Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (17)
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Wir regen an, die von der DGSD vorgesehenen Spielräume zeitnah national zu nutzen und die EdB im EinSiG gesetzlich zu ermächtigen, die verfügbaren Finanzmittel für präventive Maßnahmen zu verwenden, um den Ausfall eines Kreditinstituts zu verhindern (Art. 11 Abs. 3 DGSD), und die verfügbaren Finanzmittel im Rahmen eines einzelstaatlichen Insolvenzverfahrens auch zur Finanzierung von Maßnahmen zur Wahrung des Zugangs von Einlegern zu gedeckten Einlagen zu verwenden (Art. 11 Abs. 6 DGSD). Zudem regen wir an, neben den präventiven und alternativen Maßnahmen, die Möglichkeit einer aufsichtlichen Vorfeldmaßnahme gesetzlich zu verankern, wonach die BaFin die Höhe der entschädigungsfähigen Einlagen unter anderem zum Schutz der Finanzmittel der EdB beschränken kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...alternativen Maßnahmen (DGSD/EinSiG) Lobbyregister-Nr. R001458..., ...Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), der nach §§ 23 Abs. 1, 22 Abs. 2 EinSiG die Aufgaben und Befugnisse..., ... nutzen und die EdB im EinSiG gesetzlich zu ermächtigen...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die vorgeschlagenen Änderungen in dem Referentenentwurf, die die Beitragssätze zur Berechnung der EdW-Jahresbeiträge reduziert und für eine erhebliche Entlastung der der EdW zugeordneten Unternehmen führt. Dennoch sehen wir nach wie vor die Notwendigkeit, die Finanzierung der EdW generell unter Berücksichtigung der gesetzlichen und europäischen Vorgaben für ein Anlegerentschädigungssystem grundlegend zu überprüfen und regen eine weitere Überprüfung der Finanzierungsvorschriften der EdW im Anlegerentschädigungsgesetz an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Neunte Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einlagensiche- rungsgesetz (EinSiG) werden bei der EdB (und..., ...CRR-Kreditinstitute im EinSiG und für EdW-Institute ..., ...Vergleich der Vorgaben des EinSiG und des AnlEntG jedoch..., ...nicht der Fall, soweit im EinSiG nur Verbindlichkeiten ..., ...Finanzierungsvorgaben im EinSiG weiterer Klarstellungsbedarf...
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Eine Haftungsgemeinschaft kann nur dann für mehr Stabilität sorgen, wenn es sich um möglichst homogene Gruppen mit ähnlichem Risikoprofil und Geschäftsmodell handelt. Weitet man die Haftungsgemeinschaft auf die gesamte EU aus, schafft dies Fehlanreize zu Lasten der Finanzstabilität. Denn Institute und Finanzdienstleister würden dazu verleitet, höhere Risiken einzugehen und diese auf die Haftungsgemeinschaft zu verlagern. Die Lektion aus der Finanzkrise 2008 war, dieses als ‚moral hazard‘ bezeichnete Verhalten durch konsequente Anwendung des Haftungsprinzips (Risiko = Verantwortung) in Zukunft zu vermeiden. Seit Jahrzehnten haben sich dezentrale Sicherungssysteme wie die genossenschaftliche Institutssicherung als effektives Mittel zum Schutz der Einlagen von Bankkunden erwiesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7353
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Banken und Sparkassen vor Ort schützen
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BT-Drs. 20/7353
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Sicherungssystem des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken soll nicht in ein vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung eingebunden werden. Die bestehenden nationalen gesetzlichen Strukturen, die die Besonderheiten der entsprechenden Bankenmärkte berücksichtigen, sollen erhalten bleiben und nicht im Rahmen einer europäischen Einlagensicherung harmonisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe soll nicht in ein vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung eingebunden werden. Die bestehenden nationalen gesetzlichen Strukturen, die die Besonderheiten der entsprechenden Bankenmärkte berücksichtigen, sollen erhalten bleiben und nicht im Rahmen einer europäischen Einlagensicherung harmonisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Bei einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa brauchen Institutssicherungssysteme strukturelle Ausnahmen. Das Vertrauen der Einleger und die Finanzierung des Mittelstands in den Regionen würden instabil, wenn die bewährten nationalen Einlagensicherungssysteme geschwächt würden, etwa durch Abschaffung von deren Vorrang in Insolvenzverfahren. Für die Stabilität des Finanzsektors und der Kreditverfügbarkeit ist zudem zentral, präventiv wirkende Maßnahmen der Institutssicherungssysteme nicht einzuschränken oder zu verkomplizieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Laut der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie DGSD müssen Einleger vor Eröffnung eines Kontos und danach einmal jährlich schriftlich über die Zugehörigkeit ihrer Bank zur gesetzlichen Einlagensicherung informiert werden. Die Information erfolgt jährlich auch ohne Anlass, d.h. ohne dass sich an dem grundsätzlichen Schutzniveau der Einlagensicherung etwas ändert. Daher löst die jährliche Einlagensicherungs-Information Unsicherheit darüber aus, ob sich der Schutzumfang der Einlagen geändert hat. Deshalb ist unser Ziel die jährliche Einlagensicherungs-Information abzuschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Funktionsfähigkeit genossenschaftlicher Institutssicherung erhalten
Aktiv vom 07.03.2025 bis 26.11.2025
- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Nationale Sicherungs- und Insolvenzregeln sind bereits heute bestens geeignet, um maximalen Einlegerschutz zu garantieren. Für die Ablösung effizienter nationaler Absicherungsmechanismen zugunsten eines pauschalen EU-Abwicklungsregimes besteht kein Anlass. Regionalbanken sind nicht systemrelevant und durch nationale Systeme vollständig abgesichert. Die Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf nicht-systemrelevante Banken würde die Finanzstabilität nicht erhöhen und einen unnötigen Eingriff in die effektive nationale Praxis darstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sparkassenverband Bayern am 30.01.2025
- Beschreibung: Die bestehenden Institutssicherungssysteme sollen nicht in eine vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung eingebunden werden. Die bestehenden nationalen gesetzlichen Strukturen, welche die Besonderheiten der entsprechenden Bankenmärkte berücksichtigen, sollen erhalten bleiben. Die Funktionsfähigkeit der Institutssicherungssysteme soll nicht eingeschränkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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KOM-Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement & Einlagensicherung (CMDI-Review)
Aktiv vom 26.06.2025 bis 17.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Krisenmanagements für Banken ist grundsätzlich sinnvoll. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und SRM-Verordnung (SRMR) würde jedoch bewährte nationale Sicherungssysteme schwächen und die Struktur des deutschen Bankenmarkts gefährden. Der geordnete Marktaustritt kleiner und mittlerer Banken ist bereits über nationale Insolvenzverfahren möglich ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Besonders kritisch ist die geplante Abschaffung der Superpräferenz für Einlagensicherung sowie die erweiterte Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Systeme und die Öffnung des einheitlichen Abwicklungsfonds. Dadurch würde der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung stark steigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Krisenmanagements für Banken ist grundsätzlich sinnvoll. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und SRM-Verordnung (SRMR) würde jedoch bewährte nationale Sicherungssysteme schwächen und die Struktur des deutschen Bankenmarkts gefährden. Der geordnete Marktaustritt kleiner und mittlerer Banken ist bereits über nationale Insolvenzverfahren möglich ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Besonders kritisch ist die geplante Abschaffung der Superpräferenz für Einlagensicherung sowie die erweiterte Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Systeme und die Öffnung des einheitlichen Abwicklungsfonds. Dadurch würde der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung stark steigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und der Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) zielt auf eine kritische Ausdehnung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittlere Institute sowie auf eine Beeinträchtigung präventiver Maßnahmen von Institutssicherungssystemen ab. Diese Änderungen sowie weitere Aspekte des Gesetzgebungsvorhabens, die negative Auswirkungen auf Einlagensicherungssysteme haben (insbesondere die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme und die Abkehr von dem bewährten Vorrang nationaler Einlagensicherungssysteme in Bankinsolvenzverfahren), sind nicht zuletzt im Interesse der Finanzstabilität zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.06.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Krisenmanagements für Banken ist grundsätzlich sinnvoll. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und SRM-Verordnung (SRMR) würde jedoch bewährte nationale Sicherungssysteme schwächen und die Struktur des deutschen Bankenmarkts gefährden. Der geordnete Marktaustritt kleiner und mittlerer Banken ist bereits über nationale Insolvenzverfahren möglich ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Besonders kritisch ist die geplante Abschaffung der Superpräferenz für Einlagensicherung sowie die erweiterte Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Systeme und die Öffnung des einheitlichen Abwicklungsfonds. Dadurch würde der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung stark steigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unsere Kernforderungen sind: 1. Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen der MREL analog zur EU-Bankenabgabe und Leverage Ratio; 2. Keine pauschale Ausweitung der Abwicklungsplanung auf alle Institute; 3. Stärkung der nationalen Einlagensicherungssysteme und Beibehaltung der dreistufigen Vorrangstellung der Einleger; 4. Beendigung der Erhebung der EU-Bankenabgabe, sobald die Aufbauphase des SRF abgeschlossen ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns mit dem Ziel die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Institutssicherungssysteme zu gewährleisten dafür ein, - die vom CMDI angestrebte Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittelgroße Kreditinstitute und die Beschränkung der Anwendung präventiver Maßnahmen durch Institutssicherungssystemen zu verhindern; - die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme zu verhindern; - den Vorrang institutssichernder Maßnahmen vor der Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderung KOM-Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement & Einlagensicherung (CMDI)
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Es besteht keine Veranlassung das Abwicklungsregime auszuweiten: (1) Europäische Einlagensicherungssysteme haben ihre Funktionsfähigkeit bewiesen (2) Markaustritt bei kleinen und mittleren Banken ohne Gefährdung der Finanzmarkstabilität im Rahmen nationaler Insolvenzverfahren bereits heute gewährleistet. Besonders kritisch: Abschaffung der Superpräferenz für die Einlagensicherung. Hinzutritt vorgesehene ausgeweitete Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Einlagensicherungen und grundsätzlichen Öffnung des SRF im Rahmen der Abwicklung: Würde Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung ganz erheblich erhöhen. Folge: Signifikante Mehrbelastungen der Banken ohne entsprechenden Mehrwert für die Finanzstabilität oder für die Verbraucher.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 09.09.2024
- Beschreibung: Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausnahme des § 35 Abs. 2 EinSiG, der die erstmalige Prüfung...