Regelungsvorhaben
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20 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (20)
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- Angegeben von: Heimstaden Germany am 31.03.2026
- Beschreibung: Heimstaden setzt sich dafür ein, dass die im Referentenentwurf vorgesehene Regulierung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten zielgenau, rechtssicher und praktikabel ausgestaltet wird. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter vor finanzieller Überforderung zu schützen sowie Planbarkeit für die langfristige Vermietung und Anreize, Kalkulier- und Finanzierbarkeit für Erhalt, Modernisierung und insbesondere den Neubau von Wohnraum zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der IVD strebt Anpassungen am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (BT-Drs. 21/6807) an. Starre Fristen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch sollen entfallen oder flexibilisiert werden. Beim Möblierungszuschlag soll die gesonderte Ausweisung genügen; zusätzliche prozentuale Grenzen werden abgelehnt. Auf die geplante Begrenzung von Indexmieten und die generelle Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen soll verzichtet werden. Die Wertgrenze des vereinfachten Modernisierungsverfahrens und die Kappungsgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen sollen dynamisiert werden. Die Klarstellung zu § 566 BGB wird unterstützt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete...
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- Angegeben von: Wunderflats GmbH am 23.02.2026
- Beschreibung: Anpassung des Gesetzesentwurfs im Sinne der Streichung der starren Frist für "Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch" sowie Anpassung der Regelungen zur Berechnung des Möblierungszuschlags hinsichtlich der besseren Berücksichtigung von Instandhaltung und Anschaffungskosten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.04.2026
- Beschreibung: Das Ziel der Interesseneinflussnahme besteht darin, den Mieter*innenschutz zu stärken und soziale Risiken im Wohnbereich zu reduzieren. Konkret soll erreicht werden, dass Schutzlücken im Mietrecht geschlossen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten wirksam begrenzt werden, damit Mieter*innen verlässlicher vor steigenden Wohnkosten, Armut und Verdrängung geschützt sind. Gleichzeitig zielt die Interessenvertretung darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen zu schaffen, um ihre Wohnsituation stabiler zu gestalten. Insgesamt soll dadurch Wohnungslosigkeit präventiv verhindert und der Zugang zu bezahlbarem, sicherem Wohnraum langfristig gesichert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.03.2026
- Beschreibung: Das Ziel der Interesseneinflussnahme besteht darin, den Mieter*innenschutz zu stärken und soziale Risiken im Wohnbereich zu reduzieren. Konkret soll erreicht werden, dass Schutzlücken im Mietrecht geschlossen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten wirksam begrenzt werden, damit Mieter*innen verlässlicher vor steigenden Wohnkosten, Armut und Verdrängung geschützt sind. Gleichzeitig zielt die Interessenvertretung darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen zu schaffen, um ihre Wohnsituation stabiler zu gestalten. Insgesamt soll dadurch Wohnungslosigkeit präventiv verhindert und der Zugang zu bezahlbarem, sicherem Wohnraum langfristig gesichert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete...
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- Angegeben von: Zeitwohnwerk UG am 07.08.2026
- Beschreibung: Der seit über 30 Jahren bestehende, spezialisierte und sehr gut funktionierende möblierte Mietmarkt soll durch neue Gesetzgebungsvorhaben nicht beschädigt oder in seiner Funktion beeinträchtigt werden. Die Versorgung der realen Nachfrage am möblierten Mietmarkt soll nicht behindert oder verhindert werden. Den Vermietern soll die Bereitstellung von Mietwohnungen für das möblierte Wohnen auf Zeit nicht erschwert oder unmöglich gemacht werden. Insbesondere: die geplante Definition des vorübergehenden Bedarfs soll sich flexibel nach dem Bedarf der Mieter richten oder auf mind. bis zu 12 Monate erweitert werden; die geplante Definition der zulässigen Höhe des Möblierungszuschlags soll investitionsfreundlicher gestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 01.04.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung damit die entsprechenden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag aufgreift und bewertet den vorgelegten Entwurf als absolut wichtigen und längst überfälligen Schritt hin zu einem verbesserten Mieterschutz. Gleichzeitig setzt sich der DMB für Nachbesserungen ei, damit die Reform Mieter:innen spürbar und dauerhaft entlastet. Die vorgesehenen Regelungen zu Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen sowie zur Schonfristzahlung adressieren zentrale Probleme des Wohnungsmarkts, müssen jedoch an mehreren Stellen präzisiert und verschärft werden, um den Mietmarkt zu stabilisieren und wirksamen Schutz sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßen wir insbesondere Regelungen zur Schonfristzahlung, zur Begrenzung von Indexmieten sowie zu Möblierungszuschlägen als wichtige Beiträge zur Prävention von Wohnungsverlusten. Zugleich fordern wir die Ausgestaltung der Schonfristregelung, die Begrenzung von Kurzzeitvermietung sowie die Anwendung der Mietpreisbremse. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Mieterschutzes und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Indexmiete (keine Begrenzung der Änderungen auf 3,5%). Beibehaltung der Wirksamkeit der (hilfsweisen) ordentlichen Kündigung bei Zahlungsverzug der Mietenden. Keine gesetzliche Definition der "Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauchs" als solche mit einer Dauer von maximal 6 Monaten. Keine gesetzliche Vermutung für die Begrenzung der Höhe des Möblierungszuschlags auf 5% der Wohnungsmiete. Übergangsregelung für die Geltendmachung der Kosten des Heizungstauschs bei der Staffelmiete. Im Fall der Begrenzung der Veränderung von Indexmieterhöhungen: Bestandsschutz für bestehende Mietverträge.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Mr. Lodge GmbH - Wohnen auf Zeit | Immobilienverkauf am 06.03.2026
- Beschreibung: Austausch mit der Politik über den unverzichtbaren positiven Lösungsbeitrag, den das möblierte Wohnen auf Zeit insbesondere für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte leistet; mit dem Ziel - dass der seit über 30 Jahren bestehende, spezialisierte und sehr gut funktionierende möblierte Mietmarkt durch neue Gesetzgebungsvorhaben nicht beschädigt oder in seiner Funktion beeinträchtigt wird - dass die Versorgung der realen Nachfrage am möblierten Mietmarkt nicht behindert oder verhindert wird - dass den potentiellen Vermietern, insbesondere den Privatvermietern, die Bereitstellung von Mietwohnungen für das möblierte Wohnen auf Zeit nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Mr. Lodge GmbH - Wohnen auf Zeit | Immobilienverkauf am 02.07.2026
- Beschreibung: verschärfte Regulierung des möblierten Wohnen auf Zeit
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Die geplanten Änderungen im Mietrecht sollen den Mieterschutz stärken und bestehende Regelungen klarer gestalten. Künftig soll die Ausnahme vom Mieterschutz bei vorübergehender Vermietung auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Bei möblierten Wohnungen darf nur noch ein am Zeitwert der Möbel orientierter Zuschlag verlangt werden. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten auf höchstens 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Zudem sollen Mieter ihre Wohnung trotz ordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs behalten können, wenn sie die Mietschulden vollständig nachzahlen. Außerdem wird die Wertgrenze für vereinfachte Modernisierungsverfahren auf 20.000 Euro angehoben und es sollen rechtliche Unsicherheiten bei Mietspiegeln und Eigentumsanteilen beseitigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Ziel ist Vermeidung der mietpreisrechtlichen Überregulierung. Vorprüfung zu Fehllenkungseffekten mietpreisrechtlicher Regulierung nachholen, Mietpreisbremse abschaffen, Starre Sechsmonatsfrist für Kurzzeitvermietungen vermeiden, hilfsweise auf 18 Monate verlängern, Neuregelung zum Möblierungszuschlag streichen, hilfsweise Anpassung des pauschalierten Möblierungszuschlags auf mindestens 20 Prozent, Auskunftspflicht zur Möblierung streichen- hilfsweise sanktionsfreie Nachholung ermöglichen, Kappungsgrenze bei Indexmieten vermeiden, hilfsweise Anpassung auf mindestens 6 Prozent mit Möglichkeit der Nachholung in Folgejahren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Hohe Regelungsdichte in der Bauleitplanung vermeiden -Handlungsfähigkeit der Kommunen gewährleisten, Digitalisierung der Bauleitplanverfahren bundesweit gewährleisten, Kommunale Vorkaufsrechte beschränken
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 03.07.2026
- Beschreibung: Steigende Wohn- und Energiekosten und eine verstärkte Gefahr des Wohnungsverlustes sind seit Jahren ein erhebliches Problem dar. Besonders betroffen sind finanziell belastete oder überschuldete Menschen, die nur über geringe oder keine finanziellen Spielräume verfügen. Wir setzen uns hier dafür ein, den mietrechtlichen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken und insbesondere die Situation finanziell besonders belasteter Personen angemessen zu berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aareal Bank AG am 24.03.2026
- Beschreibung: Abgrenzung von Wohnungsteilmärkten, welche gezielt zur Schaffung von zusätzlichem, kleinteiligem und vorübergehend verfügbarem Wohnraum umgesetzt und für spezielle Zielgruppen entwickelt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 10.03.2026
- Beschreibung: Der ZIA teilt das Anliegen der Bundesregierung, dass Wohnen bezahlbar sein muss, und unterstützt grundsätzlich das Ansinnen, bestimmte Ausnahmen der Mietpreisbremse zu präzisieren. Als große Herausforderung der Bundesregierung sieht der ZIA, den Schutz sozial Bedürftiger und gleichzeitig ein investitionsfreundliches Umfeld für den Wohnungsbau sicherzustellen. Der vorliegende Referentenentwurf wird aus ZIA-Sicht dem Ausgleich zwischen den Interessen der Mietenden und Vermietenden nicht gerecht. Es bedarf der folgenden Anpassungen, um die Interessen besser auszubalancieren:
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Micro-Living BML e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung im Rahmen des Referentenentwurfs zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vom 6. Februar 2026 ist die Anpassung der geplanten Regulierungen für das Segment Micro-Living. Konkret bezweckt wird eine gesetzliche Definition und Bereichsausnahme für voll ausgestattete Micro-Living-Apartments (bis 45 qm) und Studentenwohnheime in § 549 Abs. 3 BGB. Weiterhin zielt die Einflussnahme auf die Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer in § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB auf bis zu 12 beziehungsweise 36 Monate. Zudem wird eine Modifikation der geplanten Deckelung von Indexmieten in § 557b Abs. 4 BGB sowie eine Änderung der Bemessungsgrundlage für den Möblierungszuschlag (Anschaffungswert statt Miete) in § 556d Abs. 1a BGB angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten. Mietende sollen auch durch die Regulierung der Indexmieten und Einführung der Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen geschützt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete...