Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (5)
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 19.11.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass Marken und Logos unabhängiger Umweltverbände nicht automatisch als Nachhaltigkeitssiegel qualifiziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: ÖKO-TEST AG am 01.12.2025
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) in nationales Recht überführt werden. Ziel ist die Diskussion um und ggf. eine Klarstellung der Einstufung von redaktionellen, testbasierten Siegeln im Rahmen der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 19.11.2025
- Beschreibung: Aufmerksam machen auf zentrale praktische Herausforderungendie der bevorstehenden Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Wellpappenindustrie e.V. am 28.10.2025
- Beschreibung: Der VDW bekennt sich klar zum Ziel des Gesetzentwurfs. Greenwashing sollte konsequent unterbunden und Verbraucherinnen und Verbraucher zu informierten Kaufentscheidungen befähigt werden. Wir setzen uns allerdings für eine Klarstellung des Begriffs „Nachhaltigkeitssiegel“ ein, um sicherzustellen, dass nicht verpflichtende Kennzeichnungen mit funktionaler Zweckbestimmung weiterhin rechtssicher verwendet werden können. Dazu gehört bspw. das RESY-Logo, das im gewerblichen Kontext verwendet wird und der Kennzeichnung der korrekten Verwertungszuführung dient. Eine entsprechende Klarstellung im Gesetz ist dringend notwendig, um eine unbeabsichtigte Anwendung der Regelungen für Nachhaltigkeitssiegel auf solche funktionalen Kennzeichnungen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 02.10.2025
- Beschreibung: Soweit Nachhaltigkeitssiegel zugleich Gewährleistungsmarken sind, wurde für bereits genutzte Gewährleistungsmarken kein Bestandsschutz oder eine Ausnahmer von der Zertifizierungspflicht vorgesehen. Unklar ist auch, ob Gewährleistungsmarken, die als Nachhaltigkeitssiegel dienen, künftig noch ohne Zertifizierung des Vergabesystems eintragungsfähig sind. Insoweit hält der DDV es für unbedingt erforderlich, dass die Bundesregierung bei der EU Kommissionauf eine praxisgerechte Klärung hinwirkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):