Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605210030 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben

Elektro-Lieferfahrzeuge haben ein höheres Grundgewicht als solche mit Verbrennungsmotor. Die Batterie macht bei 3,5 Tonnen Fahrzeug rund 600 Kilogramm aus. Es gibt zwar eine Ausnahmegenehmigung, dass E-Transporter mit einer Auflastung gemäß dem Mehrgewicht des alternativen Antriebs, aber nicht mehr als 4,25 Tonnen, auch wie ein 3,5 Tonen Fahrzeug mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung erstreckt sich nicht auf weitere Regelungen, so dass Pflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz erfüllt werden müssen, z. B. Fahrtenschreiber, Stellen eines Verkehrsleiters, Nachweis einer Betriebsstätte etc. Fahrzeuge, die Möbel in Wohngebieten ausliefern, müssen so die gleichen Anforderungen erfüllen wie LKW auf Autobahnen. Das bremst die Umstellung auf E-Mobilität.

Bereitgestellt von:
IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (R002456) am 21.05.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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