§ 4 Abs. 1 ResG-E), ist eine umfassende Neuregelung des ResG verbunden, da wesentliche..., ...dem SG angepasst und ins ResG überführt werden. Die durch..., ...Kalenderjahr andauern (§ 6 ResG-E), was eine deutliche ..., ...68 SG in den neuen § 11 ResG-E. Es wird eine dringend..., ...Unabkömmlichstellungsverfahrens (künftig § 11 ResG-E) dem Grunde nach an...., ...unabkömmlich im Sinne des § 11 ResG-E eingestuft werden. Dieser..., ...Verwaltungsbehörde (§ 11 Abs. 2 ResG-E) getroffen wird und ..., ...Unabkömmlichstellung (§ 11 Abs. 3 ResG-E) durch Rechtsverordnung..., ...auszugleichen sind (§ 11 Abs. 3 ResG-E), Rechtsschutzmöglichkeiten...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 09.09.2026
- Beschreibung: Arbeitgeber werden verpflichtet, Mitarbeiter für festgelegte Übungszeiten freizugeben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V. am 02.10.2026
- Beschreibung: Der DMB unterstützt das Ziel, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken, fordert beim Aufbau der "Neuen Reserve" aber mehr Schutz für KMU, die Ausfälle von Fachkräften kaum kurzfristig ausgleichen können. Verpflichtende Heranziehungen im Frieden sollen nur subsidiär zulässig sein, die Vorlauffrist für Bescheide soll von acht auf zwölf Wochen steigen. Darüber hinaus fordert der Verband mit Blick auf das Reservestärkungsgesetz gesetzlich klare, auf kleine Betriebe zugeschnittene Kriterien für Zurückstellung und Unabkömmlichstellung, einen realitätsnahen Ausgleich direkter und mittelbarer Ausfallkosten, einen eigenen Schutz für Solo-Selbstständige und Freiberufler, digitale One-Stop-Verfahren sowie eine verpflichtende Evaluierung spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Amprion GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (41):
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (34):
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- Angegeben von: 50Hertz Transmission GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (51):
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- Angegeben von: TransnetBW GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (67):