Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2611050003
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Reserve darf nicht zulasten der Einsatzfähigkeit des zivilen Bevölkerungsschutzes erfolgen.
Beschäftigten, die für den Betrieb der Luftrettung und die Aufrechterhaltung der luftgestützten Notfall-, Intensivtransport- und der Zivil- und Katastrophenhilfe erforderlich sind, müssen bereits in Friedenszeiten verbindlich als unabkömmlich eingestuft werden. Grundsätzlich appellieren wir an den Gesetzgeber, am bewährten Modell der sog. „doppelten Freiwilligkeit“ festzuhalten und Reservistinnen und Reservisten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zu Reservedienstleistungen heranzuziehen.
Bereitgestellt von:
ADAC Luftrettung gGmbH (R003423)
am
05.11.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.10.2026 an:
-
Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.05.2026 Federführendes Ministerium: BMVg [alle SG hierzu]
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]