Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. am 27.06.2025
- Beschreibung: Die DGVT setzt sich ein für Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt. Psychotherapeut*innen sollten in §4 Abs. 1 KKG ebenfalls als Berufsgruppe aufgeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gestärkt werden. Psychotherapeut*innen sollen in §4 Absatz 1 KKG explizit als Berufsgruppe genannt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Stiftung Familienorientierte Nachsorge Hamburg SeeYou am 16.07.2025
- Beschreibung: SeeYou setzt sich für die Umsetzung des 2022 vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesentwurfs zur Stärkung der Frühen Hilfen ein. Dies erfordert eine Änderung des KKG, um die Bundesstiftung Frühe Hilfen dauerhaft mit zusätzlichen Mitteln auszustatten.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/2912
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
-
BT-Drs. 20/2912
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Auridis Stiftung gGmbH am 23.06.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf thematisiert die unzureichende finanzielle Ausstattung der Netzwerke Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs.4 KKG. Seit 2014 wurden hierfür jährlich 51 Millionen Euro bereitgestellt, ohne Anpassung an gestiegene Bedarfe, Kosten oder Inflation. Ursachen sind unter anderem ein deutlicher Anstieg der Zielgruppe (Kinder unter 3 Jahren), wachsende psychosoziale Belastungen in Familien sowie steigende Personal- und Sachkosten. Die Länder fordern daher eine dauerhafte Erhöhung und regelmäßige Anpassung der Mittel (Dynamisierung).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/2912
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
-
BT-Drs. 20/2912
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Erlass des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Aktiv vom 11.06.2024 bis 17.09.2025
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Hauptregelungsgegenstand ist ein Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG), welches die gesetzliche Verankerung der Struktur einer*eines Unabhängigen Bundesbeauftragten mit einem dort angesiedelten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission bilden würde. Zudem sind Änderungen im SGB VIII (neue Aufgabe „§ 9b Aufarbeitung“, Veränderungen an den Datenschutz-/Finanzierungs- und Qualitätsentwicklungsnormen) und KKG (medizinische Kinderschutz-Hotline) vorgesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Artikel 1 (Gemeinsam-gegenKindesmissbrauch-Gesetz UBSKMG), des Artikel 2 (Änderungen des SGB VIII) und des Artikel 3 (Änderungen im KKG) müssen aus systemischer Sicht dahingehend geprüft werden, inwieweit tatsächlich Strukturen geschaffen werden, die systemübergreifend eine gelingende Kooperation zwischen Akteur:innen des Gesundheitswesen, der öffentlichen und freien Jugendhilfe und weiterer beteiligter Institutionen zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und Wechsel- und Nebenwirkungen auf verschiedenen Ebenen angemessen berücksichtigen. Des Weiteren ist eine Berücksichtigung von Beteiligungsrechten der Betroffenen zu prüfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 3 (Änderungen im KKG) müssen aus systemischer..., ...Artikel 3 „Änderungen des KKG“ - § 6 „Beratung im medizinischen..., ...Bundeskinderschutzgesetz in § 8a und § 4 KKG vorgesehenen bundeseinheitlichen..., ...Schwachstellen birgt der neue § 6 KKG in der Fassung des Referent...
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass Psychotherapeut*innen als eigene Berufsgruppe berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzung § 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG). Damit einhergehend..., ... (Ergänzung § 6 Absatz 3 KKG). Die konkreten Änderungsvorschläge..., ... § 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG wird wie folgt ergänzt:...
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie zur weiteren Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sollen Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gestärkt werden; eine forschungsbasierten Berichtspflicht eingeführt werden; Interessen von Menschen, die in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt und Ausbeutung betroffen sind oder waren, stärker verfolgt werden; Aufarbeitungsprozesse in Deutschland fortentwickelt werden; Unterstützungsleistungen zur individuellen Aufarbeitung sichergestellt werden; Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz weiter gestärkt werden. Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen soll gesetzlich verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Information im Kinderschutz (KKG) - Die EKD und Diakonie..., ...Frage, wie sich der neue § 6 KKG zu § 8b SGB VIII verhält..., ... entspräche eher der vom KKG ohnedies intendierten Stärkung...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.07.2024
- Beschreibung: Angehörigen von Gesundheitsberufen u.a. soll eine Meldung von Verdachtsfällen für sexuellen Kindesmissbrauch oder Ausbeutung wie bisher möglich sein. Sie sollen jedoch nicht hierzu verpflichtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 145/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung)
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BR-Drs. 145/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... insbesondere § 4 Abs. 3 KKG). Sie sollen unverzüglich...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Schaffung einer Überbrückungsfinanzierung für die Medizinische Kinderschutzhotline für das Jahr 2025; Klarstellung, dass sich die von den überörtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu entwickelnden Grundsätze und Maßstäbe ausschließlich auf das „berechtige Interesse“ beschränken; Verzicht auf die veraltete Bezeichnung „Entbindungspfleger“; Änderungen bei der erforderlichen Qualifikation der beratenden Ärztinnen und Ärzte und der Facharztbezeichnungen, insbesondere Verzicht auf die Regelung nach der die Tätigkeit als beratende Fachkraft an den Erwerb eines Zertifikates einer Fachgesellschaft gebunden ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...3 (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG-E) ......................., ... Artikel 3 (§ 6 Absatz 3 KKG-E) ......................., ...Information im Kinderschutz (KKG) eine zentrale und dann..., ...Regelung des § 5 Absatz 2 KKG verhält, der bereits Beispiele..., ...3 (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG-E) A) Beabsichtigte Neuregelung..., ... (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG-E). B) Stellungnahme der..., ... Artikel 3 (§ 6 Absatz 3 KKG-E) A) Beabsichtigte Neuregelung Gemäß § 6 Absatz 3 KKG-E soll die Beratung von...
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Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Paritätische Gesamtverband begrüßt das Vorhaben des BMFSFJ, die Struktur und Auftrag der UBSKM und die Rechter Betroffener von sexualisierter Gewalt weiter gesetzlich zu stärken. Besonders die Regelung zur Ausweitung der Verpflichtung der Vorhaltung von Kinderschutzkonzepten in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe wird begrüßt. Zu einzelnen Regelungen gibt es aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes jedoch Verbesserung anzumerken. So sind die Fragen zu den Aufbewahrungsfristen von Fallakten anders zu bewerten bzw. die vorgesehene Rolle der BZgA zur Beratung und Begleitung der Erstellung von Kinderschutzkonzepten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14784
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13183 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BT-Drs. 20/14784
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Information im Kinderschutz (KKG) wirft aus Sicht des Paritätischen..., ... somit der Intention des KKG, welche nicht explizit ..., ...Information im Kinderschutz (KKG) wirft aus Sicht des Paritätischen..., ... somit der Intention des KKG, welche nicht explizit ...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 06.12.2024
- Beschreibung: Gefordert werden ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz und eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Im Referentenentwurf zur Suizidprävention fehlen wesentliche Themenfelder, insbesondere eine klare Zuordnung, wie bereits vorhandene und gut funktionierende Strukturen der Suizidpräventionsangebote und deren Fortbestand finanziell gesichert werden sollen, nicht zuletzt auch um Doppelstrukturen zu vermeiden. Eine Stärkung der Suizidprävention ist Voraussetzung für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Bei der Regelung der Suizidhilfe ist das vom BVerfG genannte Schutzkonzept entscheidend, erforderlich sind ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote. Die Mitwirkung bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungssystematik aus § 4 KKG nicht ohne Weiteres über-zeugt..., ...Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 4 KKG. Offen bleibt letztlich..., ...Soweit die Vorschrift an § 4 KKG anknüpft, ist auch nicht...
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt, den in der Anlage 1 zum SGB V genannten Leistungsgruppen die vom Krankenhaus erbrachten Behandlungsfälle zuzuordnen. Im KHVVG ist zudem vorgesehen, dass auf Grundlage der zugewiesenen Leistungsgruppen die Vorhaltevergütung des jeweiligen Krankenhauses ermittelt wird. Die Leistungsgruppenzuweisung ist daneben auch für die Vergütung der Krankenhausleistungen nach DRG-Fallpauschalen relevant. Da eine eindeutige Fallzuordnung zur Leistungsgruppe Geriatrie mit den heutigen Ordnungskriterien nicht sachgerecht möglich ist, wird vorgeschlagen, den neuen OPS-Kode 1-772 „Umfassendes geriatrisches Assessment (CGA)“ zu integrieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Prozeduren in den OPS des KKG, da er für ökonomische ...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.01.2025
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer befürchtet starke Beeinträchtigung der vertrauensvollen Patienten-Arzt-Beziehung durch die Verpflichtung der Krankenkassen zum Einstellen der Abrechnungsdaten in die ePA ihrer Versicherten. Sie regt daher, eine andere Vorgehensweise an. Aus Sicht der Bundesärztekekammer sollten die Abrechnungsdaten zunächst nur für Patienten selbst in ihrer ePA sichtbar sein und nicht per se für alle an der Behandlung Beteiligten. Patienten sollten dann explizit erst in einem zweiten Schritt diese Daten für Weitere sichtbar machen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...4 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 KKG). Das gilt auch, um die...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Stärkung der Suizidprävention durch konkrete Maßnahmen; Informations- und Aufklärungskampagnen zur Tod; Koordination der Suizidprävention zwischen Bund, Ländern und lokalen und regionalen Netzwerken der Suizidprävention; Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung; Prävention von assistiertem Suizid; Sicherstellung der Finanzierung niedrigschwelliger psycho-sozialer Beratungs- und Krisendienste (auch Online wie z.B. [U25]); Forschung zu Todesursachen; Einführung eines Suizidregisters; Maßnahmen zur effektiven Methodenrestriktion
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14987
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
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BT-Drs. 20/14987
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Die Vorschrift ist § 4 KKG nachgebildet, der unter..., ...Unterschiede zwischen § 4 KKG und § 5, so dass eine Übertragbarkeit..., ...umstrittenen Regelung des § 4 KKG) vor dem Zuständigkeitsproblem...
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- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung und auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Information im Kinderschutz (KKG) und dem Kin-der- und Jugendhilfegesetz...
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- Angegeben von: Stiftung Familienorientierte Nachsorge Hamburg SeeYou am 16.07.2025
- Beschreibung: SeeYou setzt sich für die Umsetzung des Antrags mehrerer Bundestagsfraktionen zur Unterstützung von Kindern psychisch oder suchtkranker Eltern ein. Dies umfasst die dauerhafte Erhöhung der Mittel für die Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie die Einbindung von Lotsendiensten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12089
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen
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BT-Drs. 20/12089
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Auridis Stiftung gGmbH am 23.06.2025
- Beschreibung: Der Antrag mehrerer Bundestagsfraktionen zielt darauf ab, Kinder psychisch oder suchtkranker Eltern besser zu unterstützen - eine Gruppe, die etwa jedes vierte Kind in Deutschland umfasst. Die Fraktionen fordern unter anderem die Umsetzung eines kommunalen Gesamtkonzepts für koordinierte Hilfesysteme sowie eine Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes im Hinblick auf seelische Gesundheit und Familienorientierung. Auch betonen sie die Notwendigkeit, die Mittel für die Frühen Hilfen dauerhaft zu erhöhen, um ein flächendeckendes, bedarfsorientiertes Angebot sicherzustellen. Zudem wird die Bedeutung der Einbindung von Lotsendiensten hervorgehoben, die in bestehende Angebote vermitteln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14786
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/12089 - Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen
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BT-Drs. 20/14786
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anlehnung an § 4 Absatz 1 KKG nochmals betont, dass die..., ...Konfliktlösungsmöglichkeiten (z. B. § 4 KKG) oder 1 Nach einem gegenwärtig..., ...4 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 KKG). Das Nichteinstellen der...
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- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Einbringen von Fachwissen zur Lage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Forderungen nach Nennung von Aufarbeitung von geschehener Gewalt speziell für diese Gruppe, Kooperation mit vorhandenen medizinischen Kinderschutzstrukturen, Nennung des Zusammenhangs mit anderen Gewaltformen, Benennung von Fachärzt*innen für Kinderchirurgie in die Gruppe der „Experten im Kinderschutz“ in "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen".
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Die inklusive Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes muss bis 2028 umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss die gesamte Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand erfolgen. SGB VIII und SGB IX sollen für die Anspruchsberechtigten zusammengeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Eckiger Tisch e.V. am 23.09.2024
- Beschreibung: Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. Der Verein unterstützt das Gesetzesvorhaben und insbesondere die Verankerung von UBSKM, Betroffenenrat und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Optimierungspotenzial wird insbesondere dahingehend gesehen, Unterstützungs- und Beratungsbedarfe für Betroffene sowie das Themenfeld Aufarbeitung im Gesetzesvorhaben zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 14.06.2024
- Beschreibung: wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Maßnahmen, Materialien und Medien des BZgA sowie Beratung in adressatengerechter Art und Weise. Erweiterung der im SGB VIII-E geregelten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten aufs SGB IX sowie Erweiterung der Qualitätssicherungspflichten auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Durch die im Gesetz verankerte Beratungspflicht und die unabhängige Aufarbeitungskommission werden keine Parallelstrukturen zu Ombudsstellen geschaffen, daher müssen sie beibehalten werden. Erstellung von mindestens zwei Berichten des Unabhängigen Bundesbeauftragten in jeder Legislaturperiode.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Ziele der gemeinsamen Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe, des Deutschen Caritasverbandes und der Deutschen Ordensobernkonferenz zum Referentenentwurf: Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) durch gesetzliche Absicherung und Stärkung des Amtes; stärkere ressortübergreifende Befugnisse für den/die Unabhängige/n Bundesbeauftragte/n oder Unabhängiger Bundesbeauftragter; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2024
- Beschreibung: Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leistungsträgern (§ 3 Abs. 1 und 2 KKG) zu organisieren, sofern..., ...Regelung trifft (§ 3 Abs. 3 KKG). 3.1.2 Inklusive Inobhutnahme...