Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (5)
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das GüKG regelt neben der EU-RL 1071/2009 in Deutschland die Voraussetzungen der Erteilung einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr an Unternehmen. Im Rahmen der Erteilung einer Lizenz durch die zuständige Landesbehörde kam es entsprechend der Vorschriften des GüKG in der Vergangenheit stets zu einer Anhörung der Verbände des Verkehrsgewerbes auf Landesebene. Ein vom BMDV vorgelegter Gesetzesentwurf sah zwischenzeitlich die ersatzlose Abschaffung des Anhörungsrechts vor. Der BGL setzt sich für die Beibehaltung des Anhörungsverfahren ein. Denn die Verbände des Verkehrsgewerbes verfügen über die notwendige Kenntnis über die wirtschaftlichen Begleitumstände des die Lizenz beantragenden Unternehmens. Daher ist eine Beteiligung der Verbände auf Landesebene von großem Vorteil.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 392/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze -
BT-Drs. 20/12776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
-
BR-Drs. 392/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Post AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Streichung der verpflichtenden Angabe der Bruttomasse der beförderten Güter im Frachtbegleitdokument.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 392/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze -
BT-Drs. 20/12776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
-
BR-Drs. 392/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 18.06.2024
- Beschreibung: Elektro-Lieferfahrzeuge haben ein höheres Grundgewicht als solche mit Verbrennungsmotor. Die Batterie macht bei 3,5 Tonnen Fahrzeug rund 600 Kilogramm aus. Es gibt zwar eine Ausnahmegenehmigung, dass E-Transporter mit einer Auflastung gemäß dem Mehrgewicht des alternativen Antriebs, aber nicht mehr als 4,25 Tonnen, auch wie ein 3,5 Tonen Fahrzeug mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung erstreckt sich nicht auf weitere Regelungen, so dass Pflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz erfüllt werden müssen, z. B. Fahrtenschreiber, Stellen eines Verkehrsleiters, Nachweis einer Betriebsstätte etc. Fahrzeuge, die Möbel in Wohngebieten ausliefern, müssen so die gleichen Anforderungen erfüllen wie LKW auf Autobahnen. Das bremst die Umstellung auf E-Mobilität.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass bei der Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) neue Melde- und Informationspflichten vermieden werden, die für Personenkraftverkehrsunternehmen einen bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Statt dessen wird empfohlen, einen automatischen Datenabruf zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1498
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
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BT-Drs. 21/1498
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA begrüßt die geplante Anpassung von Gewichten und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge. Besonders wichtig sind die Erhöhungen bei Gewichten und Abmessungen für alternative Antriebe und emissionsfreie Fahrzeuge sowie die gegenseitige Anerkennung von EMS-Kombinationen im grenzüberschreitenden Verkehr. Notwendig sind zusätzliche Gewichtsregelungen aufgrund der Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen, um den Nutzlastverlust durch Komponenten wie Batterien zu vermeiden. Klärungsbedarf besteht bei der Gewichtsverteilung und Achslasten für Anhänger. Auch Anpassungen der Fahrzeughöhe für intermodalen Transport und aerodynamische Komponenten sind erforderlich. Eine europaweite Informations- und Kommunikationslösung ist nötig, um nationale Vorschriften zugänglich zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):