Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605210030
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
Elektro-Lieferfahrzeuge haben ein höheres Grundgewicht als solche mit Verbrennungsmotor. Die Batterie macht bei 3,5 Tonnen Fahrzeug rund 600 Kilogramm aus. Es gibt zwar eine Ausnahmegenehmigung, dass E-Transporter mit einer Auflastung gemäß dem Mehrgewicht des alternativen Antriebs, aber nicht mehr als 4,25 Tonnen, auch wie ein 3,5 Tonen Fahrzeug mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung erstreckt sich nicht auf weitere Regelungen, so dass Pflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz erfüllt werden müssen, z. B. Fahrtenschreiber, Stellen eines Verkehrsleiters, Nachweis einer Betriebsstätte etc. Fahrzeuge, die Möbel in Wohngebieten ausliefern, müssen so die gleichen Anforderungen erfüllen wie LKW auf Autobahnen. Das bremst die Umstellung auf E-Mobilität.
Bereitgestellt von:
IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (R002456)
am
21.05.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle SG hierzu]