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14 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"SGB VI Anpassungsgesetz"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (14)

    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.12.2025
    • Beschreibung: Zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren durch Digitalisierung und Automatisierung streben die Sozialversicherungsträger die Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr) als bereichsübergreifendes Ordnungsmerkmal an. Die Vorteile einer stärkeren Nutzung der IDNr bestehen darin, dass eine eindeutige Identifikation natürlicher Personen, eine Vermeidung von Dubletten und Fehlern, eine Automatisierung und Effizienzsteigerung, sowie eine Verbesserung der Datenqualität und Bürgerfreundlichkeit ermöglicht werden. Aktuell darf die IDNr jedoch nur eingeschränkt verwendet werden, primär für Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz. Darüber hinaus ist eine Verarbeitung der IDNr lediglich dann zulässig, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. am 22.08.2025
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen, die zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen, umgesetzt werden. Des Weiteren wird der Rehabilitationsprozess (Einführung Fallmanagement) verbessert sowie die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) verstetigt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI Anpassungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG...
    • Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
    • Beschreibung: Mit dem Referentenentwurf soll zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beigetragen und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt werden. Zudem soll ein individuelles, personzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement für Leistungen zur beruflichen Teilhabe bei der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Aus der DVfR wird ausschließlich zum Fallmanagement Stellung genommen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...anderer Gesetze“ (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG..., ...anderer Gesetze“ (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG..., ...anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
    • Beschreibung: Den Zahlstellen von Versorgungsbezügen werden erneut Meldepflichten auferlegt. Der GDV bedauert dies. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die private Wirtschaft passt nicht zum Ziel des Bürokratieabbaus, insbesondere zum Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu entbürokratisieren. Zudem sind die vorgesehenen Fristen für die Umsetzung der Meldepflichten zu kurz.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG...
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 13.06.2024
    • Beschreibung: Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) setzen wir uns dafür ein, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen weiterhin an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, wie es bislang in § 47 SGB I vorgesehen ist. Die BAG W spricht sich daher gegen eine Änderung dieser Regelung aus, da der Zugang zu existenzsichernden Leistungen für wohnungslose Menschen nur so verlässlich gewährleistet werden kann.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) Dem Referentenentwurf...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Landwirtschaft- wie im SGB VI-Anpassungsgesetz geplant-zum 1...
    • Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 30.09.2025
    • Beschreibung: Die DGUV begrüßt, dass mit dem SGB IV-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG) die rechtliche Grundlage für das Betriebsstättenverzeichnis bei der DGUV geschaffen werden soll und weist darüber hinaus in ihrer Stellungnahme auf notwendige redaktionelle Anpassungen im Bereich des Inkrafttretens sowie notwendige Anpassungen im SGB VII hin. Außerdem begrüßt sie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Training von KI-Systemen in der Sozialversicherung nach § 67c SGB X, regt aber eine Präzisierung des Gesetzestexts an.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 21.08.2025
    • Beschreibung: Die aba begrüßt grundsätzlich, dass die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, die kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen und gemeinsame Einrichtungen im Sinne des § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes mit Wirkung vom 1.1.2030 in den Geltungsbereich des § 95c Abs. 1 SGB IV aufgenommen wer-den. Sinnvoll ist es auch, dass in diesem Zuge in Abs. 3 Spielräume für eine Vereinbarung geschaffen werden, der zufolge eine Datenübermittlung gegebenenfalls unterbleiben kann, z.B. wenn diese aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen unverhältnismäßig wäre.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 21.08.2025
    • Beschreibung: Die Änderung erweitert die Mitteilungspflichten für Zahlstellen im Rahmen des Zahlstellenverfahrens. Damit ist für Zahlstellen zunächst unbestreitbar Mehraufwand verbunden. Diese Ausweitung schließtaber bestehende Lücken bei der Ermittlung beitragspflichtiger Einnahmen, z.B. Leistungsanteilen aus Altersvorsorgevermögen nach § 92 EStG („betriebliche Riesterrente“) bei freiwillig Versicherten. Der Gesamtaufwand in Zusammenhang mit Zahlstellenmeldunge für alle Beteiligten könnte daher mittelfristig sinken.Allerdings spricht sich die aba dafür aus, in Artikel 19 eine eigenständige Regelung über das Inkrafttreten zu treffen. Nach aktuellem Stand würden die Änderungen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen dafür bereits vorlägen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 21.08.2025
    • Beschreibung: Die aba vermisst im Referentenentwurf belastbare Aussagen zum Aufwand, der durch eine elektronische Übermittlung der notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Zahlstellenkontos an die Krankenkasse im Rahmen der erstmaligen Bewilligung von Versorgungsbezügen entsteht. Auch in den Angaben zum Erfüllungsaufwand gibt es hierzu leider keine Aussagen, lediglich einen pauschalen Verweis im geplanten Gesetzestext auf die „Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch“ des GKV-Spitzenverbands. Es kann auf dieser Basis nicht beurteilt werden, in welchem Umfang diese Reform mittelfristig zum erwünschten Abbau von unnötiger Bürokratie und damit verbundenem Aufwand beiträgt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 17.09.2025
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Entwurf soll die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Anhebung der zulässigen Dauer einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV von bisher 70 auf künftig 90 Arbeitstage für bestimmte landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe umgesetzt werden. Ziel ist es, den Selbstversorgungsgrad mit heimischem Obst und Gemüse zu steigern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 423/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 11.06.2025
    • Beschreibung: Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 27.08.2025
    • Beschreibung: Unser Verband ist gegen den geplanten Änderungen- die Rentenauszahlungen und die Geldleistungen der Sozialleistungsträger nur noch (mit wenigen Ausnahmen) auf ein Konto zu überweisen. Ebenfalls bewerten wir kritisch, dass die Rentenversicherung bei Rentenauszahlungen nur die Kosten bis zur eigenen Bank übernehmen soll. Die geplante Übertragung der Aufgabe der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA kann den Zugang zu dauerhaften Angeboten, bundesweit zu verbessern, allerdings muss sichergestellt werden, dass kultursensible und niedrigschwellige Beratung weiterhin möglich ist. Die Kosten für das Anerkennungsverfahren sollten regelhaft förderfähig werden. Wir fordern auch, dass das Fallmanagement diskriminierungskritisch, kontextsensibel und mehrsprachig erfolgt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG..., ...ausgeglichen werden. Das SGB VI-Anpassungsgesetz birgt die Gefahr...
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